Betreff
Ersatzneubau einer Brücke eines öffentlichen Feld- und Waldweges (Bierweg)
im Zuge einer Hauptradwegroute über die Aurach
Vorlage
66/344/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll, wie in der Begründung beschrieben, erneuert werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

                - Lageplan Brücke, Schnitte, Ansichten

                - Übersichtslageplan Baustraße

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung Anfang Sommer 2020 zu beginnen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Neubau der für den landwirtschaftlichen Verkehr ausgelegten Rad- und Gehweg-brücke über die Altaurach im Zuge des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges (Bierweg) zwischen Brauhofgasse und Pappenheimer Straße wird die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit auf dieser Hauptradwegroute wiederhergestellt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bestehende Brücke über die Altaurach wird vollständig abgebrochen und durch eine neue Brücke ersetzt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Rad- und Gehwegbrücke über die Altaurach im Zuge des landwirtschaftlichen Weges (Bierweg) zwischen Brauhofgasse und Pappenheimer Straße wurde gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand, d. h. die Standsicherheit des Bauwerkes ist nur noch bedingt gegeben und die Nutzung wurde bereits beschränkt, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit sind ebenfalls eingeschränkt.

Ursächlich für den schlechten Bauwerkszustand sind hauptsächlich die erheblichen Schäden der tragenden Bauteile (durchgehend verrostete Längsträger mit Querschnittsschwächung), Betonabplatzungen mit freiliegender, stark korrodierter Bewehrung des Brückenüberbaus sowie den stark gerissenen Widerlagern. Die Instandsetzung des Bauwerkes ist nicht mehr möglich.

 

Der sog. Bierweg, in dessen Verlauf sich die zu sanierende Aurachbrücke befindet, ist in dem Plannetz für den Radverkehr aus dem Verkehrsentwicklungsplan als städtische Hauptroute vorgesehen. Zusätzlich wird er von landwirtschaftlichen Verkehr befahren. Die Wegeverbindung hat eine wesentliche Netzbedeutung für den Radverkehr. Damit die Brücke vom landwirtschaftlichen Verkehr und dem Radverkehr möglichst geradlinig befahren werden kann, wird sie gegenüber dem Bestand leicht gedreht. Die Gesamtbreite des Überbaues der landwirtschaftlich genutzten Fuß- und Radbrücke ist gemäß verwaltungsinterner Abstimmung mit einer Breite von 4,60 m vorgesehen. Die Breite zwischen den Schrammborden ist 3,10 m. Die Aufstellbreite für Brückengeländer beträgt 0,25 m. Die Brückenkappen werden gemäß RiZ ING „Kap 6“ mit einer Gesamtbreite von 0,75 m hergestellt. Somit ergibt sich ein Sicherheitsraum von jeweils 0,50 m. Die lichte Weite zwischen den Geländern beträgt 4,10 m.

Die Bauwerksgeometrie und der vorgesehene Gewässerquerschnitt wurden mit der Unteren Wasserrechtsbehörde (Amt 31) auch hinsichtlich der zu berücksichtigenden Abflussmengen (Hochwasser) abgestimmt und stellt im Hinblick auf einen schonenden Eingriff die bestmögliche Lösung dar.

Für die Erneuerung der Brücke wurde im Vorfeld eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Dabei ergab sich, dass durch den geringen Höhenunterschied zwischen der bestehenden Fahrbahnoberkante und der Sohle des Gewässers sowie die erforderliche Größe des Fließquer-schnittes der Einbau eines überschütteten Bauwerkes, wie z. B. ein Rahmendurchlass, nicht möglich ist. Auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung ist auch der Einsatz einer Holzkonstruktion nicht möglich.

Zur weiteren Planung wurde im Vorfeld ein Baugrundgutachten eingeholt. Eine Flachgründung ist aufgrund des vorhandenen anstehenden Bodens nicht möglich. Daher muss das neue Bauwerk aus statisch konstruktiven Gründen mittels einer sog. Tiefgründung mittels Bohrpfähle hergestellt werden.

Die Realisierung der Maßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt, der Rad- und Fuß-gängerverkehr wird über einen im Zuge der Maßnahme ertüchtigten Feldweg und über die öffentlichen Straßen und Wege Wilhelm-Tell-Straße und Brückenstraße in Frauenaurach umge-leitet.

Die notwendigen Abstimmungen bzgl. Grunderwerb sowie die erforderliche Nutzung von privatem Grund als Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle, als Baustelleneinrichtungs- und Baufeldfläche erfolgte mit Amt 23 und den betroffenen Eigentümern. Die notwendigen Bauerlaubnisse wurden in Aussicht gestellt.

Für den im beiliegenden Plan dargestellten Neubau der Brücke ergeben sich gemäß einer Kos-tenschätzung Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 260.000,00 €.

Die Maßnahme soll im Winter 2019/2020 öffentlich ausgeschrieben werden. Die Maßnahme kann aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet Aurachtal aufgrund des besonderen Artenschutzes für Biber, Amphibien und Vögel erst ab Juli 2020 realisiert werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz sind durch Baumaßnahmen grundsätzlich zu erwarten. Eingriffe in Flora und Fauna werden so gering wie möglich gehalten. Diese Maßnahme dient jedoch dem Erhalt des öffentlichen Verkehrsnetzes und hier insbesondere dem Co2 neutralen Fußgänger- und Radverkehr und dem landwirtschaftlichen Verkehr, so dass diese Maßnahme in der Gesamtabwägung als unverzichtbar eingestuft werden muss.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 260.000,-

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                      26.09.19               gez. Auernhammer

                                                                                              ……………………………………………….

                                                                                                                              Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:             Anlage 1: Übersichtskarte

                               Anlage 2: Baustraße Übersichtsplan

                               Anlage 3: U5.2_LP_Planung_Brücke_Schnitte