Der Bericht der Verwaltung dient
zur Kenntnis.
Der städtische Baubetriebshof (Sachgebiet 662-2) wurde durch
den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) organisatorisch untersucht.
Das Organisationsgutachten liegt mit Datum vom 14.08.2019 vor und wird durch
das Personal- und Organisationsamt bzw. das Tiefbauamt im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit Zug um Zug umgesetzt.
Mit der Umsetzung werden folgende Ziele verfolgt:
· Stärkung der Leistungsfähigkeit im Baubetriebshof, insbes. durch Berücksichtigung des demografischen Faktors und dessen Auswirkungen
· Fähigkeit des Fachbereiches zur Eigenleistung, wo diese wirtschaftlich ist
·
Optimierungen bei der Personalgewinnung durch
organisatorische Unterstützung aufgrund der Schwierigkeit, geeignete Fachkräfte
im Baubetriebshof zu gewinnen:
- Flexibilität in der Stellenbesetzung
- Flexibilität bei der Ausbildung und Übernahme von Facharbeitern (unabhängig
von
dem anhand der voraussichtlichen
Renteneintritte ermittelten Bedarf), um geeignetes
Personal selbst auszubilden, zu fördern
und als Arbeitgeber zu halten.
Der aktuelle
Stellenplan der Stadt weist für den städtischen Baubetriebshof (Sachgebiet
662-2) 41
Vollzeitstellen aus. Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung ergibt einen
Soll-Stellenbedarf von insgesamt 40 (41 f. Bedienung Asphaltfertiger) Vollzeitstellen.
Der zugehörige Vorschlag des BKPV zur internen
Arbeitsverteilung beinhaltet die Verringerung
der Anzahl der Arbeitsgruppen mit bedarfsabhängiger Bildung von Untergruppen
sowie die Erhöhung des Anteils an ausgebildeten Facharbeiter*innen auf Grund
gestiegener Anforderungen. Die Anzahl an Vorarbeiter*innen und Helfer*innen
wird reduziert.
Zum Ausgleich der
im überörtlichen Vergleich deutlich über dem Durchschnitt liegenden Anzahl an
Ausfalltagen und gesundheitsbedingt nur beschränkt einsetzbarer Beschäftigter
werden bei der Straßeninstandhaltung zur vollständigen Abarbeitung der jährlich
aufgenommenen Schäden an Straßen und Wegen (derzeit können nur ca. 70 % der
Schäden beseitigt werden!) und zur
Aufarbeitung von
Arbeitsrückständen aus den vergangenen Jahren Stellenplananträge für
vorübergehend drei zusätzliche Facharbeiterplanstellen für das Haushaltsjahr
2020 gestellt. Sollte sich aufgrund abflauender Wirtschaft die
privatwirtschaftliche Nachfrage wieder erhöhen, wird bei altersbedingtem Ausscheiden
von Mitarbeiter*innen neu geprüft, ob eine Neubesetzung der Stellen notwendig
ist bzw. oder diese durch eine externe Vergabe der Arbeiten kompensiert werden
kann. Die derzeit notwendige Personalverstärkung wird bei Rückgang der Fehltage
bzw. einer verstärkten Fremdvergabe wieder schrittweise abgebaut.
Bei
Stellenbesetzungen wird – im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen
Möglichkeiten – der demografische Faktor berücksichtigt.
Die bisherige
Fremdvergabe von Arbeiten wird nach Art und Umfang beibehalten.
Die zusätzliche
Anschaffung eines Asphaltkleinfertigers anstelle der bisherigen Anmietung wird
durch das Tiefbauamt dem zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung zugeleitet
und in den Haushaltsentwurf 2020 eingebracht. Die Anschaffung ist nach Auffassung
des BKPV dann vertretbar, wenn die örtliche Marktlage eine Anmietung schwierig
gestaltet bzw. örtlich kein hinreichender Angebotsmarkt für eine Fremdvergabe
von kleinteiligen Asphaltinstandsetzungen gegeben ist. Bei Anschaffung eines
Asphaltkleinfertigers wird zur Sicherstellung einer ausreichenden Auslastung
durch stärkere Eigenbearbeitung bei den Asphaltinstandsetzungen ein
Stellenplanantrag für zusätzliche eine Planstelle gestellt.
Zur Optimierung der Arbeitsabläufe wird ein Bauhofprogramm zur umfassenden Auftrags-, Personal-, Geräte- und Lagerverwaltung eingeführt sowie eine Kosten-/Leistungsrechnung mit Bildung eigener Verrechnungssätze aufgebaut