Betreff
Naturnahe Bewirtschaftung des Erlanger Stadtwaldes; Antrag Nr. 027/2019 der Stadtratsfraktionen SPD und Grüne Liste
Vorlage
773/053/2019
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    Im Herbst 2019 wird die Öffentlichkeit zu einer Begehung ausgewählter Flächen des
    Stadtwaldes, mit dem Ziel das Konzept für dessen Bewirtschaftung zu erläutern, eingeladen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 027/2019 der SPD und der Grünen Liste ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtwald Erlangen wird unter Aufsicht des staatlichen Forstamtes Erlangen naturnah und mit Rücksicht auf die Naherholung bewirtschaftet. Grundlage hierfür ist der staatliche Forstwirtschaftsplan vom 01.01.2009 mit einer Gültigkeit von 20 Jahren, der jährlich in Absprache mit der staatlichen Betriebsleitung (Herr Forstdirektor Dr. Pröbstle) in eine forstliche Jahresplanung umgesetzt wird. Als Mitglied der Waldbesitzervereinigung Erlangen-Höchstadt wurde zudem der gesamte Stadtwald, im Rahmen deren Zertifizierung, PEFC zertifiziert. Um dieses Gütesiegel (PEFC = Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes bzw. „Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen“) zu erhalten, müssen anspruchsvolle Richtlinien eingehalten werden, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte eine nachhaltige Waldwirtschaft zu gewährleisten.

 

Schon jetzt wird durch geeignete Pflege- und Pflanzmaßnahmen der Wald in einen klimatoleranten Mischwald umgebaut. Die Anreicherung von Laubholz und der Erhalt der Tanne spielt hierbei eine wichtige Rolle. Auch die Jagd ist für den Umbau des Waldes und generell für die Waldbewirtschaftung von großer Bedeutung. Sie wird im Eigenjagdrevier Meilwald-Sieglitzhof unter Berücksichtigung des hohen Naherholungsdrucks nach der gesetzlichen Forderung „Wald vor Wild“ ausgeübt.

Auf Kahlschläge wird im Stadtwald verzichtet. Freiflächen können allerdings durch Sturmereignisse, Käferkalamitäten oder Ähnliches entstehen. In solchen Fällen wird versucht, die Fläche entweder durch natürliche Wiederbewaldung oder durch Wiederaufforstung schnellstmöglich wieder in Bestockung zu bringen.

Bei der Bewirtschaftung der Stadtwälder ist die Anreicherung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz, ein wichtiges Ziel, da auf diese Weise die Lebensgrundlage für verschiedenste Insekten, Tiere und Pilze geschaffen und erhalten wird. Besondere Biotopbäume werden dauerhaft gekennzeichnet und sind so der Nutzung entzogen. Maßnahmen dieser Art werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms Wald durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziell gefördert.


Ehemals wirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Rathsberg und Atzelsberg gehören zum FFH-Gebiet „Rathsberger Wildnis“ (gem. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU). Auf dieser ca. 12,4 ha großen Fläche wird nur Verkehrssicherung betrieben, darüber hinaus ruht die Bewirtschaftung.
Auch bei Holzeinschlägen ist es Ziel, möglichst bodenschonend zu arbeiten und die Naherholungsfunktion des Waldes nicht zu gefährden. Im Stadtwald sind daher dauerhafte Rückegassen angelegt, sodass eine weiträumige Befahrung der Waldflächen vermieden wird. Ebenso werden Witterungsbedingungen berücksichtigt und ggf. die Maßnahmen verschoben oder unterbrochen.

Bereits jetzt gibt es im Zuständigkeitsbereich der Stadtförsterei Flächen, die nicht regelmäßig bewirtschaftet werden. So wird auf 61,6 ha des Stadtwaldes nur Verkehrssicherung und ansonsten keine Forstwirtschaft betrieben.

Auf einigen Flächen des Stadtwaldes befinden sich Biberlebensräume. Diese Bereiche werden mit erheblichem Aufwand betreut, um sie einerseits verkehrssicher zu halten und andererseits den Verbleib der Biber nicht zu gefährden.

 

Trotz dieser intensiven Bemühungen kommen auf die Stadtförsterei und den Stadtwald Erlangen in der Zukunft einige Herausforderungen zu.

Im Zuge des Klimawandels sind vermehrt Schadflächen durch Trockenheit, Stürme, Käfer etc. zu erwarten. Daher wird die Stadtförsterei zukünftig voraussichtlich einen erhöhten Bedarf an finanziellen Mitteln und an Personal für den weiterhin wichtigen Waldumbau haben. Im Zuge dessen ist es von großer Bedeutung, auch neue Baumarten im Stadtwald zu testen. So laufen derzeit bereits Versuche mit Douglasie, Esskastanie, Libanonzeder und Atlaszeder

Auch die Holzernte wird sich weiter der Witterung anpassen müssen. Neben der Bearbeitung von Kleinflächen durch einzelstammweise Nutzung wird es -wo erforderlich- aber auch zukünftig zu gezielten Maschineneinsätzen kommen.

Ebenfalls bedingt durch den Klimawandel ist in den nächsten Jahren auch im Bereich der Verkehrssicherung mit erhöhtem Aufwand zu rechnen. Um diese möglichst schonend und ökologisch zu betreiben, werden teilweise schon jetzt die städtischen Baumpfleger eingesetzt. So können alte Bäume oder bei stärkerem Rückschnitt zumindest Torsi erhalten werden.

 

Zusammenfassend ist nach eigener Einschätzung das Pflegekonzept der Stadtförsterei auf die besonderen örtlichen Verhältnisse optimal zugeschnitten und in der Kombination von Naherholung und Naturschutz den im Fraktionsantrag genannten Modellen (Lübeck oder München) überlegen.

 

Eine anschaulichere Darstellung der Inhalte dieser Beschlussvorlage ist vor Ort, im Rahmen einer geführten Begehung des Stadtwaldes, möglich. Im Herbst 2019 soll eine solche Veranstaltung für Vertreter*innen der Politik sowie für interessierte Bürger*innen angeboten werden.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 027/2019 der SPD und der Grünen Liste