Betreff
Übertragung der Umbau- und Renovierungsarbeiten für das BV Wöhrmühle an die Gewobau als Generalübernehmer
Vorlage
24/055/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbau- und Renovierungsarbeiten der Wöhrmühle zu Verfügungswohnungen an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobau zu übertragen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Übertragung sämtlicher Planungs- und Bauleistungen für den Einbau von Verfügungswohnungen in der Wöhrmühle an die Gewobau

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Entsprechend des erfolgten Bedarfsbeschlusses (50/112/2018), eingebracht durch das Sozialamt, besteht hoher Handlungsdruck zur Unterbringung von Familien im Rahmen des Familiennachzugs und bei Obdachlosenunterkünften.

Aus diesem Grund sieht das künftige Nutzungskonzept der Wöhrmühle vor, diese hierfür in reiner Wohnnutzung zu betreiben. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobau soll dazu als erfahrener Wohnungsbauer mit allen hierfür notwendigen Leistungen betraut werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es ist vorgesehen, dass das GME auf städtischer Seite Auftraggeberfunktion gegenüber der Gewobau übernimmt. Diese soll mittels Werkvertrag als Generalübernehmer (GÜ-Vertrag) mit sämtlichen für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Planungs- und Bauleistungen betraut werden. Eine Weitergabe der Arbeiten an Subunternehmen bzw. externe Planungsbeteiligte ist zulässig.

 

Das GME ist daher zu ermächtigen, die Gewobau in Form einer Inhouse-Vergabe und damit ohne Anwendung des Vergaberechts mit diesen Leistungen zu beauftragen.

 

Die Baukosten liegen nach aktuellem Planungsstand bei 1.166.200 EUR. Daneben wird ein Entgelt für die technische und wirtschaftliche Betreuung und Projektleitung in Höhe von 5% der Bausumme (58.310 EUR) durch die Gewobau erhoben. Insgesamt errechnen sich daher Sachkosten in Höhe von 1.224.510 EUR.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.224.510 €

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nur zum Teil in Höhe von 517.888,33 € vorhanden.
                               Ein Antrag auf entsprechende Mittelbereitstellung wird mit Vorlage 24/054/2019 mit
                               gleicher Beratungsfolge eingebracht


Anlagen: