Betreff
Weiterführung Projekt Gesundheitsregion plus
Vorlage
52/236/2019
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen beschließt das Modellprojekt „Gesundheitsregion plus“ gemeinsam mit dem Landkreis Erlangen Höchstadt weiterzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den notwendigen Antrag für eine weitere Förderung ab dem Jahr 2020 beim Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Staatlichen Gesundheitsamt zu stellen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Konzept der Gesundheitsregionenplus fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seit Anfang 2015 die regionale Strukturentwicklung in den Bereichen Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung in Bayern. Das Ziel ist die Etablierung regionaler Gesundheitsnetzwerke, in die alle wichtigen Akteure eingebunden sind, um Fragen der medizinischen Versorgung und der Gesundheitsförderung zu diskutieren und Angebote zu erarbeiten. Die Stadt Erlangen und der Landkreis Erlangen-Höchstadt wird im Rahmen dieser Förderlinie seit März 2015 als Gesundheitsregionplus ERH & ER gefördert. Ziel ist der Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsregion für den Landkreis und die Stadt mit den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung und –versorgung. Des Weiteren steht die Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit sowie die Umsetzung der beschlossenen gemeinsamen Gesundheitsstrategie im Mittelpunkt. Der Zugang zur medizinischen Versorgung und zu den Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung sollen erleichtert und neue Angebotsstrukturen geschaffen werden. Eine gemeinsame gesundheitsfördernde Gesamtpolitik der Stadt und des Landkreises zielt auf eine weitere Verbesserung der Lebensverhältnisse in unserer Region.

 

Die Gesundheitsregionplus ERH & ER gehört zu den ersten Regionen dieses Modellprojekts. Die aktuelle Förderperiode endet somit zum 31.12.2019. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurden bereits Finanzmittel für eine weitere Förderperiode in den Landeshaushalt eingestellt. Herr Landrat Alexander Tritthart und Herr Oberbürgermeister Dr. Florian Janik haben sich mit Schreiben vom 01. März 2019 an das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für eine Weiterführung der Modellprojektes „Gesundheitsregion plus“ ausgesprochen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie ausstehend. Ziel des Ministeriums ist jedoch eine lückenlose Fortführung der Gesundheitsregionen zu ermöglichen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die nachhaltige Verstetigung der initiierten Projekte. Auf die umfangreichen Vorarbeiten des Modellprojektes Gesunde Gemeinden (2013 bis 2015) aufbauend, konnte das Angebot an Präventionsleistungen und Versorgungsangeboten durch die Gesundheitsregionplus weiter ausgebaut und vertieft werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die beschlossene gemeinsame Gesundheitsstrategie konnten zahlreiche Projekte initiiert und umgesetzt werden. Die gemeinsame Gesundheitsstrategie fußt auf einer umfangreichen und wissenschaftlich begleiteten Bedarfserhebung. Sie enthält neben ihren konkreten Handlungsempfehlungen auch Qualitätskriterien für die Planung von Projekten und deren Umsetzung. Aufgrund der wissenschaftlich begründeten Bedarfserhebung und den formulierten Qualitätskriterien können die Projekte zielgruppenspezifisch und an konkreten Bedarfen orientiert werden. Im Mittelpunkt der Projekte stehen vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen. Fünf Handlungsfelder bilden die inhaltliche Grundlage für die gemeinsame Gesundheitsstrategie: Medizinische Versorgung, Mittlerstrukturen, Arbeitswelten, niedrigschwellige, professionelle Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie Lebenswelten. In diesen Bereichen werden zukünftig, angelehnt an den konkret formulierten Zielen, weiter bedarfsgerechte und nachhaltige Projekte und Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.

Die gemeinsame Gesundheitsregionplus für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen mit den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung/Prävention und Versorgung soll weitergeführt werden. Inhaltlich wird als neues Handlungsfeld der Bereich „Pflege“ aufgenommen. Damit wird der wachsenden Bedeutung der Pflege in der Bevölkerung Rechnung getragen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um die zentralen Handlungsbereiche (Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung, neu: Pflege) der Gesundheitsregion erfolgreich bearbeiten zu können, ist ein gemeinsames Vorgehen über Stadt- und Gemeindegrenzen sowie Zuständigkeitsbereiche unerlässlich. Um neue Herausforderungen gemeinsam, koordiniert und mit sinnvollem Einsatz begrenzter Ressourcen bewältigen zu können, wurde interdisziplinär und unter Beteiligung von Betroffenen eine „Gemeinsame Gesundheitsstrategie“ erarbeitet, die nun schrittweise umgesetzt wird.

Die Gesundheitsregionplus ERH & ER folgt weiterhin dem Ansatz der partizipativen Qualitätsentwicklung, in dem betroffene Bürger, professionelle Akteure, politische Entscheidungsträger sowie die Geschäftsstellenleitung gleichberechtigt an Bedarfsbestimmung, Maßnahmenplanung, Umsetzung sowie Auswertung teilnehmen und teilhaben.

Seit Projektbeginn wird im Rahmen der Gesundheitsregionenplus konsequent entlang des Public-Health-Action-Cycle (Netzwerkaufbau, Bedarfsanalyse, Zielgruppen-und Zielbestimmung, Entwicklung von Maßnahmen, Dokumentation/Evaluation) gearbeitet, der durch seine strukturierte Vorgehensweise qualitätsorientiertes Handeln und eine Erfolgskontrolle ermöglicht. Dies entspricht den nationalen und internationalen Richtlinien kommunaler Gesundheitsmoderation und hat sich in etlichen Kommunen bereits bewährt.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Art und Umfang der Förderung:

Die neue Förderrichtlinie zur Förderung der Gesundheitsregionenplus sieht eine Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 50.000 € pro Jahr vor. Hiervon entfallen 25.000 € auf die Stadt Erlangen. Die Antragsstellung erfolgt über das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

ca. 9.000 – 11.000 €/Jahr

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

X               im Budget auf Kst 520090/KTr 530101/Sk 41400010

                    sind nicht vorhanden