Betreff
Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters
Antrag Nr. 110/2019
Antrag TOP 3 der Niederschrift "Beleuchtung Wiesengrund/Zuweg zum DJK"
aus der 2. Sitzung des Stadtteilbeirates Alterlangen vom 04.06.2019
Vorlage
66/341/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Es wird beantragt, entlang der Zufahrtsstraße zum Gelände des DJK „Am See“ zwischen Spitz-wegstraße 15 und Wiesenweg 2 eine ausreichende, möglichst insektenfreundliche und tageszeitlich begrenzte Straßenbeleuchtung zu installieren (vom Einbruch der Dämmerung bis 22:00 Uhr). Die Maßnahme soll im Dialog mit dem DJK-Vereinsvorstand und dem Stadtteilbeirat erfolgen.

Der Antrag wird aus den im Sachbericht genannten Gründen abgelehnt.

Der als Einbringung durch den Oberbürgermeister gestellte Antrag TOP 3 der 2. Stadtteilbeirats-sitzung Alterlangen vom 04.06.19 gilt hiermit als bearbeitet.


Sachbericht

Die Beleuchtung von verkehrsbedeutenden innerörtlichen Straßen und Wegen ist eine Kernaufgabe der Verwaltung (Straßenbaulastträger). Sie dient der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und insbesondere der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer bei Nacht.

Die Wegeverbindung Am See ist lediglich als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und insgesamt von eher untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit für Besucher des DJK Erlangen e. V. wird nicht gesehen, da eine ausreichend beleuchtete alternative Wegeverbindung vorhanden ist. So lässt sich auch bei Nacht von der Spitzwegstraße aus über die Pappelgasse, die Barthelmeßstraße, An den Seelöchern und Am See der DJK Erlangen e.V. am Wiesenweg 2 mit nur geringem Umweg verkehrssicher und beleuchtet erreichen (siehe Anlage).

Die beantragte Wegeverbindung liegt im Landschaftsschutzgebiet. Gerade in der aktuellen Klima-und Insektenschutzdiskussion lässt sich aus Sicht der Verwaltung die Erstellung einer nicht erforderlichen Wegebeleuchtung in keinster Weise begründen, da eine Neuerstellung in jedem Falle wertvolle Ressourcen verbrauchen würde obwohl eine unmittelbare Notwendigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gegeben ist.

Neben den Martial- und Herstellungsaufwendungen würden zudem Mehraufwendungen für Stromkosten und Instandhaltung entstehen.

In der Gesamtabwägung ist der Antrag insbesondere vor dem Hintergrund einer klimaschutzorien-tierten Verwaltungsarbeit abzulehnen


Anlagen:        Antrag Nr. 110/2019
                        Lageplan