Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
52/226/2019
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die am Ende des Jahres 2019 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Bezuschussung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden von der Sportverwaltung für abgeschlossene und geprüfte Projekte von Erlanger Sportvereinen verwendet, deren Beantragung nach dem 01. Februar erfolgt ist.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu den entstandenen Kosten für förderungsfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten die Erlanger Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der städtischen Sportförderung. Für das jeweilige Haushaltsjahr mussten die Anträge bis zum 01. Februar gestellt werden.

 

Dank der gestiegenen Investitionsmittel zur Förderung des Sportstättenbaus und der Nichtrealisierung einiger ursprünglich noch in diesem Jahr geplanter Bau- und Sanierungsmaßnahmen lässt sich bereits absehen, dass nicht alle Fördergelder im laufenden Haushaltsjahr abgerufen werden.

 

Andererseits wurden schon entsprechende Projekte abgeschlossen und durch die Sportverwaltung geprüft, die nach dem 01. Februar beantragt wurden und somit eigentlich erst im nächsten Haushaltsjahr bezuschusst werden könnten.

 

Angesichts der Erwartung, dass auch künftig mit hohen Antragszahlen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu rechnen sein wird, sollen zur Unterstützung von Erlanger Sportvereinen die am Ende des Jahres 2019 noch zur Verfügung stehenden Mittel auch für solche Maßnahmen verwendet werden können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sonderregelungen und Ausnahmen sind im Einzelfall durch Beschluss im Sportausschuss und Sportbeirat möglich (Teil B Nr. 16 der Richtlinien der städtischen Sportförderung).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beim Vorliegen aller sonstigen Förderungsvoraussetzungen sollen auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen die nach dem 01.02.2019 beantragt wurden im laufenden Haushaltsjahr bezuschusst werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.881, 421.887 und 421.K881

                    sind nicht vorhanden