Betreff
"Klimanotstand - Sofortmaßnahmen Lichtverschmutzung" - Antrag Nr. 115/2019 der Grünen Liste
Vorlage
III/051/2019
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung und der ESTW werden zur Kenntnis genommen.

2. Der GL-Fraktionsantrag Nr. 115/2019 vom 19.07.2019 ist damit bearbeitet.


Die Grüne Liste Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:
„Die Beleuchtung des Kamins der Erlanger Stadtwerke wird eingestellt und lediglich noch zu besonderen Gelegenheiten durchgeführt.“

 

Zunächst ist festzustellen, dass eine direkte Zuständigkeit des Stadtrates für diese Angelegenheit der Erlanger Stadtwerke AG nicht gegeben ist. Der Antrag ist jedoch sinngemäß dahingehend auszulegen, dass der Stadtrat in dieser Angelegenheit eine Empfehlung an den Vorstand der ESTW AG abgibt, da es sich bei der Frage der Beleuchtung des Kamins um eine operative Aufgabe des Vorstandes handelt.

 

Die Beleuchtung des Kamins wurde mit Bescheid vom 12.11.2018 durch die Regierung von Mittelfranken aufgrund des BImSchG genehmigt.

Eine weitere Einschränkung der Beleuchtungsdauer des ESTW-Kamins ist durch das am 01.08.2019 in Kraft getretene „Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ erfolgt.

 

Aufgrund der geltenden Rechtslage können die ESTW mit den folgenden Betriebsstunden kalkulieren, um den aktuellen Energieverbrauch hochzurechnen.

 

Die Betriebsstunden ergeben sich anhand der Vorhersage des Dämmerungseintritts für Erlangen (Einschaltzeitpunkt) bis max. 23:00 Uhr (Ausschaltzeitpunkt), sowie keiner Einschaltung in den Morgenstunden mehr. Diese Schaltzeiten sind auch im Steuerungsprogramm so hinterlegt.

 

·         für Januar, ca. 190 h

·         Februar, ca. 150 h

·         Juni, ca. 46 h

·         Juli, ca. 52 h

·         November, ca. 190 h

·         Dezember, ca. 204 h

·         5 Sondertage (ab Dämmerungseintritt bis 23:00 Uhr), ca. 18 h

Somit: Gesamtstunden, ca. 850 h pro Jahr

 

Die gemessene Leistungsaufnahme aller energieeffizienten LED-Scheinwerfer bei der am häufigsten genutzten Farbe blau ist 3.680 W.

Dadurch ergibt sich ein Jahresverbrauch bei ca. 850 h von 3.128 Kilowattstunden (kWh).

 

Verglichen mit dem Stromspiegel 2019, der die Standardstromverbräuche verschiedener Haushaltsverbrauchsprofile ausweist, wäre dieser Stromverbrauch mit einem(!) durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt (ohne elektrische Wassererwärmung/Kategorie “D“ - mittel) von 3.100 kWh vergleichbar.

Die ESTW halten den Verbrauch der Kaminbeleuchtung angesichts dieses Vergleichs für vertretbar. Insbesondere auch, weil sich viele Anhänger und Freunde der Kaminbeleuchtung gefunden haben und diese mittlerweile einen Symbolcharakter für die Stadt Erlangen und die Erlanger Stadtwerke erlangt hat.

Der Stromverbrauch wird auch als bilanzierter „Grün- bzw. Ökostrom“ aus regenerativen Quellen deklariert und ist damit dann auch CO2-neutral.

 

Mit der Bitte zahlreicher Institutionen, Einrichtungen und von Vereinen und Verbänden, eine „Wunschfarbe“ (jedoch nur im BImSchG-Genehmigungsbescheid vom 12.11.2018 freigegebenen Lichtspektrum) für bestimmte Jahres-, Gedenk- oder Jubiläumstage o.a. zu realisieren, haben die ESTW die Bitte um eine Spende für eine soziale, caritative oder sonstige wohltätige Einrichtung verbunden.

Die betreffende Spende geht nicht an oder über die ESTW zur Einrichtung, sondern direkt von den Wünschenden an die Institution. Die ESTW erhält dann nur einen Spendennachweis. Wegen der langen Ankündigungs- und Vorlaufzeiten der „Lichtwunsch-Bestellungen“ wird Planungssicherheit sowohl für die ESTW, als auch für die Spenderinnen und Spender benötigt.

 

Insgesamt wird die praktizierte Beleuchtung somit als ökologisch vertretbar und mit einem sozialen Mehrwert verbunden angesehen und sollte aus Sicht der ESTW in dem dargestellten reduzierten Umfang beibehalten werden.

 


Anlage: Fraktionsantrag der GL Nr. 115/2019