Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Auf den Beschluss 242/298/2018 und die Mitteilung zur Kenntnis 242/336/2019 wird verwiesen.
Zur Bewässerung von
6 Schulsportplätzen sind aufgrund der örtlichen Verhältnisse an drei der
Standorte Brunnenanlagen vorgesehen.
Bei der
Adalbert-Stifter-Schule ist aufgrund der geringen Grundwassertiefe im
Schwabachtal ein Flachbrunnen möglich. Der Flachbrunnen bis in ca. 17 m Tiefe
wurde bereits erstellt und ist betriebsbereit. Bei den zwei weiteren geplanten
Brunnenanlagen (Eichendorff-Mittelschule und Grundschule An der Brucker Lache)
sind jeweils Tiefbrunnen vorgesehen. Aufgrund der Geologie (Sandstein) sind
hier größere Bohrtiefen von ca. 50 m notwendig, um eine ausreichende
Fördermenge sicherstellen zu können. Die Brunnenanlagen sind
erlaubnispflichtig.
Im Vergleich zur
Verwendung von Trinkwasser entfällt bei der Nutzung eines Brunnens die komplette
Aufbereitung des Trinkwassers und auch der lange Transportweg. Neben diesen
Vorteilen sind die Brunnenanlage auch wirtschaftlich - hier dargestellt am
Beispiel Adalbert-Stifter-Schule:
Bei einem Bedarf
von rd. 3.000 m³ Gießwasser/ Jahr werden ca. 6.100 € Trinkwasserkosten (inkl.
Berücksichtigung der Stromkosten der Brunnenpumpe) eingespart. Die
Investitionskosten der Brunnenanlage von ca. 48.000 € haben sich nach ca. 8
Jahren amortisiert.
Eine Zisterne, die
das Regenwasser zur Nutzung sammelt, wäre ökologisch sinnvoll, scheidet aber
aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus: Für die Sportplatzbewässerung
sind sehr hohe Wassermengen notwendig. Bei ca. 15 m³/ h bei einer
Beregnungszeit von 3 Stunden/ Tag wären täglich 45 m³ Wasser notwendig. Bei viermaliger
Beregnung in der Woche und einer Bevorratung von drei Wochen ergäbe sich ein
Zisternenvolumen von ca. 540 m³.
Ein
Regenrückhaltebecken in dieser Dimension kostet ca. 432.000 € Kosten (ohne
Zusatzarbeiten). Bei längeren Trockenperioden (>3 Wochen) wäre zusätzlich
noch eine Trinkwassernachspeisung über eine Trennstation notwendig. Daraus
ergeben sich Gesamtkosten von mindestens ca. 600.000 bis 800.000 €, um die
notwendige Wassermenge vorhalten zu können.
Darüber hinaus ist
bei den Bestandsgebäuden meistens eine Mischinstallation von Schmutz- und
Regenwasser vorhanden. Hier müsste nach Prüfung der technischen
Realisierbarkeit eine Trennung der Leitungen erfolgen.
Anlagen: Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des BildA vom 11.07.2019, TOP 5.7