Betreff
Mitteilung zur Kenntnis
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2019
Vorlage
EBE-B/045/2019
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 21.01.2013 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.

 

Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2019 bestehend aus:

 

-          Zwischenbilanz

-          Gewinn- und Verlustrechnung

-          Betriebsergebnis

 

Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2018 zum 31.12.2018 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft und in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 04.06.2019 einstimmig begutachtet wurde.

 

 


Anlagen:        Bilanz, GuV, Zusammensetzung Erlöse / Aufwendungen, Erfolgsrechnung,
                       Vergleichsansätze Wirtschaftsplan