Betreff
Müllsituation in unserer Stadt - Vermüllte Grünanlagen und Grillplätze
Antrag Nr. 069/2018 der CSU-Fraktion
Vorlage
773/056/2019
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Von der Verwaltung soll für den Stellenplan 2021 eine zusätzliche Saisonstelle zur Steigerung der Reinigungsintervalle auf den betroffenen Grünflächen beantragt werden.

3.      Eine Kommunikationsagentur wird mit einer Kampagne zur ordentlichen Nutzung von
Grünflächen und Freizeitanlagen sowie zur Vermeidung von Müll bei der Freizeitgestaltung beauftragt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 € werden für die Haushaltsberatungen 2020 nachgemeldet.

4.      Der Fraktionsantrag Nr. 069/2018 der CSU ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die intensive Nutzung der Freizeit- und Grünflächen im Stadtgebiet bringt einen hohen Reinigungsaufwand mit sich. Die Flächen werden von April bis Oktober an den Wochenenden täglich und im Wochenverlauf mindestens dreimal gereinigt. Problematisch ist die sehr aufwändige Entfernung von Scherben, was eine planmäßige Abarbeitung erschwert, weil hier unverzüglich gehandelt werden muss.

Viele Grillplätze werden meist ordentlich genutzt, deren Reinigung verläuft gut, bei größeren Müllaufkommen werden von den Besuchern Müllsäcke verwendet und an den Mülleimern abgestellt. Schwieriger ist es im Bereich der Innenstadt, dort ist der Müll meist lose über das Areal verteilt.

Während der Bergkirchweih wurden an der Lewin-Poeschke-Anlage und am Wöhrmühlgelände Restmüllmulden aufgestellt, diese Vorgehensweise wird beibehalten.

Insgesamt wirkt sich die Anzahl an Mülleimern kaum auf ein höheres Maß an Sauberkeit aus, eine Erhöhung der Reinigungsintervalle hat sich aber bewährt. Für den Stellenplan 2021 wird deshalb eine weitere Saisonstelle zur Grünflächenreinigung beantragt.

 

Appelle in Form von Hinweistafeln oder im Rahmen von Kampagnen, wie beispielsweise „Dein Grün unsere Stadt“, könnten zu mehr Wertschätzung und Achtsamkeit auf den Grünflächen führen. Auch die Bitte, den mitgebrachten Verpackungsmüll zukünftig zu vermeiden, wäre (auch hinsichtlich einer höheren Klimaneutralität) der Situation förderlich und sollte kreativ kommuniziert werden.

 

Mit der derzeitigen Personalsituation der Abteilung Stadtgrün bzw. der Abteilung Öffentliche
Sicherheit und Ordnung ist es nicht möglich, vor Ort die Einhaltung der Grünanlagensatzung ausreichend zu überwachen. Auch die Polizei kann aus Kapazitätsgründen Grünanlagen nur im Einzelfall, vor allem aufgrund konkreter Bürgerbeschwerden, bestreifen. Sie konzentriert sich dabei außerdem auf andere Themen. Die Sicherheitswacht wird schwerpunktmäßig nicht in Grünanlagen, sondern in der Innenstadt und an Örtlichkeiten mit erhöhtem Beschwerdeaufkommen eingesetzt. Die Mitarbeiter der Sicherheitswacht haben zudem keine Kontrollbefugnisse.  Eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der Grünanlagensatzung wäre deshalb nur mit der Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes nach dem Vorbild der Nachbarstädte Nürnberg und Fürth zu erreichen. Die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes bei der Stadt Erlangen wäre allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Bei vergleichbaren Städten wurden für den kommunalen Ordnungsdienst acht Vollzeitkräfte vorgesehen. Auch in Erlangen wäre eine ähnliche Personalausstattung erforderlich, um die Aufgaben und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an einen Ordnungsdienst sinnvoll erfüllen zu können.

Die Verwaltung wird vor einer abschließenden Bewertung die genauen Evaluationsergebnisse in der Städteachse aufarbeiten und bewerten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

20.000 €

bei Sachkonto: EB 77/773

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 069/2018 der CSU