Der Bericht des Revisionsamtes vom 08.08.2019 über die
Prüfung des Jahresabschlusses des Entwässerungsbetriebes (EBE) für das
Wirtschaftsjahr 2019 (Nr. 10/2019) wird zur Kenntnis genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Der EBE hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit der Vorlage des Berichtes vom 08.08.2019 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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