Böhmlach 75, 75a, 75b, 75c, 75d, 75e, 75f, 75g, 77, 77a; Fl.-Nr. 533/3; Gemarkung Tennenlohe;
Az.: 2019-171-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben
einschließlich der dafür erforderlichen Befreiungen wird/werden erteilt.
Flach geneigte Dachanteile und Nebenanlagen werden als Gründach vorausgesetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
T 234 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Überschreitung der Baugrenze II+D bzw. II anstatt I+D Dachneigung 45° anstatt 38° Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze GFZ 0,74 anstatt 0,7 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das
Grundstück Böhmlach 77, Fl.-Nr. 533/3, Gemarkung Tennenlohe, mit einer Fläche
von ca. 2.673 m² ist aktuell mit einem Walmdachbungalow und mehreren Garagen
bebaut. Geplant ist, die Bestandsgebäude abzubrechen und das Grundstück mit 2
Doppelhaushälften mit 2 Carports sowie einer Reihenhaus-Eigentumswohnanlage mit
8 Wohneinheiten, 4 Carports und 4 Stellplätzen neu zu bebauen. Die Flachdächer
der insgesamt 6 Carports werden extensiv begrünt.
Zur
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung
und der Realisierung des geplanten Bauvorhabens, insbesondere zur Erstellung
der Erschließungsplanung und der Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche
(Wendehammer) sowie der öffentlichen Entwässerung auf Kosten der
Erschließungsträgerin, wurde ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt
Erlangen und der Erschließungsträgerin geschlossen.
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. T 234, in einem allgemeinen Wohngebiet. Die darin festgesetzten Baugrenzen sowie die Festsetzung I+D und der Dachneigung wurden aus dem damals bestehenden Gebäudebestand abgeleitet. Die umgebende Bebauung ist geprägt von einer Reihenhausbebauung mit 2 Vollgeschossen. Mit der geplanten verdichteten Bauweise wird einer Verminderung der Freiflächeninanspruchnahme Rechnung getragen. Die jetzt beantragte Bebauung passt sich von der Struktur und der Höhenentwicklung in die nähere Umgebung ein. Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan sind städtebaulich vertretbar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Wurde durchgeführt (von 41 Nachbarn liegen 7 Unterschriften vor).
Anlagen: Lageplan
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
Ansichten und Schnitte