Betreff
Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters
Antrag Nr. 131/2019
TOP 3 "Brucker Deckel, Lärmschutz für Bruck und Anger" aus der 2. Sitzung des Stadtteilbeirates Anger/Bruck vom 25.06.2019
Vorlage
66/340/2019
Aktenzeichen
VI/66/
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Lärmschutz zu überprüfen und zu erläutern welche Verbesserungsmaßnahmen getroffen werden können.

Der als Einbringung durch den Oberbürgermeister gestellte Antrag TOP 3 der 2. Stadtteilbeiratssitzung Anger/Bruck vom 25.06.2019 gilt hiermit als bearbeitet.


Sachbericht:

Zuständig für den Lärmschutz an Straßen ist der jeweilige Baulastträger. Für die Autobahn A73 ist dies die Autobahndirektion Nordbayern. Deshalb wurde von der Autobahndirektion Nordbayern zum o.g. Antrag nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

„Beim Lärmschutz an Straßen wird unterschieden zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Während die gesetzlich verankerte Lärmvorsorge beim Neu- oder Ausbau einschlägig ist, kommen Lärmsanierungsmaßnahmen als freiwillige Leistung des Bundes auch an bestehenden Straßen in Betracht. Im Vergleich zu den Grenzwerten der Lärmvorsorge liegen die Auslösewerte der Lärmsanierung wesentlich höher, so dass sich bei der Lärmsanierung ein entsprechend niedrigeres Lärmschutzniveau ergibt. Die Möglichkeiten der Lärmsanierung an der A 73 in Erlangen wurden in der Vergangenheit bereits intensiv untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass westlich der A 73 im Bereich der Keltsch- und der Bachfeldstraße die Voraussetzungen für die Errichtung von Lärmschutzwänden gegeben sind. Erste Planungsüberlegungen hierzu wurden bei einer Bürgerinformation in Bruck im März 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Rahmen des laufenden Lenkungsverfahrens hat die Stadt Erlangen zusammen mit der Autobahndirektion eine Machbarkeitsstudie für eine Einhausung der A 73 erstellt. Diese kann nur als Lärmvorsorgemaßnahme im Rahmen eines 6-streifigen Ausbaus der A 73 realisiert werden. Zurzeit bereitet die Autobahndirektion Unterlagen zur Vorlage an den Bund vor, mit denen erreicht werden soll, dass der Bund der weiteren Planung dem Grunde nach zustimmt. Diese gemeinsamen Bemühungen würden konterkariert, wenn gleichzeitig Lärmsanierungsmaßnahmen an der Bestandsstrecke verfolgt oder angestrebt würden. Im Vergleich zu einer Einhausung könnte mit den Lärmsanierungsmaßnahmen nur eine sehr geringfügige Lärmminderung bewirkt werden.“

Die Verwaltung schließt sich dem seitens der Autobahndirektion vorgeschlagenem Vorgehen an und wird die weiteren Schritte zur Planung einer Einhausung begleitend unterstützen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:        Antrag Nr. 131/2019

                        Lageplan