hier: Umstufungen Staatsstraßen St 2244 - Bayreuther Straße/St 2240, St 2242 - Henkestraße
In der Sitzung des Stadtrates
vom 28.02.2019 wurde das Verkehrskonzept zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs
in der Innenstadt beschlossen. Dabei soll, wie im UVPA am 23.07.2019 zur
Kenntnis gegeben, die jetzige Staatsstraße St 2244 von der Achse Pfarrstraße /
Bayreuther Straße auf die Baiersdorfer Straße erfolgen. Zudem ist die Abstufung
der durch die zentrale Innenstadt über Teile der Henkestraße führenden
Staatsstraßen St 2240 und St 2242 durch Aufstufung von Teilen der
Werner-von-Siemens-Straße zur Staatsstraße mit Führung der von außen kommenden
Staatsstraßen über einen Versatz über die A73 und die B4 vorgesehen.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die stufenweise Umstufungen (Umwidmung von Straßen) zu beantragen und eine Vereinbarung zur Übernahme der Verkehrsflächen abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
1.1 Derzeitige Situation St 2244
Derzeit führt die Staatsstraße St 2244 von Dechsendorf kommend über die Pfarrstraße, Martin-Luther-Platz und im weiteren Verlauf über die Bayreuther Straße über die Stadtgrenze hinaus. Die Essenbacher Straße als Kreisstraße ER7 schließt an die Bayreuther Straße an und gewährleistet somit in diesem Bereich den Lückenschluss des überörtlichen Straßennetzes. Der überörtliche Verkehr nutzt jedoch faktisch die Baiersdorfer Straße, weshalb diese den neuen Staatsstraßenverlauf abbilden soll.
1.2 Künftige Situation St 2244
Es ist deshalb erforderlich, die Baiersdorfer Straße ab der Einmündung Martinsbühler Straße bis zur Kreuzung mit der Bayreuther Straße zur Staatsstraße aufzustufen. Gleichzeitig ist der Bereich von der Baiersdorfer Straße bis zur Essenbacher Straße zur Kreisstraße abzustufen, um ein lückenloses Netz der überörtlichen Straßen sicher zu stellen. Im Zuge der Umlegung der Staatsstraße werden die Straßen Pfarrstraße/Martin-Luther-Platz/Bayreuther Straße (jetziger Verlauf der St 2244) zur Ortsstraße abgestuft.
Aufgrund der Abstufung der Bayreuther Straße von der Essenbacher Straße bis zur Kreuzung mit der Baiersdorfer Straße geht diese von der jetzigen OD-Grenze (straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenze) bis zur Kreuzung mit der Baiersdorfer Straße in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen über. Die OD-Grenze befindet sich derzeit etwa in Höhe der Querungshilfe unterhalb des Entlaskellers. Dieser Straßenabschnitt ist 220 m lang und beinhaltet die beiden Brückenbauwerke über die Bahnlinie im Bereich des Burgbergtunnels.
1.3 Umstufungsvereinbarung nach Art.7 BayStrWG
Mit dem Staatlichen Bauamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger des Freistaates Bayern der St 2244 wurden die Modalitäten der Umstufung vereinbart. Demnach erhält der gesamte zu übernehmende Abschnitt 2020 eine neue Fahrbahndecke zu Lasten des Freistaates Bayern. Im Bereich des Bauwerkes wird im Zuge dessen auch die Bauwerksabdichtung erneuert. Der Kreuzungsbereich Bayreuther Straße/Baiersdorfer Straße wird vorerst nicht saniert, sondern von Seiten des Freistaates Bayern finanziell abgelöst. Das Brückenbauwerk über die Bahnlinie besteht aus zwei Teilen, zum einen aus dem im Jahr 2014 im Zuge des Baus der zweiten Tunnelröhre neu errichteten Teil und dem zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Brückenteiles der zu diesem Zeitpunkt saniert wurde. Die Übernahme des gesamten Straßenabschnittes erfolgt somit in generalsaniertem Zustand. Für den Kreuzungsbereich Baiersdorfer Straße/Bayreuther Straße, der noch nicht saniert wurde, erhält die Stadt Erlangen eine Ablöse für die künftige Sanierung in Höhe von 39.000,- €. Dies entspricht dem Anteil, der seitens des Staatlichen Bauamts aufgrund konformer Fiktivberechnung laut Kreuzungsrichtlinien bei einer Sanierung anfallen würde. Die Verkehrsanlagen werden in das Anlagevermögen der Stadt Erlangen übernommen. Die zugehörigen Grundstücksflächen gehen entschädigungslos auf die Stadt Erlangen über.
2.1 Derzeitige Situation St
2240/St 2242
Die St 2240 verläuft derzeit über die Straßen Thalermühle – Gerberei –
Münchener Straße – Friedrich-List-Straße – Güterhallenstraße – Henkestraße –
Hartmannstraße – Drausnickstraße durch die gesamte Innenstadt.
Die St 2242 führt momentan vom Herzogenauracher Damm kommend über die Äußere Brucker Straße und trifft an der Kreuzung Güterhallenstraße auf die St 2240.
2.2 Künftige Situation St
2240/St 2242
Die St 2240 soll künftig von der Dechsendorfer Straße über die A 73 (AS ER
Nord) und die Werner-von-Siemens-Straße zur Henkestraße geführt werden und
somit den unmittelbaren Innenstadtbereich „umfahren“.
Die St 2242 wird ab der Kreuzung Äußere Brucker Staße / Paul-Gossen-Straße über die Paul-Gossen-Straße (B4) auf die A 73 geführt und ebenfalls an die Werner-von-Siemens-Straße angebunden.
2.3 Umstufungsvereinbarung nach
Art.7 BayStrW
Die Umstufungen der Straßenabschnitte werden vom Staatlichen Bauamt formal
vollzogen. Da sich alle Straßenabschnitte bereits in der Baulast der Stadt
Erlangen befinden, ist hierfür keine Vereinbarung abzuschließen. Finanzielle
Konsequenzen entstehen keine. Diese Umstufungen dienen also der Neuordnung der
überörtlichen Verkehrsbeziehungen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wird mit dem Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung zur Übernahme des Straßenabschnittes Pkt. 1.2 unter den o.g. Voraussetzungen abschließen. Der formale Vollzug der Umstufung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken und wird seitens des Staatlichen Bauamtes zum 01.01.2020 beantragt. Die gesamte Abwicklung, welche auch die Neukilometrierung des Straßennetzes und der Änderung im BAYSIS (Bayerisches Straßeninformationssystem) erfordert, erfolgt ebenfalls durch das Staatliche Bauamt. Der Wert dieser Leistungen ist mit rd. 10.000,- € zu beziffern und wird entsprechend der Verhandlungen durch den Freistaat Bayern getragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt die erforderlichen Vereinbarungen treffen und den Vollzug bei der Regierung von Mittefranken beantragen, so dass die Umsetzung zum 01.01.2020 erfolgen wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121010 / 522102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Darstellung des zu übernehmenden
Straßenabschnittes (Abschnitt 1 und 2)
Umstufungskonzept von Staatsstraßen in Erlangen