Betreff
Anfrage der SPD-Fraktion zum Stand der Maßnahmen für den Radverkehr zwischen Häusling und Haundorf
Vorlage
611/296/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die SPD-Fraktion hat um Auskunft gebeten, welchen Stand die nachstehenden Maßnahmen für den Radverkehr zwischen Häusling und Haundorf haben. Hierzu wird aus Sicht der Verwaltung Folgendes mitgeteilt:

 

§  Lückenschluss Geh- und Radweg Häusling – Haundorf

Der UVPA hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 beschlossen, den Lückenschluss des Geh- und Radweges entlang der Haundorfer Straße zu planen und umzusetzen. Fernerhin wurde die Verwaltung mit diesem Beschluss weiterhin beauftragt, hierfür die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten, um eine ggf. erforderliche Enteignungsgrundlage für die erforderlichen Grundstücksflächen zu schaffen, nachdem ein freihändiger Erwerb durch die Verwaltung nicht erfolgen konnte.

Dieser Umstand ist bis dato unverändert: Der freihändige Erwerb der erforderlichen Grundstücksflächen für die Errichtung des Lückenschlusses des Geh- und Radweges auf einer Länge von ca. 235 m scheitert an der nicht vorhandenen Verkaufsbereitschaft des Eigentümers.

Die Verwaltung beabsichtigt daher nach wie vor die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen sowohl für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan als auch für die eigentliche Verkehrsanlage an ein externes Planungsbüro.

Vor dem Hintergrund weiterer bedeutender städtebaulicher Maßnahmen zur Deckung des dringend benötigten Wohn- und Gewerberaums und der Entwicklung der Friedrich-Alexander-Universität einschließlich des Klinikums musste dieses bis zum heutigen Zeitpunkt leider zurückgestellt werden. Die Verwaltung strebt an, im kommenden Jahr 2020 mit der Durchführung der erforderlichen Planungen zu beginnen.

 

§  Kreisverkehr am Knotenpunkt Reitersbergstraße - Kieselbergstraße - Haundorfer Straße

Aufgrund diverser anderer anstehender Planungen konnte das Projekt mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen bisher nicht weiterverfolgt werden.

Es ist vorgesehen, die Vorplanung im Jahr 2020 an ein externes Planungsbüro zu vergeben, abzuschließen und dem UVPA zum Beschluss vorzulegen. Nach den bereits vorliegenden Kenntnissen ist auch für dieses Projekt Grunderwerb notwendig. Aufgrund der o.g. negativen Erfahrungen beim erforderlichen Grunderwerb kann ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme noch nicht genannt werden.

 


Anlagen:

Anfrage der SPD-Fraktion