Betreff
Umwidmung von Staatsstraßen im Erlanger Stadtzentrum
Vorlage
613/262/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen des vom Stadtrat am 28.02.2019 beschlossenen Verkehrskonzepts zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt war als Ziel enthalten, die Henkestraße grundsätzlich in ihrer Klassifizierung und Verkehrsfunktion für den motorisierten Individualverkehr abzustufen und die Funktion der Staatsstraße (St 2240) stattdessen auf die Werner-von-Siemens-Straße zu verlagern. Hierzu fanden zwischenzeitlich mehrere Abstimmungen zwischen der Stadtverwaltung, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken statt.

 

Als Ergebnis wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, mit dem die Staatsstraßen St 2240, St 2242 und St 2244 durch Umwidmung im Stadtzentrum auf leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen verlegt werden.

 

Unter Berücksichtigung der Ortsumfahrung Eltersdorf ist derzeit folgendes Stufenkonzept zur Umwidmung von Staatsstraße in Erlangen vorgesehen:

 

Teil 1 Innenstadt (schnellstmöglich):

·             Abstufung der durch die zentrale Innenstadt über Teile der Henkestraße führenden Staatsstraßen St 2240 und St 2242 durch Aufstufung von Teilen der Werner-von-Siemensstraße zur Staatsstraße mit Führung der von außen kommenden Staatsstraßen über einen Versatz über die A 73 bzw. über die B 4.

·             Umstufung der St 2244 von der Achse Pfarrstraße / Bayreuther Straße auf die zwischenzeitlich erstellte Baiersdorfer Straße.

 

Teil 2 Eltersdorf (Weinstraße) und östliche Stadtteile (Kurt-Schumacher Straße) (perspektivisch):

·             Umstufung von der Ortsdurchfahrt Eltersdorf / Fürther Straße auf die Achse Weinstraße – Kurt-Schumacher-Straße. Diese Umstufung ist vom Bau der im Planfeststellungsverfahren befindlichen OU Eltersdorf abhängig.

 

Vorteile dieses Konzeptes sind:

·             Bündelung des Verkehrs in Ost- / West-Relationen auf der Werner-von-Siemens-Straße und verkehrliche Abstufung der Henkestraße als Hauptverkehrstraße entsprechend den Zielen des VEP,

·             Nutzung der BAB A 73 in Nord- / Süd-Relationen und Entlastung des Großparkplatzes von der Funktion einer Staatsstraße,

·             Abstufung der mit NOx-Emissionen stark belastetent Pfarrstraße in ihrer verkehrlichen Funktion,

·             Beseitigung derzeit bestehender Abbiegeverbote / -möglichkeiten im Streckennetz der Staatsstraßen (Martin-Luther-Platz, nördl. Einmündung Thalermühlstraße).

·             Direkte Anbindung der stark gewachsenen und noch wachsenden Wohngebiete im Osten von Erlangen einschl. FAU-Südgelände an die Autobahnen mit Umgehung des Erlanger Stadtzentrums

 

Die Verwaltung wird die Maßnahmen des Teil 1 weiter mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Mittelfranken abstimmen und nach den Sommerferien über die Ergebnisse der Gespräche berichten.

 

 


Anlagen:

Anlage 1:  Umstufungskonzept von Staatsstraßen in Erlangen