Betreff
Masterplan Personalmangement: Karrieremöglichkeiten verbessern; Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und der Personalbindung durch Ämterbündelung
Vorlage
112/144/2019
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ämterbündelungen für die Besoldungsgruppen A 6/A 7 des Bayerischen Besoldungsgesetzes als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und die Besoldungsgruppen A 9/A 10 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene werden für die Abteilungen 331, 332 (Bürgeramt), 502, 503 (Sozialamt) sowie Amt 55 (Jobcenter) jeweils um das zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) erweitert und im Stellenplan für das Jahr 2020 bei den Beamtenstellen entsprechend ausgewiesen.
  2. Die Beförderungswartezeit für eine Beförderung auf Dienstposten in gebündelten Ämtern wird für das zweite Beförderungsamt um zwei Jahre verlängert und für diese Beförderung in der letzten periodischen Beurteilung ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten
    vorausgesetzt.

 


Die Stadt Erlangen befindet sich strukturbedingt als Arbeitgeberin und Dienstherr in großer Konkurrenz zur Wirtschaft und zu anderen Dienstherren in der Region.  Noch gelingt es in dieser starken Wettbewerbssituation die jährlich angebotenen Ausbildungsplätze und dualen Studienplätze zu besetzen. Eine Herausforderung im Anschluss an die erfolgreiche Ausbildung stellt aber die dauerhafte Bindung der Beamtinnen und Beamten an die Stadt Erlangen, insbesondere in den Eingangsämtern der zweiten und dritten Qualifikationsebene, dar.

 

Neben der Abwanderung zu anderen Dienstherrn ist seit mehreren Jahren eine hohe interne Fluktuation von Stellen im Eingangsamt, insbesondere in den Bereichen der Abteilung „Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen“ und der Abteilung „Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen“ des Bürgeramtes, der Abteilung „Grundsicherung im Alter und andere soziale Hilfen“ und der Abteilung „Wohnungswesen“ im Sozialamt, sowie im Jobcenter festzustellen.

 

Durch die Bündelung der Eingangsämter der Besoldungsgruppen A 6 und A 9 mit dem jeweiligen dazugehörigen zweiten Beförderungsamt in diesen Bereichen würde eine längere Verweildauer auf den Eingangsämtern und eine stärkere Bindung an die Arbeitgeberin und den Dienstherrn Stadt Erlangen erzielen. Diese angestrebte längere Verweildauer begünstigt zudem die Wissenssicherung auf den betroffenen Stellen, vermeidet die Arbeitsverdichtung während Vakanzen und trägt damit zu einer Reduzierung der Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der gesetzliche Rahmen des Art. 25 Satz 2 BayBesG räumt die Möglichkeit zur Bündelung des Eingangsamtes mit dem darauffolgenden ersten und zweiten Beförderungsamt ein.

Die betreffenden Planstellen werden im Stellenplan mit dem sich neu ergebenden Stellenwert A 6/A 8 bzw. A 9/A 11 ausgewiesen.

Die tatsächlich für die Bewältigung der hohen Fluktuation in diesen Eingangsämtern, entstehenden Kosten werden durch eine steigende Kontinuität der Besetzung (Arbeitszeit für Auswahlverfahren, Einarbeitung etc.) zumindest teilweise kompensiert.

In den letzten drei Jahren waren jährlich durchschnittlich 350 Stellen bei einem Personalbestand von aktuell 2.800 Beschäftigten (wieder) zu besetzen. Die stellt eine Steigerung der jährlichen Fluktuation im Vergleich zum Zeitraum 2009 bis 2012 um 250 % dar.

 

Insgesamt wird mit dem Verwaltungsvorschlag auch der Zielsetzung des Masterplans Personalmanagement entsprochen, die Karrieremöglichkeiten auch im Beamtenbereich zu verbessern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei der Stellenbewertung wird die bereits bestehende Ämterbündelung der Besoldungsgruppen A 6/A 7 als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und der Besoldungsgruppen A 9/A 10 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene jeweils um das zugehörige zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) erweitert.

Die laufbahnrechtliche Beförderungswartezeit für das zweite Beförderungsamt wird für Beamtinnen und Beamte, die entsprechend gebündelte Stellen begleiten um zwei Jahre gegenüber regulär mit A 8 bzw. A 11 bewerteten Stellen erhöht. Damit dem Leistungsgrundsatz im Beamtenrecht entsprochen wird, ist für die Beförderung in das jeweils zweite Beförderungsamt zudem ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten in der letzten periodischen Beurteilung Voraussetzung. Eine dahingehende Anpassung der Beförderungsrichtlinien der Stadt Erlangen erfolgt zum 01.01.2020.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

      Die Kosten für die Ämterbündelung für die genannten Bereiche belaufen sich für die Zeit von 2020 bis 2024 (5 Jahre) ausgehend von der zum 01.11.2019 aktuellen tatsächlichen Besetzung auf insgesamt ca. 65.000 €.