Wirtschaftsplan 2020
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i.V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2020
des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung
Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2020 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
-
Begutachtung
des Wirtschaftsplanes 2020 im BWA am 17.09.2019
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 im StR am
26.09.2019
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2020 des
Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 17.09.2019
begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2019
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2020 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2020 ein bilanzielles Jahresergebnis von -820.300
Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf die An-sätze im Wirtschaftsplan 2020
verwiesen.
Im Wirtschaftsjahr 2020 sind
Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 17,566 Mio Euro geplant, welche sich im
Wesentlichen wie folgt aufteilen:
Abwasserreinigung 3,150 Mio Euro
Abwassersammlung 12,100
Mio Euro
Sonderbauwerke 2,145 Mio Euro
Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm
2019-2023“ im Wirtschaftsplan 2020 der Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf
den nachfolgenden Seiten näher erläutert und begründet.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: