Betreff
1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen - Gewerbegebiet Eltersdorf -
hier: Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
611/298/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über eine Veränderungssperre (Entwurf vom 17.10.2019 – siehe Anlage 1) für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 09.04.2019 beschlossen, für das Gebiet südlich und westlich der Bundesautobahn A 3, nördlich der Weinstraße und östlich der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – aufzustellen (siehe Anlage 2).

 

Ziel ist es, im Geltungsbereich eine gewerbliche Entwicklung entsprechend der Leitlinien bzw. des Konzeptes zur Gewerbeflächenentwicklung zu ermöglichen und gegenläufige Entwicklungen zu verhindern. Daher sollen die Bebauungspläne um detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von bestimmten Gewerbebetrieben enthalten. Betriebe, die negative Auswirkungen hinsichtlich schutzwürdiger Nutzungen in der Umgebung sowie negative Auswirkungen verkehrlicher Art (Verkehrsmenge, Fahrzeugarten in Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur) verursachen, sollen ausgeschlossen werden.

Zusätzlich sollen Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen Regelungen zur Umsetzung des Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) getroffen werden.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung soll deshalb eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass beiliegender Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre vom 17.10.2019 mit

                           räumlichem Geltungsbereich

                        2. Aufstellungsbeschluss vom 09.04.2019