- Die Ämterbündelungen für
die Besoldungsgruppen A 6/A 7 des Bayerischen Besoldungsgesetzes als
Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und die Besoldungsgruppen A
9/A 10 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene werden für die
Abteilungen 331, 332 (Bürgeramt), 502, 503 (Sozialamt) sowie Amt 55
(Jobcenter) jeweils um das zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8
bzw. A 11) erweitert und im Stellenplan für das Jahr 2020 bei den
Beamtenstellen entsprechend ausgewiesen.
- Die
Beförderungswartezeit für eine Beförderung auf Dienstposten in gebündelten
Ämtern wird für das zweite Beförderungsamt um zwei Jahre verlängert und
für diese Beförderung in der letzten periodischen Beurteilung ein
Gesamturteil von mindestens 11 Punkten
vorausgesetzt.
Die Stadt
Erlangen befindet sich strukturbedingt als Arbeitgeberin und Dienstherr in
großer Konkurrenz zur Wirtschaft und zu anderen Dienstherren in der
Region. Noch gelingt es in dieser
starken Wettbewerbssituation die jährlich angebotenen Ausbildungsplätze und
dualen Studienplätze zu besetzen. Eine Herausforderung im Anschluss an die
erfolgreiche Ausbildung stellt aber die dauerhafte Bindung der Beamtinnen und
Beamten an die Stadt Erlangen, insbesondere in den Eingangsämtern der zweiten
und dritten Qualifikationsebene, dar.
Neben der Abwanderung zu anderen Dienstherrn ist seit mehreren Jahren eine hohe interne Fluktuation von Stellen im Eingangsamt, insbesondere in den Bereichen der Abteilung „Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen“ und der Abteilung „Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen“ des Bürgeramtes, der Abteilung „Grundsicherung im Alter und andere soziale Hilfen“ und der Abteilung „Wohnungswesen“ im Sozialamt, sowie im Jobcenter festzustellen.
Durch die Bündelung der Eingangsämter der Besoldungsgruppen A 6 und A 9 mit dem jeweiligen dazugehörigen zweiten Beförderungsamt in diesen Bereichen würde eine längere Verweildauer auf den Eingangsämtern und eine stärkere Bindung an die Arbeitgeberin und den Dienstherrn Stadt Erlangen erzielen. Diese angestrebte längere Verweildauer begünstigt zudem die Wissenssicherung auf den betroffenen Stellen, vermeidet die Arbeitsverdichtung während Vakanzen und trägt damit zu einer Reduzierung der Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der gesetzliche Rahmen des Art. 25 Satz 2 BayBesG räumt die Möglichkeit zur Bündelung des Eingangsamtes mit dem darauffolgenden ersten und zweiten Beförderungsamt ein.
Die betreffenden Planstellen werden im Stellenplan mit dem sich neu ergebenden Stellenwert A 6/A 8 bzw. A 9/A 11 ausgewiesen.
Die tatsächlich für die
Bewältigung der hohen Fluktuation in diesen Eingangsämtern, entstehenden Kosten
werden durch eine steigende Kontinuität der Besetzung (Arbeitszeit für
Auswahlverfahren, Einarbeitung etc.) zumindest teilweise kompensiert.
In den letzten drei Jahren waren
jährlich durchschnittlich 350
Stellen bei einem Personalbestand von aktuell 2.800 Beschäftigten (wieder) zu
besetzen. Die stellt eine Steigerung der jährlichen Fluktuation im Vergleich
zum Zeitraum 2009 bis 2012 um 250 % dar.
Insgesamt wird mit dem Verwaltungsvorschlag auch der Zielsetzung des Masterplans Personalmanagement entsprochen, die Karrieremöglichkeiten auch im Beamtenbereich zu verbessern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei der Stellenbewertung wird die bereits bestehende Ämterbündelung der Besoldungsgruppen A 6/A 7 als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und der Besoldungsgruppen A 9/A 10 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene jeweils um das zugehörige zweite Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) erweitert.
Die laufbahnrechtliche Beförderungswartezeit für das zweite Beförderungsamt wird für Beamtinnen und Beamte, die entsprechend gebündelte Stellen begleiten um zwei Jahre gegenüber regulär mit A 8 bzw. A 11 bewerteten Stellen erhöht. Damit dem Leistungsgrundsatz im Beamtenrecht entsprochen wird, ist für die Beförderung in das jeweils zweite Beförderungsamt zudem ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten in der letzten periodischen Beurteilung Voraussetzung. Eine dahingehende Anpassung der Beförderungsrichtlinien der Stadt Erlangen erfolgt zum 01.01.2020.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kosten für die Ämterbündelung für die genannten Bereiche belaufen sich für die Zeit von 2020 bis 2024 (5 Jahre) ausgehend von der zum 01.11.2019 aktuellen tatsächlichen Besetzung auf insgesamt ca. 65.000 €.