Betreff
Zweckverband Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost; Sanierung Hallenbad und Sanierung der bestehenden Dreifachsporthalle
Vorlage
40/204/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Verbandsräte werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf folgenden Beschluss zu fassen:

Den Planungen des Zweckverbands für die Sanierung des Hallenbades und die Sanierung der bestehenden Dreifachsporthalle wird zugestimmt.

 

2.    Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind für den städtischen Haushalt 2020 und 2021 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Zweckverband Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf möchte durch Sanierungs- und Baumaßnahmen die Situation der Gemeinschaftssportanlagen verbessern.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Zweckverband Gemeinschaftsanlagen beabsichtigt die Sanierung des Hallenbades und die Sanierung der bestehenden Dreifachsporthalle am Standort, um die Sportflächensituation für die beiden Schulen (Ernst-Penzoldt-Mittelschule und Emil-von-Behring-Gymnasium) zu verbessern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Ab Sommer 2020 sind umfangreiche Sanierungsarbeiten am Hallenbad Spardorf durch den Zweckverband Gemeinschaftsanlagen geplant. Der Hauptgrund der notwendigen Arbeiten liegt im Alter der Anlage. Die technischen Anlagen sind verbraucht und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.

Aus technischer Sicht sind daher Maßnahmen wie die Errichtung neuer Filteranlagen, Pumpen, Dosiertechnik, separate Badewasserkreisläufe für jedes Becken mit eigenen Filtern und Schwallwasserbehältern sowie eine Umstellung auf Vertikaldurchströmung in beiden Becken zwingend erforderlich. Als weiteres ist in dem Sanierungskonzept die Erneuerung der Lüftungsanlage, der Wärmeverteilung inkl. Regelungstechnik sowie der Elektroinstallation inkl. Beleuchtungstechnik enthalten. Aus bautechnischer Sicht werden die sanitären Anlagen sowie die Umkleidekabinen erneuert sowie der Brandschutz ertüchtigt. Ein neuer Aufzug stellt die Barrierefreiheit auf den verschieden Ebenen her. In der Schwimmhalle sowie im Bereich der Duschen und Umkleiden werden die Fußbodenflächen, Wandoberflächen und abgehängte Decken ertüchtigt.

 

Die Turnhalle soll während des Umbaus des Schwimmbads weiter betrieben werden können, sodass im Zeitraum der Umbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen zumindest eine Sportstätte zur Verfügung steht.

Durch den Austausch der kompletten Haustechnik im Schwimmbad müssen Vorabmaßnahmen für die Lüftungsanlage der Turnhalle geschaffen werden, da die gesamte Versorgung der Turnhalle derzeit über die Anlagentechnik des Schwimmbads läuft. Zudem werden die Dusch- und Umkleidebereiche für die Turnhalle vorgezogen und im gleichen Zuge erneuert. Während der Umbaumaßnahmen müssen zeitweise Provisorien in Form von Containern als Ersatz einer Umkleide gestellt werden. Hier werden die Lüftungsanlage, Wärmeverteilung und die dazu notwendige Regelungstechnik erneuert. In den Dusch- und Umkleidebereichen werden die Fußbodenflächen, Wandoberflächen und abgehängten Decken ertüchtigt.

 

Zudem plant der Zweckverband die Errichtung einer weiteren Dreifachsporthalle, um so die Sportflächensituation am Standort zu verbessern. Der Bedarf der zusätzlichen Sportflächen wurde durch die Regierung von Mittelfranken geprüft und festgestellt. Mit dieser Maßnahme wird jedoch frühestens nach Fertigstellung des Neubaus Emil-von-Behring-Gymnasiums zu rechnen sein.

 

4.  Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Gesamtkosten der Maßnahme Hallenbad belaufen sich gemäß der vorliegenden Kostenberechnung nach DIN 276 des Hochbauamtes des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt auf eine Gesamtsumme in Höhe von 6,8 Mio. Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Stand der Kosten August 2019

 

Ermittelte Kosten im Jahr 2015 (ohne Planungskosten)                        3,75 Mio. Euro

Indizierte Kosten August 2019 (ohne Planungskosten)                         4,50 Mio. Euro

 

Zusätzliche notwendige Maßnahmen:   

      Fliesen mit Estrich und Abdichtung, Schwimmbecken                    0,48 Mio. Euro

      Fußbodenaufbau mit Flächenheizung, Bodenflächen                     0,41 Mio. Euro

      Aufzug mit Betonarbeiten inklusive Technikanlagen                       0,11 Mio. Euro

Summe zusätzliche notwendige Maßnahmen                                       1,00 Mio. Euro

 

Planungskosten (Annahme 23 % der Baukosten)                                 1,30 Mio. Euro

 

Gesamtkosten (brutto)                                                                         6,80 Mio. Euro

 

Abzüglich der erwarteten FAG-Förderung (voraussichtlich 50 %) und der gegebenen Vorsteuerabzugsberechtigung errechnet sich ein Eigenanteil des Zweckverbandes von ca. 3,3 Mio. Euro. Gemäß dem neu verhandelten Verteilungsschlüssel beläuft sich der Eigenanteil für die Stadt Erlangen auf 0,99 Mio.€.

 

 

 

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme Dreifachsporthalle belaufen sich gemäß der vorliegenden Kostenberechnung nach DIN 276 auf 2,61 Mio. Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Stand der Kosten August 2019

Ermittelte Kosten im Jahr 2015 (ohne Planungskosten)                        1,38 Mio. Euro

Indizierte Kosten August 2019 (ohne Planungskosten)                         1,65 Mio. Euro

 

Zusätzliche notwendige Maßnahmen:   

      abgehängte Decken in Dusch-und Umkleidebereich                       0,20 Mio. Euro

      Fliesen mit Estrich- und Untergrund                                                 0,22 Mio. Euro

      Abdichtung bei Bodenerneuerung                                                    0,05 Mio. Euro

Summe zusätzliche notwendige Maßnahmen                                       0,47 Mio. Euro

 

Planungskosten (Annahme 23 % der Baukosten)                                 0,49 Mio. Euro

 

Gesamtkosten (brutto)                                                                         2,61 Mio. Euro

 

Der Zweckverband erwartet auch hier Fördermittel nach Art. 10 BayFAG. Der errechnete Eigenanteil beläuft sich, nach Abzug der Förderung und der gegebenen Vorsteuerabzugsberechtigung, entsprechend auf ca. 1,27 Mio. Euro. Der auf die Stadt Erlangen entfallende Anteil beträgt 0,38 Mo.€.

 

Für die Maßnahmen fallen Gesamtkosten i. H. v. 4,57 Mio. Euro an. Der Anteil der Stadt Erlangen beläuft sich für beide Maßnahmen auf einen Betrag i. H. v. ca. 1,37 Mio. Euro.
Für das HH-Jahr 2020 sind 0,34 Mio. Euro und für das HH-Jahr 2021 sind 1,03 Mio. Euro einzuplanen.

 

Investitionskosten:

0,34 Mio €

 

 

1,03 Mio €

Vorhanden bei IPNr.: 212B.K830 in 2019, aber  Übertragung in den HH 2020 notwendig.

Nicht vorhanden. Die Mittel wären auf der IPNr.: 212B.K830 in 2021 bereitzustellen.

Sachkosten:

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: