Betreff
Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern
Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie die Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe
Vorlage
50/172/2019
Aktenzeichen
V/502/MG009T 2998
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zum 01.09.2019 traten folgende neue Richtlinien in Kraft:

·      Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern (Anlage 1)

·      Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie die Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe (Anlage 2)

Auswirkungen der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern

Die neuen Richtlinien haben Auswirkungen auf das Hilfesystem für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder und auch auf die Bezuschussung des Erlanger Frauenhauses durch den Freistaat Bayern.

Die Auswirkungen auf die Einnahmen des Vereines zum Schutz misshandelter Frauen e.V. sind derzeit weder durch die Verwaltung noch durch den Verein selbst zu beziffern. Der Verein hat beim Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) die Förderung beantragt, ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.

Die Entscheidung des Staatsministeriums über die Höhe des Zuschusses 2019 wird beim Verwendungsnachweis zum städtischen Zuschuss 2019 vorgelegt; erst dann können die tatsächlichen Auswirkungen der neuen Richtlinien eingeschätzt werden.

Es erfolgt eine Mitteilung im ersten Halbjahr 2020 im Sozial- und Gesundheitsausschuss.

 

Auswirkungen der Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie die Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe

Unter Berücksichtigung des neuen (mit Landkreistag und Städtetag nicht konsentierten) Schlüssels von einem Frauenhausplatz pro 10.327 Einwohnerinnen im Alter von 18 – 80 Jahren ermitteln sich für das Frauenhaus Erlangen 9,356 Plätze. Gefördert werden jedoch seit Jahren zwölf Plätze für Frauen. Das STMAS, Referat VI 4 - Politik für Frauen, Schutz von Frauen vor Gewalt hat bereits mitgeteilt, dass an diesen zwölf Plätze als Grundlage für die staatliche Förderung nichts geändert wird.; d.h. es gilt ein sogenannter „Bestandschutz“.

 

Bei der Antragsprüfung steht neben der Einhaltung des Stellenschlüssels auch die Qualifikation des Fachpersonals im Focus. Dabei wird Personal mit abweichender Qualifikation, das bereits in den vergangenen Haushaltsjahren als zuwendungsfähig anerkannt wurde und das z.B. nun durch die Vorgaben der neuen Richtlinie Stunden aufstocken wird, auch in Zukunft als zuwendungsfähig anerkannt. Sollten Stellen wegen Ausscheidens neu zu besetzen sein, müssen die Qualifikationsanforderungen nach der Richtlinie eingehalten werden.

 

 

 

 

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Anlage 01: Richtlinie Förderung von Frauenhäusern Fachberatungsstellen

Anlage 02: Richtlinie Förderung aus Frauenhausplätzen