Betreff
Verbandssatzung des Zweckverbandes Gemeinschaftsanlagen im Kreis- u. Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf; Anpassung des Beteiligungsschlüssels und Zusammensetzung der Verbandsversammlung
Vorlage
40/203/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Verbandsräte werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Anpassung des Beteiligungsschlüssels sowie der damit verbundenen Änderung der Verbandssatzung einschließlich der neuen Zusammensetzung der Verbandsversammlung wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen unterhält gemeinsam mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt den Zweckverband „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost“ in Spardorf. Aufgabe des Zweckverbandes ist die Unterhaltung der gemeinsamen Anlagen des Schulzentrums.

 

Der aktuelle Verteilungsschlüssel zur Deckung des Finanzbedarfes ist gemäß Satzung mit 60:40 (Landkreis/Stadt) beziffert. Die Stadt Erlangen strebt seit längerem eine Anpassung dieses Verteilungsschlüssels an.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen und der Landkreis Erlangen-Höchstadt haben die Verhandlungen über die Neufestlegung des Verteilungsschlüssels weitergeführt.

Da sich in den vergangenen Jahren Verschiebungen bei den maßgeblichen Schülerzahlen ergeben haben, soll der Verteilungsschlüssel übereinstimmend noch vor Beginn der anstehenden baulichen Maßnahmen (Sanierung Hallenbad und Sanierung der bestehenden Dreifachsporthalle siehe hierzu Beschlussvorlage 40/204/2019) angepasst werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Als Grund­lage für eine neue Festsetzung wurden die Schüler- bzw. Klassenzahlen sowie die daraus resultierenden Sportklassen der Schulen herangezogen. Die Ernst-Penzoldt-Schule hat aktuell (Schuljahr 2018/2019) 19 und das Emil-von-Behring-Gymnasium 48 Klassen. Für die Stadt Erlangen errechnet sich somit ein Anteil von 30 v.H. und für den Landkreis Erlangen-Höchstadt von 70 v.H.
Das jährliche Einsparungspotenzial bei der Umlage für den Zweckverband für die Stadt Erlangen beträgt durch die Anpassung des Verteilungsschlüssels 98.0000 €.
Weiter werden in Bezug auf die bevorstehenden Baumaßnahmen Sanierung Hallenbad und Sporthalle Einsparungen von ca. 460.000 € erwartet.

 

Mit dem Landkreis besteht bereits Einverständnis darüber, dass der Beteiligungsschlüssel nach Beendigung der o.g. Maßnahmen erneut überprüft werden soll, um etwaige Veränderungen berücksichtigen zu können. Das Schulverwaltungsamt geht zum heutigen Zeitpunkt von einer weiteren Reduzierung des Verteilungsschlüssels auf 25 v.H. für die Stadt Erlangen aus.

 

Eine Änderung des Beteiligungsschlüssels wirkt sich auch auf die Zusammensetzung der Verbandsversammlung aus. Bei einem Beteiligungsverhältnis von 30 v.H. für die Stadt Erlangen und 70 v.H. für den Landkreis Erlangen-Höchstadt würde die Stadt Erlangen 3 Verbandsräte und der Landkreis Erlangen-Höchstadt 7 Verbandsräte in die Verbandsversammlung entsenden. Aus organisatorischen Gründen wird vorgeschla­gen, diese Änderung erst bei der nächsten Konstituierenden Sitzung der Verbands­versammlung ab dem 01.05.2020 zu ändern.

 

Die Verbandsversammlung würde folgende Änderungsatzung beschließen:

 

§ 1

 

§ 15 Abs. 1 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:

 

§ 15 Deckung des Finanzbedarfs

 

Der durch staatliche oder andere Förderungsmittel, Darlehen und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf des Zweckverbandes wird auf den Landkreis Erlangen-Höchstadt mit 70 v.H. und die Stadt Erlangen mit 30 v.H. umgelegt.

 

 

§ 2

 

§ 6 Abs. 2 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:

 

 

§ 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt entsendet 7 Verbandsräte, die Stadt Erlangen 3 Verbandsräte in die Verbandsversammlung. Im Falle des § 15 Abs. 1 ändert sich die Zahl der beiderseits zu entsendenden Verbandsräte entsprechend.

 

 

 

§ 3

 

(1) § 1 tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.

(2) § 2 tritt ab dem 01.05.2020 in Kraft.

 

Erlangen,

Zweckverband Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf

 

Alexander Tritthart

Verbandsvorsitzender

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

  1. Verbandsatzung Zweckverband Gemeinschaftsanlagen v. 2005