Betreff
Mitteilung zur Kenntnis: Organisatorische Änderungen in Amt 66 - Baubetriebshof
Vorlage
112/147/2019
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Der städtische Baubetriebshof (Sachgebiet 662-2) wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) organisatorisch untersucht. Das Organisationsgutachten liegt mit Datum vom 14.08.2019 vor und wird durch das Personal- und Organisationsamt bzw. das Tiefbauamt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit Zug um Zug umgesetzt.

 

Mit der Umsetzung werden folgende Ziele verfolgt:

·         Stärkung der Leistungsfähigkeit im Baubetriebshof, insbes. durch Berücksichtigung des demografischen Faktors und dessen Auswirkungen

·         Fähigkeit des Fachbereiches zur Eigenleistung, wo diese wirtschaftlich ist

·         Optimierungen bei der Personalgewinnung durch organisatorische Unterstützung aufgrund der Schwierigkeit, geeignete Fachkräfte im Baubetriebshof zu gewinnen:
- Flexibilität in der Stellenbesetzung
- Flexibilität bei der Ausbildung und Übernahme von Facharbeitern (unabhängig von
  dem anhand der voraussichtlichen Renteneintritte ermittelten Bedarf), um geeignetes
  Personal selbst auszubilden, zu fördern und als Arbeitgeber zu halten.

 

Der aktuelle Stellenplan der Stadt weist für den städtischen Baubetriebshof (Sachgebiet

662-2) 41 Vollzeitstellen aus. Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung ergibt einen Soll-Stellenbedarf von insgesamt 40 (41 f. Bedienung Asphaltfertiger) Vollzeitstellen. Der zugehörige Vorschlag des BKPV zur internen
Arbeitsverteilung beinhaltet die Verringerung der Anzahl der Arbeitsgruppen mit bedarfsabhängiger Bildung von Untergruppen sowie die Erhöhung des Anteils an ausgebildeten Facharbeiter*innen auf Grund gestiegener Anforderungen. Die Anzahl an Vorarbeiter*innen und Helfer*innen wird reduziert.

Zum Ausgleich der im überörtlichen Vergleich deutlich über dem Durchschnitt liegenden Anzahl an Ausfalltagen und gesundheitsbedingt nur beschränkt einsetzbarer Beschäftigter werden bei der Straßeninstandhaltung zur vollständigen Abarbeitung der jährlich aufgenommenen Schäden an Straßen und Wegen (derzeit können nur ca. 70 % der Schäden beseitigt werden!) und zur

Aufarbeitung von Arbeitsrückständen aus den vergangenen Jahren Stellenplananträge für vorübergehend drei zusätzliche Facharbeiterplanstellen für das Haushaltsjahr 2020 gestellt. Sollte sich aufgrund abflauender Wirtschaft die privatwirtschaftliche Nachfrage wieder erhöhen, wird bei altersbedingtem Ausscheiden von Mitarbeiter*innen neu geprüft, ob eine Neubesetzung der Stellen notwendig ist bzw. oder diese durch eine externe Vergabe der Arbeiten kompensiert werden kann. Die derzeit notwendige Personalverstärkung wird bei Rückgang der Fehltage bzw. einer verstärkten Fremdvergabe wieder schrittweise abgebaut.

Bei Stellenbesetzungen wird – im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Möglichkeiten – der demografische Faktor berücksichtigt.

 

Die bisherige Fremdvergabe von Arbeiten wird nach Art und Umfang beibehalten.

Die zusätzliche Anschaffung eines Asphaltkleinfertigers anstelle der bisherigen Anmietung wird durch das Tiefbauamt dem zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung zugeleitet und in den Haushaltsentwurf 2020 eingebracht. Die Anschaffung ist nach Auffassung des BKPV dann vertretbar, wenn die örtliche Marktlage eine Anmietung schwierig gestaltet bzw. örtlich kein hinreichender Angebotsmarkt für eine Fremdvergabe von kleinteiligen Asphaltinstandsetzungen gegeben ist. Bei Anschaffung eines Asphaltkleinfertigers wird zur Sicherstellung einer ausreichenden Auslastung durch stärkere Eigenbearbeitung bei den Asphaltinstandsetzungen ein Stellenplanantrag für zusätzliche eine Planstelle gestellt.

Zur Optimierung der Arbeitsabläufe wird ein Bauhofprogramm zur umfassenden Auftrags-, Personal-, Geräte- und Lagerverwaltung eingeführt sowie eine Kosten-/Leistungsrechnung mit Bildung eigener Verrechnungssätze aufgebaut