Budget und Arbeitsprogramm 2019 – Stand 31.07.2019
Das Budget und Arbeitsprogramm 2019 – Stand: 31.07.2019 – wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens sowie Abarbeitung des Arbeitsprogrammes.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Amt 63 hat mit Stand 31.07.2019 erst ca. 44 % der Plan-Erträge erzielt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind die Erträge um rund 195.000 € zurückgegangen. Bei unveränderten Genehmigungsgebühreneinnahmen kann eine Verfehlung des Budgetzieles um ca. 400.000 € zum 31.12.2019 nicht ausgeschlossen werden. Das Fachamt hat keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Höhe der zu erzielenden Gebühreneinnahmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2019“.
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2019 – Stand 31.07.2019 – des Amtes 63