Betreff
Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit 2 Carports sowie einer Reihenhaus-Eigentumswohnanlage mit 8 WE, 4 Carports und 4 Stellplätzen;
Böhmlach 75, 75a, 75b, 75c, 75d, 75e, 75f, 75g, 77, 77a; Fl.-Nr. 533/3; Gemarkung Tennenlohe;
Az.: 2019-171-VV
Vorlage
63/271/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben einschließlich der dafür erforderlichen Befreiungen wird/werden erteilt.
Flach geneigte Dachanteile und Nebenanlagen werden als Gründach vorausgesetzt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

T 234

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet (WA)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Überschreitung der Baugrenze

II+D bzw. II anstatt I+D

Dachneigung 45° anstatt 38°

Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze

GFZ 0,74 anstatt 0,7

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Grundstück Böhmlach 77, Fl.-Nr. 533/3, Gemarkung Tennenlohe, mit einer Fläche von ca. 2.673 m² ist aktuell mit einem Walmdachbungalow und mehreren Garagen bebaut. Geplant ist, die Bestandsgebäude abzubrechen und das Grundstück mit 2 Doppelhaushälften mit 2 Carports sowie einer Reihenhaus-Eigentumswohnanlage mit 8 Wohneinheiten, 4 Carports und 4 Stellplätzen neu zu bebauen. Die Flachdächer der insgesamt 6 Carports werden extensiv begrünt.

 

 

Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung und der Realisierung des geplanten Bauvorhabens, insbesondere zur Erstellung der Erschließungsplanung und der Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche (Wendehammer) sowie der öffentlichen Entwässerung auf Kosten der Erschließungsträgerin, wurde ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Erlangen und der Erschließungsträgerin geschlossen.

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. T 234, in einem allgemeinen Wohngebiet. Die darin festgesetzten Baugrenzen sowie die Festsetzung I+D und der Dachneigung wurden aus dem damals bestehenden Gebäudebestand abgeleitet. Die umgebende Bebauung ist geprägt von einer Reihenhausbebauung mit 2 Vollgeschossen. Mit der geplanten verdichteten Bauweise wird einer Verminderung der Freiflächeninanspruchnahme Rechnung getragen. Die jetzt beantragte Bebauung passt sich von der Struktur und der Höhenentwicklung in die nähere Umgebung ein. Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan sind städtebaulich vertretbar.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Wurde durchgeführt (von 41 Nachbarn liegen 7 Unterschriften vor).


Anlagen:             Lageplan

                               Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

                               Ansichten und Schnitte