Betreff
Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
Vorlage
613/247/2019/1
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen auf der Grundlage der Prioritätenliste in Anlage 1 in der beschriebenen Vorgehensweise umzusetzen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Hintergrund

Eine rechtliche Anforderung für Barrierefreiheit im ÖPNV besteht spätestens seit dem im Jahr 2009 in Deutschland ratifizierten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention BRK), wonach eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben gewährleistet werden muss (Inklusionsprinzip). Mit der Behindertenrechtskonvention als Anstoßpunkt wurde auf Bundesebene das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert. Seitdem besteht die bundesweite Pflicht für Aufgabenträger, einen Nahverkehrsplan (NVP) auch in Bezug auf die Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit aufzustellen. Das PBefG setzt hierbei die Zielvorgabe, eine vollständige Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Diese Frist gilt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG aber nicht, wenn im NVP Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.

Im NVP 2016 – 2021 der Stadt Erlangen wurden die Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit für den Erlanger ÖPNV konkretisiert, siehe Beschluss Nr. 613/113/2017. In Kapitel 4.1.3 wird darauf hingewiesen, dass der vollständige barrierefreie Umbau bis 2022 aufgrund der großen Anzahl von über 400 Haltestellensteigen im Stadtgebiet nicht abgeschlossen werden kann. Dies gilt im Übrigen für nahezu alle Großstädte in der Bundesrepublik.

Um den barrierefreien Haltestellenausbau dennoch möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des NVP 2016- 2021 der Stadt Erlangen die Maßnahme des schrittweisen Umbaus der Haltestellen anhand einer abgestimmten Prioritätenliste erarbeitet. Die Verwaltung legt die Prioritätenliste nun nach der Abstimmung mit den Betroffenen zum Beschluss vor.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vorgehen und Ziel

Die Herangehensweise zur Erarbeitung der Prioritätenliste gliedert sich in zwei Teile. Zum einen wurde eine quantitative, raumplanerische Analyse der Haltestelleninfrastruktur unter der Berücksichtigung von diversen räumlichen, strukturellen und demographischen Kriterien in einem Geoinformationssystem (GIS) durchgeführt. Zum anderen wurde das Ergebnis dieser datengestützten Untersuchung mit den Dienststellen und dem Behindertenbeauftragten qualitativ abgestimmt, um vor allem die Interessen der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste in Erlangen und den derzeitigen bautechnischen Stand bei der Priorisierung zu berücksichtigen. Hierfür ist das umfassende Bestandskataster der Haltestelleninfrastruktur, das in Abstimmung mit dem VGN gepflegt und weitergeführt wird, eine wichtige Grundlage.

 

Um die Vergleichbarkeit der Haltestelleninfrastruktur hinsichtlich der untersuchten geographischen Bedeutung zu gewährleisten, wurden alle regulären Haltestellen im Stadtgebiet untersucht. Die Vorgehensweise dieser Analyse und die Punktebewertung werden in Anlage 3 beschrieben.

 

Dieses Grundgerüst kann des Weiteren für Fragestellungen und Anwendungszwecke außerhalb des Aspektes Barrierefreiheit genutzt werden.

 

Ergebnis der Abstimmung – finale Prioritätenliste

Die finale Prioritätenliste ist in Anlage 1 einsehbar. Die Rangfolge der quantitativen Analyse wird als Grundgerüst beibehalten, jedoch wurden einige Haltestellen vorgezogen, die als höchste Priorität erachtet werden. Dies sind zum einen Haltestellen, die von Menschen mit Behinderungen in Erlangen genannt wurden, da sie von ihnen häufig genutzt werden (grün markiert). Diese Hinweise der Behindertenverbände und des Behindertenbeauftragten haben eine besondere Bedeutung und gelten als höchste Priorität. Zum anderen wurden anschließend Haltestellen vorgezogen, welche bereits Sanierungsbedarf aufweisen und deshalb zeitnah saniert werden müssen (orange markiert). Außerdem wurden Haltestellen vorgezogen, für welche bereits Planungen für einen barrierefreien Umbau beschlossen wurden (blau markiert).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Weiteres Vorgehen

Das weitere Vorgehen wurde ebenfalls mit den Betroffenen abgestimmt. Die Prioritätenliste gilt als Grundlage für den weiteren barrierefreien Umbau der Haltestelleninfrastruktur und soll flexibel in der Planungspraxis herangezogen werden. Die Liste erhebt nicht den Anspruch, strikt gemäß der Rangfolge abgearbeitet zu werden. Hierfür liegen verschiedene Gründe vor:

 

·         Unvorhergesehene Sanierungsarbeiten aus Verkehrssicherheitsgründen sind der Rangfolge immer vorzuziehen. Da im Zuge dieser Sanierungsarbeiten je nach Umfang die Herstellung der Barrierefreiheit geprüft wird, kann es dazu kommen, dass eine Haltestelle barrierefrei umgebaut wird, obwohl sie nicht in den höheren Rängen der Prioritätenliste liegt.

·         Bautechnische Maßnahmen, die Haltestelleninfrastruktur mitbetreffen, können zu einem gleichzeitigen barrierefreien Umbau der Haltestelle genutzt werden (z.B. Straßenumbau)

 

Da sich die Rahmenbedingungen während der Laufzeit des barrierefreien Umbaus ändern können, soll hierauf anhand der Prioritätenliste dynamisch reagiert werden können. Zusätzlich kann die Verwaltung aufgrund der Liste Planungen für den barrierefreien Umbau vorbereiten, um bei der Verfügbarkeit von zusätzlichen finanziellen Mitteln sofort handlungsfähig zu sein.

 

Finanzielle Mittel

Nach bisherigen Erfahrungen bewegt sich der Umbau eines Haltestellensteiges je nach Rahmenbedingungen zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro. Mit den derzeit verfügbaren Haushaltsmitteln können neben den Bushaltestellen, die im Rahmen eines Straßenausbaus umgebaut werden, nur ein bis zwei Haltestellensteige im Jahr umgebaut werden. Hierbei ist zu betonen, dass Haltestellen in der Regel aus zwei oder mehreren Haltestellensteigen bestehen. Von den ca. 420 Haltestellensteigen entspricht ein Großteil nicht den Anforderungen an die vollständige Barrierefreiheit. Die Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit ist daher nur als langfristiges Ziel realistisch und erfordert einen erheblichen Investitionsbedarf. Das Investitionsvolumen beläuft sich aus heutiger Sicht demzufolge zwischen ca. 40 und 60 Mio. Euro. Etwaige Förderprogramme werden von der Verwaltung laufend beobachtet und wenn möglich genutzt.

 

Neben den finanziellen Mitteln ist hinsichtlich des Zeitplans außerdem zu berücksichtigen, dass die zugehörige Infrastrukturplanung durch die Verwaltung bzw. durch externe Ingenieurbüros durchgeführt werden muss und für die Umsetzung Baufirmen beauftragt werden müssen. Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Situation muss mit längeren Umsetzungszeiträumen gerechnet werden. Die Prioritätenliste stellt somit eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des NVP dar.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit nur mit einem schrittweisen Umbau von priorisierten Haltestellen möglichst effektiv angenähert werden kann. Die Prioritätenliste gilt gemäß des NVP hierbei als handlungsleitendes Instrument und Planungsgrundlage.
Weiterhin ist zu betonen, dass neben dem Bushaltestellenbereich auch die Zuwegung zu den Haltestellen und somit die Wegeketten im Verkehrsraum im Punkt Barrierefreiheit betrachtet werden müssen und hierfür die Beseitigung von Barrieren angestrebt wird. Zusammen mit der Haltestelleninfrastruktur und mit Erhaltungsmaßnahmen besteht hierfür insgesamt ein sehr hoher Investitionsbedarf.

 

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden derzeit nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1:             Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen

Anlage 2:             Beispiel Haltestelle Maximiliansplatz / Kliniken

Anlage 3:             Quantitative Analyse und Punktebewertung