hier: Erlass einer Veränderungssperre
Die Satzung über eine Veränderungssperre (Entwurf vom 17.10.2019 – siehe Anlage 1) für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 09.04.2019 beschlossen, für das Gebiet südlich und westlich der Bundesautobahn A 3, nördlich der Weinstraße und östlich der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – aufzustellen (siehe Anlage 2).
Ziel ist es, im Geltungsbereich eine gewerbliche Entwicklung entsprechend der Leitlinien bzw. des Konzeptes zur Gewerbeflächenentwicklung zu ermöglichen und gegenläufige Entwicklungen zu verhindern. Daher sollen die Bebauungspläne um detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von bestimmten Gewerbebetrieben enthalten. Betriebe, die negative Auswirkungen hinsichtlich schutzwürdiger Nutzungen in der Umgebung sowie negative Auswirkungen verkehrlicher Art (Verkehrsmenge, Fahrzeugarten in Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur) verursachen, sollen ausgeschlossen werden.
Zusätzlich sollen Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen Regelungen zur Umsetzung des Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) getroffen werden.
Zur Sicherung der Bauleitplanung soll deshalb eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den
Erlass beiliegender Satzung über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum
Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum
Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – nach
den Vorschriften des Baugesetzbuchs.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Satzung über eine
Veränderungssperre vom 17.10.2019 mit
räumlichem Geltungsbereich
2. Aufstellungsbeschluss vom 09.04.2019