Betreff
Ergänzungsantrag Erlanger Linke zum Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft in der EMN
Vorlage
IV/069/2019
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Der Fraktionsantrag Nr. 091/2019 der Erlanger Linken vom 28.05.2019 ist damit bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Forderung nach einer Verbesserung der Einkommenssituation freiberuflicher Künstler*innen sowie die Stärkung der künstlerischen und kreativen Institutionen resultiert aus den Ergebnissen des 2. Berichts zur Kultur- und Kreativwirtschaft der Europäischen Metropolregion und ist aus Sicht von Ref IV und Ref II  zu begrüßen. Ohne Künstler*innen und Kreative kann Kunst und Kultur weder bestehen, noch gelehrt und vermittelt werden. Sie leisten auch in den städtischen Kunst- und Kultureinrichtungen einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen.

Die Stadt Erlangen kennt an seinen Einrichtungen unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse. Beispielsweise setzen Volkshochschule, Jugendkunstschule und Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung sowie auch das Amt für Soziokultur u.a. selbständige Honorarkräfte im Kreativbereich ein. Das Theater Erlangen schließt sowohl Verträge mit Freiberufler*innen und Solo-Selbständigen als auch Verträge nach NV-Bühne und beschäftigt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im TVöD. Die städtische Sing- und Musikschule beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter*innen nach TVöD.

 

Eine leistungsgerechte faire Vergütung der freien Künstler*innen und Kunstvermittler*innen ist auch im Sinne der beteiligten Ämter und Referate der Stadt Erlangen. Kommunen haben hier auch eine Vorbildfunktion, was die die „monetäre Wertschätzung“ von künstlerischen Leitungen und Vermittlungsarbeit anbelangt. So achtet das Kulturreferat mit seinen Ämtern sehr darauf, angemessene Künstler*innenhonorare und –gagen zu zahlen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Referat IV spricht sich klar für eine angemessene Vergütung der für die Stadt Erlangen tätigen freiberuflichen und soloselbständigen Künstler*innen aus.

Grundsätzlich ist die Frage nach einer Angleichung der Bezahlung von selbständig Tätigen an den TVöD äußerst schwierig zu beantworten, da beide Systeme nicht übertragbar bzw. gleich auf alle anwendbar sind.

 

Insgesamt wird in vielen Bereichen der städtischen Einrichtungen aber aktiv zur Verbesserung der Vergütung von freiberuflichen Kreativen und Künstler*innen beigetragen.

So wurde der Honorarsatz für Dozent*innen an der Volkshochschule und an der Jugendkunstschule jüngst durch Stadtratsbeschlüsse erhöht:

·         Der Stadtrat hatte aufgrund des SPD-Antrags 013/2018 die Honorare der Dozent*innen an der JuKS zuletzt erhöht – um 3.50 € auf 24 € je UE (45 Minuten).

·         Die Honorare im Kultur- und Kreativbereich der vhs sind nach Mittelbereitstellung durch den Stadtrat (Beschluss des Stadtrates Vorlagen Nr. 201/044/2018 vom 10.01.2019) im Juli 2019 rückwirkend zum 19S-Semester (Mitteilung zur Kenntnis Vorlagen Nr. 43/061/2019) um 21,5% erhöht worden und liegen derzeit bei 53 € je UE / 90 Minuten (26,50 € je 45 Minuten).

 

Die Kunstvermittler*innen der Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung werden im Rahmen einer Empfehlung des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler bezahlt. Die Stundensätze werden vom Bundesverband regelmäßig überprüft.

 

Am Theater ist die Angleichung der Entlohnung von künstlerisch Beschäftigten (Mitarbeiter*innen mit Normalvertrag Bühnen Solo / Gastverträge / Werkverträge) an den TVöD nicht zweckdienlich, da es sich bei dem Normalvertrag Solo und bei Gastverträge etc. um solistische Verträge handelt, die direkt und individuell zwischen Künstler*in und Intendanz ausgehandelt werden. Die Gagenhöhe (Mindestlohn liegt derzeit bei 2100 Euro) richtet sich nicht nach festgelegten Kriterien, sondern unterliegt ausschließlich der künstlerischen Qualität und der Einordnung/Einschätzung durch die Intendanz. Ausbildung, Alter, Theaterzugehörigkeit spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Wesentlicher wäre, dass die Arbeitszeitregelung des NV-Bühne-Vertrags, die Befristung, der komplett angewiesene Urlaub im Sommer etc., zu einer deutlich höheren Bezahlung des künstlerischen Personals gegenüber anderen Mitarbeiter*innen führt, die sämtliche Vorzüge eines TVÖD-Vertrags nutzen können. Für den Bereich der Theater werden diese Diskussionen jedoch an fachlicher Stelle – insbesondere im Deutschen Bühnenverein – geführt und laufend mit der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger GDBA verhandelt.

 

Die Sing- und Musikschule beschäftigt hingegen – aufgrund der mit Schulen vergleichbaren Angebotsstruktur – fest angestellte, städtische Mitarbeiter*innen mit TVöD Verträgen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Gesamtstadtrat hat in der Vergangenheit bereits mit den entsprechenden Beschlüssen die Rahmenbedingungen verbessert:

 

·         Für das Jahr 2020 hat der Stadtrat (vorbehaltlich der Haushaltsbewilligung) 30.000 € für die Volkshochschule bereitgestellt, die eine Erhöhung der Honorare im Kreativbereich ermöglichen werden.

·         Für die Jugendkunstschule wurden zusätzliche 10.000 € Mittelbereitstellung für die Dozent*innenhonorare (Haushaltsbewilligung s.o.) für 2020 bewilligt. Das Kulturamt wird in diesem Jahr für die JuKS erneut mit einer Vorlage zur dauerhaften Erhöhung der Dozent*innenhonorare in den Stadtrat gehen.

·         Um die Diskrepanz zwischen TVÖD- und NV-Bühne-Beschäftigten bzw. Gästen am Theater abzumildern, ist die jährliche, zweckgebundene Erhöhung der Sachmittel um 30.000 Euro zur Gagenaufstockung weiterhin nötig und sollte zukünftig auch weiter ausgewiesenen werden.

 

 

 

Ref IV und Ref II werden gemäß dem Fraktionsantrag gebeten, ein Konzept zu entwickeln, die „Honorierungen an ein dem TVÖD vergleichbares Niveau heranzuführen“. Die Thematik der unterschiedlichen Honorarsätze im Kreativbereich ist – so wurde wie oben ausgeführt – äußerst komplex – und wird im Laufe von 2020 in einer ämterübergreifenden Abstimmung gemeinsam einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Auch das Stadtmuseum und das Amt für Soziokultur sollen in diesen Prozess mit einbezogen werden.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: