1.Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.Der Fraktionsantrag Nr. 091/2019 der Erlanger Linken vom 28.05.2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Forderung
nach einer Verbesserung der Einkommenssituation freiberuflicher Künstler*innen
sowie die Stärkung der künstlerischen und kreativen Institutionen resultiert
aus den Ergebnissen des 2. Berichts zur Kultur- und Kreativwirtschaft der
Europäischen Metropolregion und ist aus Sicht von Ref IV und Ref II zu begrüßen. Ohne Künstler*innen und Kreative
kann Kunst und Kultur weder bestehen, noch gelehrt und vermittelt werden. Sie
leisten auch in den städtischen Kunst- und Kultureinrichtungen einen wichtigen
Beitrag für das Gemeinwesen.
Die Stadt
Erlangen kennt an seinen Einrichtungen unterschiedliche
Beschäftigungsverhältnisse. Beispielsweise setzen Volkshochschule,
Jugendkunstschule und Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische
Sammlung sowie auch das Amt für Soziokultur u.a. selbständige Honorarkräfte im
Kreativbereich ein. Das Theater Erlangen schließt sowohl Verträge mit
Freiberufler*innen und Solo-Selbständigen als auch Verträge nach NV-Bühne und
beschäftigt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im TVöD. Die städtische
Sing- und Musikschule beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter*innen nach TVöD.
Eine
leistungsgerechte faire Vergütung der freien Künstler*innen und
Kunstvermittler*innen ist auch im Sinne der beteiligten Ämter und Referate der
Stadt Erlangen. Kommunen haben hier auch eine Vorbildfunktion, was die die
„monetäre Wertschätzung“ von künstlerischen Leitungen und Vermittlungsarbeit
anbelangt. So achtet das Kulturreferat mit seinen Ämtern sehr darauf,
angemessene Künstler*innenhonorare und –gagen zu zahlen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Referat IV
spricht sich klar für eine angemessene Vergütung der für die Stadt Erlangen
tätigen freiberuflichen und soloselbständigen Künstler*innen aus.
Grundsätzlich
ist die Frage nach einer Angleichung der Bezahlung von selbständig Tätigen an
den TVöD äußerst schwierig zu beantworten, da beide Systeme nicht übertragbar
bzw. gleich auf alle anwendbar sind.
Insgesamt
wird in vielen Bereichen der städtischen Einrichtungen aber aktiv zur
Verbesserung der Vergütung von freiberuflichen Kreativen und Künstler*innen
beigetragen.
So wurde der
Honorarsatz für Dozent*innen an der Volkshochschule
und an der Jugendkunstschule jüngst
durch Stadtratsbeschlüsse erhöht:
·
Der
Stadtrat hatte aufgrund des SPD-Antrags 013/2018 die Honorare der Dozent*innen
an der JuKS zuletzt erhöht – um 3.50 € auf 24 € je UE (45 Minuten).
·
Die
Honorare im Kultur- und Kreativbereich der vhs sind nach Mittelbereitstellung
durch den Stadtrat (Beschluss des Stadtrates Vorlagen Nr. 201/044/2018 vom
10.01.2019) im Juli 2019 rückwirkend zum 19S-Semester (Mitteilung zur Kenntnis
Vorlagen Nr. 43/061/2019) um 21,5% erhöht worden und liegen derzeit bei 53 € je
UE / 90 Minuten (26,50 € je 45 Minuten).
Die Kunstvermittler*innen der Abteilung
Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung werden im Rahmen einer
Empfehlung des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler bezahlt.
Die Stundensätze werden vom Bundesverband regelmäßig überprüft.
Am Theater ist die
Angleichung der Entlohnung von künstlerisch Beschäftigten (Mitarbeiter*innen
mit Normalvertrag Bühnen Solo / Gastverträge / Werkverträge) an den TVöD nicht
zweckdienlich, da es sich bei dem Normalvertrag Solo und bei Gastverträge etc.
um solistische Verträge handelt, die direkt und individuell zwischen
Künstler*in und Intendanz ausgehandelt werden. Die Gagenhöhe (Mindestlohn liegt
derzeit bei 2100 Euro) richtet sich nicht nach festgelegten Kriterien, sondern
unterliegt ausschließlich der künstlerischen Qualität und der
Einordnung/Einschätzung durch die Intendanz. Ausbildung, Alter,
Theaterzugehörigkeit spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Wesentlicher
wäre, dass die Arbeitszeitregelung des NV-Bühne-Vertrags, die Befristung, der
komplett angewiesene Urlaub im Sommer etc., zu einer deutlich höheren Bezahlung
des künstlerischen Personals gegenüber anderen Mitarbeiter*innen führt, die
sämtliche Vorzüge eines TVÖD-Vertrags nutzen können. Für den Bereich der
Theater werden diese Diskussionen jedoch an fachlicher Stelle – insbesondere im
Deutschen Bühnenverein – geführt und laufend mit der Genossenschaft Deutscher
Bühnenangehöriger GDBA verhandelt.
Die Sing- und Musikschule beschäftigt
hingegen – aufgrund der mit Schulen vergleichbaren Angebotsstruktur – fest
angestellte, städtische Mitarbeiter*innen mit TVöD Verträgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Gesamtstadtrat hat in der Vergangenheit
bereits mit den entsprechenden Beschlüssen die Rahmenbedingungen verbessert:
·
Für
das Jahr 2020 hat der Stadtrat (vorbehaltlich der Haushaltsbewilligung) 30.000
€ für die Volkshochschule bereitgestellt, die eine Erhöhung der Honorare im
Kreativbereich ermöglichen werden.
·
Für
die Jugendkunstschule wurden zusätzliche 10.000 € Mittelbereitstellung für die
Dozent*innenhonorare (Haushaltsbewilligung s.o.) für 2020 bewilligt. Das
Kulturamt wird in diesem Jahr für die JuKS erneut mit einer Vorlage zur
dauerhaften Erhöhung der Dozent*innenhonorare in den Stadtrat gehen.
·
Um
die Diskrepanz zwischen TVÖD- und NV-Bühne-Beschäftigten bzw. Gästen am Theater
abzumildern, ist die jährliche, zweckgebundene Erhöhung der Sachmittel um
30.000 Euro zur Gagenaufstockung weiterhin nötig und sollte zukünftig auch
weiter ausgewiesenen werden.
Ref IV
und Ref II werden gemäß dem Fraktionsantrag gebeten, ein Konzept zu entwickeln,
die „Honorierungen an ein dem TVÖD vergleichbares Niveau heranzuführen“. Die
Thematik der unterschiedlichen Honorarsätze im Kreativbereich ist – so wurde
wie oben ausgeführt – äußerst komplex – und wird im Laufe von 2020 in einer
ämterübergreifenden Abstimmung gemeinsam einer genaueren Betrachtung
unterzogen werden. Auch das Stadtmuseum und das Amt für Soziokultur sollen in
diesen Prozess mit einbezogen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: