Mit der Übermittlung der Wahlunterlagen zur Kommunalwahl 2020 soll die Stadt Erlangen ein Beiblatt versenden, in dem in den Sprachen der wahlberechtigten (EU-)Bürger zur Teilnahme an den Wahlen unter dem Motto „Gestalten Sie ihre Stadt – machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“ aufgerufen wird.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Eine hohe Wahlbeteiligung ist auch ein positives Anzeichen für eine funktionierende und akzeptierte Demokratie. Eine Aufforderung zum Wählen in der Herkunftssprache signalisiert darüber hinaus den internationalen Anspruch der Stadt. Ebenso zeigt die Stadt damit ihr Interesse daran, auch EU-Bürger in die politische Gestaltung mit einzubinden.
Hintergrund:
In Bayern dürfen EU-Bürger seit 1996 zur Kommunalwahl gehen, allerdings werden EU-Bürger erst seit den Kommunalwahlen 2008 - genauso wie deutsche Staatsbürger - automatisch von Amts wegen in die Wählerliste aufgenommen. Dabei gelten für Sie die gleichen Zulassungsbedingungen wie für einen deutschen Staatsbürger. Derzeit stellen die EU-Bürger ca. 8 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Erlangen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Mit den Wahlunterlagen soll ein Beiblatt versendet werden, in dem in den Sprachen der wahlberechtigten EU-Bürger zur Teilnahme an den Wahlen unter dem Motto „Gestalten Sie ihre Stadt – machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“ aufgerufen wird.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die erforderlichen Ressourcen sind zum aktuell nicht konkret ermittelbar.
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: