1. Die Ausführungen der Verwaltung und der ESTW werden zur
Kenntnis genommen.
2. Der GL-Fraktionsantrag Nr. 115/2019 vom 19.07.2019 ist damit bearbeitet.
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:
„Die Beleuchtung des Kamins der Erlanger Stadtwerke wird eingestellt und
lediglich noch zu besonderen Gelegenheiten durchgeführt.“
Zunächst ist festzustellen, dass eine direkte Zuständigkeit des Stadtrates
für diese Angelegenheit der Erlanger Stadtwerke AG nicht gegeben ist. Der
Antrag ist jedoch sinngemäß dahingehend auszulegen, dass der Stadtrat in dieser
Angelegenheit eine Empfehlung an den Vorstand der ESTW AG abgibt, da es sich
bei der Frage der Beleuchtung des Kamins um eine operative Aufgabe des
Vorstandes handelt.
Die Beleuchtung des
Kamins wurde mit Bescheid vom 12.11.2018 durch die Regierung von Mittelfranken
aufgrund des BImSchG genehmigt.
Eine weitere
Einschränkung der Beleuchtungsdauer des ESTW-Kamins ist durch das am 01.08.2019
in Kraft getretene „Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und
Naturschönheit in Bayern“ erfolgt.
Aufgrund der
geltenden Rechtslage können die ESTW mit den folgenden Betriebsstunden
kalkulieren, um den aktuellen Energieverbrauch hochzurechnen.
Die Betriebsstunden
ergeben sich anhand der Vorhersage des Dämmerungseintritts für Erlangen
(Einschaltzeitpunkt) bis max. 23:00 Uhr (Ausschaltzeitpunkt), sowie keiner
Einschaltung in den Morgenstunden mehr. Diese Schaltzeiten sind auch im
Steuerungsprogramm so hinterlegt.
·
für
Januar, ca. 190 h
·
Februar,
ca. 150 h
·
Juni,
ca. 46 h
·
Juli,
ca. 52 h
·
November,
ca. 190 h
·
Dezember,
ca. 204 h
·
5
Sondertage (ab Dämmerungseintritt bis 23:00 Uhr), ca. 18 h
Somit: Gesamtstunden, ca. 850 h pro Jahr
Die gemessene
Leistungsaufnahme aller energieeffizienten LED-Scheinwerfer bei der am
häufigsten genutzten Farbe blau ist 3.680 W.
Dadurch ergibt sich
ein Jahresverbrauch bei ca. 850 h von 3.128 Kilowattstunden (kWh).
Verglichen mit dem
Stromspiegel 2019, der die Standardstromverbräuche verschiedener
Haushaltsverbrauchsprofile ausweist, wäre dieser Stromverbrauch mit einem(!)
durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt (ohne elektrische
Wassererwärmung/Kategorie “D“ - mittel) von 3.100 kWh vergleichbar.
Die ESTW halten den
Verbrauch der Kaminbeleuchtung angesichts dieses Vergleichs für vertretbar.
Insbesondere auch, weil sich viele Anhänger und Freunde der Kaminbeleuchtung
gefunden haben und diese mittlerweile einen Symbolcharakter für die Stadt Erlangen
und die Erlanger Stadtwerke erlangt hat.
Der Stromverbrauch
wird auch als bilanzierter „Grün- bzw. Ökostrom“ aus regenerativen Quellen
deklariert und ist damit dann auch CO2-neutral.
Mit der Bitte
zahlreicher Institutionen, Einrichtungen und von Vereinen und Verbänden, eine
„Wunschfarbe“ (jedoch nur im BImSchG-Genehmigungsbescheid vom 12.11.2018
freigegebenen Lichtspektrum) für bestimmte Jahres-, Gedenk- oder Jubiläumstage
o.a. zu realisieren, haben die ESTW die Bitte um eine Spende für eine soziale,
caritative oder sonstige wohltätige Einrichtung verbunden.
Die betreffende
Spende geht nicht an oder über die ESTW zur Einrichtung, sondern direkt von den
Wünschenden an die Institution. Die ESTW erhält dann nur einen Spendennachweis.
Wegen der langen Ankündigungs- und Vorlaufzeiten der „Lichtwunsch-Bestellungen“
wird Planungssicherheit sowohl für die ESTW, als auch für die Spenderinnen und
Spender benötigt.
Insgesamt wird die
praktizierte Beleuchtung somit als ökologisch vertretbar und mit einem sozialen
Mehrwert verbunden angesehen und sollte aus Sicht der ESTW in dem dargestellten
reduzierten Umfang beibehalten werden.
Anlage: Fraktionsantrag der GL Nr. 115/2019