Für kommunalen Artenschutz - Insektenfreundlichere Wege- und Straßenbeleuchtung
Die Verwaltung nimmt Stellung zum Fraktionsantrag Nr. 098/2019 der ödp-Fraktion ein Konzept für eine stadtweite Straßen- und Wegebeleuchtung unter besonderer Berücksichtigung des Tierschut-zes und der verkehrlichen Sicherheitsbelange zu erstellen und dies zeitnah den entsprechenden Gremien und dem Erlanger Stadtrat vorzulegen. Der nachfolgende Sachbericht dient den Mitglie-dern des Ausschusses zur Kenntnis. Der Fraktionsantrag Nr. 098/2019 gilt somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Künstliches Licht lockt Insekten an. Für nachtaktive, in ihrer Lebensweise an die Dunkelheit angepasste Tiere besteht daher die Gefahr, dass künstliches Licht ihren natürlichen Lebensrhythmus stört. Die Straßenbeleuchtung ist neben der Grundstücks- und Gebäudebeleuchtung, der Werbebeleuchtung und des Verkehrs eine der größeren künstlichen Lichtquellen. Durch eine bessere Berücksichtigung des Artenschutzes in der Straßenbeleuchtung können nachtaktive Insekten weniger stark beeinträchtigt werden.
Die Straßenbeleuchtung ist aber auch zentraler Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen, Wege und Plätze und beeinflusst maßgeblich das allgemeine Sicherheitsempfinden und auch die Kriminalitätsprävention.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Artenschutz, insbesondere für nachtaktive Insekten, soll gemäß Antrag durch nachfolgende Maßnahmen verbessert werden:
• Feststellen von vorhandenen Laternen, auf die ohne Sicherheitsbedenken verzichtet werden kann bzw. Prüfung, in welchen Gebieten die Straßenbeleuchtung gänzlich oder teilweise in den (jahreszeitabhängigen) Nachtstunden, z.B. zwischen 22 bis 5 Uhr, abgeschaltet werden kann;
• Prüfung einer Reduktion der Lichtstärke;
• Ändern der Beleuchtung auf ein weniger insektenanlockendes Lichtspektrum;
• Klärung, inwiefern der Abstand zwischen den Laternen vergrößert werden kann;
• Realisierung einer Kombination aus Dimmbarkeit/Abschalten und Bewegungsmelder vor allem auf (Rad-) Wegen im Regnitzgrund und durch andere Grünflächen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung stellt nachfolgend dar, in wie weit das Thema Artenschutz im Rahmen des vorliegenden Antrags der ödp-Fraktion im Beleuchtungskonzept der Stadt Erlangen bereits berücksichtigt ist und an welchen Stellen Möglichkeiten zu einer weiteren Verbesserung gesehen werden.
Feststellen von vorhandenen
Laternen, auf die ohne Sicherheitsbedenken verzichtet werden kann bzw. Prüfung,
in welchen Gebieten die Straßenbeleuchtung gänzlich oder teilweise in den
(jahreszeitabhängigen) Nachtstunden, z.B. zwischen 22 bis 5 Uhr, abgeschaltet
werden kann
Im Rahmen der laufenden Projektarbeit im Zuge von Neu– und Umbaumaßnahmen
von Straßen und Wegen wird regelmäßig die Notwendigkeit und der Umfang der
Straßenbeleuchtung mit geprüft. Durch diese Prüfung konnten auch bereits Beleuchtungsanlagen
zurückgebaut werden (z.B. am Büchenbacher Damm und in der
Kurt-Schumacher-Str.). Dies sind allerdings Ausnahmen und muss im Einzelfall
geprüft und abgewogen werden. Im Regelfall muss aufgrund von neuen
Anforderungen und aktueller Vorschriftenlage eine Verbesserung der Beleuchtung
vorgenommen werden. Für Straßen in geschlossenen Ortslagen ist die Pflicht zur
Beleuchtung gesetzlich geregelt. Eine Abschaltung der Beleuchtung in den
Nachtstunden ab 22 Uhr wird nicht praktiziert und von der Verwaltung auch
äußerst kritisch gesehen. Eine durchgängige nächtliche Beleuchtung trägt auch
erheblich zum Sicherheitsempfinden bei. Die Vielzahl von Meldungen aus der
Bürgerschaft zu ausgefallenen Beleuchtungen bestätigen dies.
Prüfung einer Reduktion der Lichtstärke
Die erforderliche Lichtstärke der Beleuchtungsanlage ergibt sich aus der
aktuellen Vorschriftenlage. Bei der Neuanlage und Umbauten der
Straßenbeleuchtung werden von der Verwaltung und externen Ingenieurbüros
lichttechnische Berechnungen erstellt. Die Konzeptionierung der
Straßenbeleuchtung wird und wurde auch bereits in der Vergangenheit auf Basis
der aktuellen Vorschriften und anhand der haushaltstechnischen Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit festgelegt. Bei Neuanlagen und größeren
Umbauten werden nur noch hocheffiziente LED-Leuchten verwendet. Neben der
Reduzierung der Lichtstreuung bieten diese Leuchten die Möglichkeit über
Dimmprofile eine noch genauere Steuerung der Lichtstärke vornehmen zu können.
Ändern der Beleuchtung auf ein weniger insektenanlockendes Lichtspektrum
Studien belegen, dass Licht mit einem überwiegenden Gelb-/Orange- und
Rotanteil den Insektenanflug verringert. Je nach Wahl des Leuchten-Typs können
Änderungen im Lichtspektrum erreicht werden. Insekten reagieren sensibel auf
die spektrale Zusammensetzung des Lichts von Leuchtstofflampen und
Quecksilber-Hochdrucklampen (weißes Licht). Das Licht von
Natriumdampf-Hochdrucklampen ohne UV-Anteil reduziert den Insektenanflug
bereits erheblich. Am besten schneidet das Licht von warmweißen
energieeffizienten LED-Leuchten ab. In Erlangen wurden
Quecksilber-Hochdrucklampen bereits zurückgebaut. Leuchtstoffröhren wurden im
Regelfall nur in Tunneln verwendet und werden sukzessive durch LED-Leuchten
ersetzt. Im überwiegenden Teil der Erlanger Straßenbeleuchtung sind
Natriumdampf-Hochdrucklampen verbaut, die bereits eine insektenfreundlichere
Lösung darstellen. Mit einem Anteil von knapp über 10 % sind bereits
energieeffiziente LED-Leuchten vorhanden. Für Neu- und größere Umbaumaßnahmen
werden nur noch LED-Leuchten eingesetzt. In Erlangen werden im Regelfall nur
warmweiße LED (3000K) eingesetzt.
Klärung, inwiefern der Abstand zwischen den Laternen vergrößert werden kann
Wie bereits erläutert, werden Beleuchtungsanlagen nach den einschlägigen
Vorschriften bemessen. Die Mindestanforderungen an die Gleichmäßigkeit der
Ausleuchtung ist dabei ein wichtiger Bestandteil der einzuhaltenden Kriterien.
Ein größerer Abstand zwischen den einzelnen Standorten würde höhere Masten und
eine größere Lichtstärke erfordern. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und
damit die Verkehrssicherheit würden leiden. Ein Vorteil für den Artenschutz
wird aus Sicht der Verwaltung nicht gesehen. Die bestmögliche Abstimmung
zwischen Mastabstand, Lichtpunkthöhe und daraus resultierender Leuchtenleistung
ist ein wichtiger Bestandteil der individuellen Beleuchtungsplanung.
Realisierung einer
Kombination aus Dimmbarkeit/Abschalten und Bewegungsmelder, vor allem auf
(Rad-) Wegen im Regnitzgrund und durch andere Grünflächen.
Durch den Einsatz von technischen LED-Leuchten ist es möglich Dimmprofile
zu hinterlegen, die eine Reduzierung der Lichtstärke in den weniger
frequentierten Nachtstunden möglich machen. Diese Möglichkeit wird in Erlangen
an einigen Stellen bereits genutzt
Eine Steuerung der Beleuchtung über Sensorik, wie Bewegungsmelder, wird in
Erlangen bereits an zwei Stellen getestet. 2014 wurde der Fuß- und Radweg
zwischen Schenkstraße und Staudtstraße mit einem derartigen System
ausgestattet. Über die Anlage wurde im BWA Vorlage Nr. 66/004/2019 vom
02.04.2019, TOP 15.3 ausführlich berichtet. Ein flächiger Einsatz kann aufgrund
technischer Randbedingungen aktuell nicht empfohlen werden.
2019 ist der Simon-Rabl-Weg nach Heßdorf mit Bewegungsmeldern ausgestattet
worden. Testergebnisse liegen leider noch nicht vor. Ungeachtet der technischen
Herausforderungen sollte die Entwicklung dieser Technologie weiterhin
beobachtet werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Straßenbeleuchtung in Erlangen die
Ziele des Natur- und Klimaschutzes im Rahmen der Möglichkeiten sehr intensiv
berücksichtigt. Verbesserungen für den Arten- und Klimaschutz sind mit einem
vermehrten Anteil an effizienter LED Technik erreichbar und werden bei
anstehenden größeren Umbauten und Neubauten auch realisiert. Aufgrund der
Vielzahl an Leuchtstellen (ca. 13.000) und dem damit verbundenen
Betreuungsaufwand sind größere Umrüstprojekte auf LED Technik aktuell nicht
möglich. Mit einem signifikant erhöhten Anteil an LED Technik in der Straßenbeleuchtung
könnten Verbesserungen im Arten- und Klimaschutz schneller erreicht werden.
Dies ist allerdings nur möglich, wenn insbesondere die personellen Kapazitäten
entsprechend erweitert werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag ödp Nr.098/2019