„Die Umsetzung folgender Maßnahmen“ vom 27.03.2019
1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den
im Antrag 2 von den Antragsstellern Fridays for Future vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Kenntnis.
2.
Der
Stadtrat befürwortet das weitere Vorgehen zu den im Antrag 2 von den
Antragstellern Fridays for Future vorgeschlagenen Maßnahmen:
- Die Verwaltung prüft in welchen Bereichen
eine Funktionsänderung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradstellplätze möglich ist
und legt dem Stadtrat konkrete Vorschläge vor.
- Die Dienstanweisung zu städtischen
Dienstreisen wird so geändert, dass innerdeutsche Flüge nur noch in begründeten
Ausnahmefällen, z.B. Bahnstreik,
genehmigt werden.
-
Die
GEWOBAU wird gemeinsam mit der Stadt Erlangen eine Vereinbarung vorbereiten,
die einerseits eine verbindliche Zielsetzung für die Maßnahmen der GEWOBAU
beschreibt, auf der anderen Seite Rahmenbedingungen für Finanzierungsaspekte
und kommunale Unterstützung beinhaltet.
- Die
Verwaltung prüft, wie bei künftigen Konzeptausschreibungen in Baugebieten
nachhaltige Bauweise als positives Wertungskriterium aufgenommen kann.
- Die Stadt appelliert an die
Autobahndirektion Nordbayern um einen mäßigeren Verjüngungsschnitt an den
Autobahnen zu erreichen.
-
Die Erhöhung des Anteils an
vegetarischen Gerichten in Schulen und städtischen Kindertagesstätten wird
befürwortet. Es wird im Vorfeld der nächsten Ausschreibungen mit den Schulen,
den Kitas, den Eltern und den Lieferanten/Caterern besprochen, wie das Ziel –
den Fleischanteil zu reduzieren – möglichst praktikabel erreicht werden kann.
- Bei der nächsten Angebotsabfrage zu
Hundekottüten wird die Verwendung von recyceltem Kunststoff als positives
Wertungskriterium aufgenommen.
- Die Verwaltung prüft wie möglichst alle
Druckaufträge künftig an umwelt- und klimafreundliche Druckereien vergeben
werden können.
3.
Der
Stadtrat befürwortet das weitere Vorgehen mit der Gründung einer Projektgruppe,
die durch externe Expert*innen unterstützt wird.
4. Der Stadtrat erkennt den Personalbedarf im
Amt für Umweltschutz und Energiefragen an. Über die Stellenschaffung wird im
Rahmen des Stellenplans entschieden.
5.
Die
Verwaltung schlägt weitere Maßnahmen zum Klimanotstand vor. Priorität haben
dabei die Bereiche, in welchen die Einflussmöglichkeiten der Stadt am größten sind und
welche die größte Wirkung bei der CO2-Reduktion haben.
6.
Die
Kurzstudie zum „Klimanotstands-Plan“ wird in Auftrag gegeben, der umfassende
„Klimanotstands-Plan“ wird nach der Mittelbewilligung in Auftrag gegeben.
- Die Verwaltung berät mit
den bestehenden Gremien im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit, ob ein
neues Gremium „Stadtklimarat“ gegründet werden soll, oder ob bzw. wie ein
bestehendes Gremium die Funktion übernehmen kann.
8. Der auf der Bürgerversammlung vom 27.03.2019
gestellte Antrag 2 von den Antragstellern Fridays for Future ist hiermit
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 27.03.2019 hat die Initiative
Fridays for Future Erlangen zwei Anträge eingebracht, die Anträge wurden
mehrheitlich angenommen. Der Antrag 1 „Ausrufung des Klimanotstands“ wurde am
29.05.2019 im Erlanger Stadtrat beschlossen. Damit wurde die Eindämmung des
Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster
Priorität anerkannt. Der Antrag 2 „Die Umsetzung folgender Maßnahmen“ wird mit
dieser Vorlage behandelt.
Auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat die
Weltgemeinschaft vereinbart, die durch Treibhausgase verursachte Erderwärmung
auf 1,5 bis 2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Deutschland hat seine Klimaziele für das Jahr 2020 deutlich verfehlt.
Der kommunalen Ebene kommt bei der Erreichung der Klimaziele eine
herausragende Rolle zu. Auch die Stadt Erlangen hat bereits zahlreiche
Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emmissionen in die Wege geleitet.
2016 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Erlangen
beschlossen, 2014 wurde die Energieeffizienzstrategie zur Erreichung der
Klimaneutralität Erlangens im Bereich Wohn- und Nichtwohngebäude bis zum Jahr
2050 erstellt. 2017 wurde der Klimapakt der Europäischen Metropolregion
Nürnberg beschlossen, welcher den Beschlüssen der UN-Klimakonferenz von Paris
Rechnung trägt.
Allerdings sind die Möglichkeiten der Kommune in weiten Teilen begrenzt.
·
Die
rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für verbindliche Vorgaben in der
energetischen Gebäudesanierung oder für die Mindestabstandsregelung für
Windkraftanlagen (10H-Regelung) liegen bei anderen politischen Ebenen.
·
Die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen z.B. die Förderung der Betriebskosten des
ÖPNVs oder Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen fehlen.
·
Die Umsetzung einer CO2-Abgabe und ein
schnellerer Kohleausstieg sind sehr effiziente Maßnahmen für den Klimaschutz
und liegen im Aufgabenbereich der Bundespolitik.
Deshalb wird sich die Stadt Erlangen, gegebenenfalls gemeinsam mit
weiteren Kommunen, für mehr Aktivitäten zur Einhaltung der Klimaziele
einsetzen. Konkrete Vorschläge, die den kommunalen Klimaschutz erleichtern oder
verbessern könnten, werden bei den Bundes- bzw. Landesregierungen eingereicht.
Darüber hinaus möchte die Stadt Erlangen im kommunalen Einflussbereich
möglichst viel zur CO2-Reduktion beitragen. Eine rein territoriale
Betrachtung greift aber in vielen Bereichen zu kurz, da wechselseitige
Abhängigkeiten bestehen und die Stadt nicht alleine die Klimaziele erreichen kann.
Jede/r Einzelne/r ist gefordert, sich mit dem Thema Klimaschutz
auseinanderzusetzen. Deshalb wird die Stadt durch Öffentlichkeitsarbeit die
Bevölkerung sowie die Unternehmen informieren und motivieren, um eine möglichst
breite Wirkung in der Stadtgesellschaft zu erzielen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum Teil 2 des Bürgerversammlungsantrags vom 27.03.2019 haben
verschiedene Stellen der Stadtverwaltung sowie städtische Tochterunternehmen
eine Stellungnahme abgegeben. Insgesamt werden die von Fridays for Future
geforderten Maßnahmen nicht – wie im Antrag ausgeführt – zu einer
Klimaneutralität bis 2025 führen. Viele der geforderten Maßnahmen werden
bereits durchgeführt. Einige der Maßnahmen liegen nicht im Einflussbereich der
Kommune. Bei einigen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung fachlich eine andere
Einschätzung getroffen.
Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten des Antrags:
Wir fordern einen Klimaschutzplan, worin insbesondere auf die CO2-Reduktion
eingegangen werden muss. Diesem liegt der Maßnahmenkatalog zu Grunde, woraus
Meilensteine für die Stadt, die Bürger*innen und die Unternehmen konkretisiert
werden mit dem Ziel Null Emissionen bis 2025 zu erreichen.
Für die Stadt Erlangen liegen bereits verschiedene Klimaschutzpläne und
–Strategien vor. Dazu zählen z.B.:
·
Beschluss Energiewende ERlangen – Ziele, Maßnahmen,
Strukturen (08.12.2011)
·
Energieeffizienzstrategie zur Erreichung der
Klimaneutralität Erlangens bis zum Jahr 2050. Wohn- und Nichtwohngebäude (2014)
·
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Erlangen mit
Maßnahmenkatalog (2016)
·
Klimaanpassungskonzept Erlangen (Fertigstellung
2019)
Darüber hinaus liegen folgende Untersuchungen für die Metropolregion
Nürnberg vor:
·
Endenergiebilanz der Metropolregion Nürnberg 2010
und 2015
·
Klimapakt der Metropolregion 2017
Die für Erlangen bestehenden Konzepte haben verschiedene Schwerpunkte
und Fragestellungen. So fokussiert sich z.B. das IKSK darauf, welche Potentiale
in Erlangen existieren bei Energieeinsparung, Energieeffizienz und Ausbau der
erneuerbaren Energien. Dabei wurde jedoch nur solche Potentiale aufgenommen,
welche sich betriebswirtschaftlich ausreichend schnell amortisieren können (der
Weg definiert das Ziel).
Eine konkrete Betrachtung, wie in der Stadt Erlangen das 1,5 Grad Ziel
erreicht werden kann (das Ziel definiert den Weg) wurde noch nicht unter
Betrachtung aller relevanten Sektoren erstellt.
Der Klimapakt der Metropolregion Nürnberg nimmt für die ganze EMN die
Ziele der Bundesregierung auf (CO2-Einsparung von 80%-95% bis 2050)
und legt grobe Maßnahmen in einigen Sektoren fest. Nicht erfasst sind die
Bereiche Lebensstil, Kommunaler Gebäudebestand, CO2-Monitoring,
Landwirtschaft, Ernährung, Industrie, Gewerbe und Bildung.
Daher wurde am 29.5.2019 die Erstellung einer externen Studie, eines
„Klimanotstands-Plans“ beschlossen. Der Inhalt soll sein:
-
Bis zu welchem Jahr muss für Erlangen
Klimaneutralität erreicht sein, um die Ziele des Klimaschutz-Übereinkommens von
Paris heruntergebrochen für die Stadt Erlangen zu erreichen?
-
Wie kann Klimaneutralität in Erlangen erreicht
werden? Welche Maßnahmenbündel sind dafür notwendig für die Erlanger
Stadtverwaltung, Bevölkerung, (Pendler*innen), Unternehmen, Verkehr, Politik?
-
Welche Voraussetzungen müssen auf bundes-, landes-,
und europäischer Ebene geschaffen werden?
Ein einzelmaßnahmenscharfer Handlungskatalog wird nicht erstellt, da er
zu schnell veraltet, verschiedene Reduktionspfade eingeschlagen werden können
und für die verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft nicht sämtliche
Maßnahmen genau genug erarbeitet werden können. Es werden vielmehr
Reduktionswege und Maßnahmenbündel aufgezeigt.
Institutionen, Unternehmen etc. wird geraten, nach Erstellung des
„Klimanotstands-Plans“ eigene Klimaschutz-Pläne für ihren Handlungsrahmen zu
erstellen, welche die Maßnahmen weiter konkretisieren.
Wir fordern die Erstellung und Veröffentlichung von Fortschrittsberichten in jedem Quartal durch die Stadt.
Fortschrittsberichte können im jährlichen Turnus erfolgen, wenn die
personellen Kapazitäten vorhanden sind. Quartalsweise Fortschrittsberichte sind
für ein so umfassendes Gewerk wie eine „Klimanotstands-Plan“ nicht umsetzbar
bzw. sinnvoll, da z.B. Energieverbräuche saisonal variieren.
Personelle Kapazitäten für ein jährliches Monitoring sind aktuell nicht
vorhanden. Ein Antrag zum Stellenplan wird gestellt.
Die Erstellung des Klimaschutzplans durch den Stadtrat sollte innerhalb
von 90 Tagen erfolgen.
Die Mittel für die Erstellung des „Klimanotstands-Plans“ liegen nicht
vor, sie werden durch eine Mittelbereitstellung für den Herbst 2019 beantragt.
Die Ausschreibung kann danach erfolgen. Nach Ausschreibung wird mit einer
Vergabe Mitte 2020 gerechnet und einem Abschluss des „Klimanotstands-Plans“
Mitte 2021.
Um schneller Informationen vorliegen zu haben, wird die Erstellung einer
Kurzstudie vorgeschlagen, welche erste Abschätzungen bis Mitte 2020 liefern
soll. Die Mittel für eine Kurzstudie sind durch die Budgetrücklage im Amt für
Umweltschutz und Energiefragen vorhanden.
Überdies bestehen wir auf die Einrichtung eines Stadtklimarats Erlangen
für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, der die Verabschiedung und Einhaltung aller
Klimaziele in Erlangen überwacht und bewertet und zu den quartalsweise
erscheinenden Fortschrittsberichten Stellung bezieht.
Es beschäftigen sich bereits mehrere
Gremien/Beiräte mit den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
·
Agenda 21-Beirat: Der Beirat hat in seiner letzten
Sitzung die „Fridays for Future“ und die „Parents für Future“ als neue
Mitglieder aufgenommen. Aufgrund einer umfassenden Beschäftigung mit der
„Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung“ befindet sich der Beirat gerade
in einem Weiterentwicklungsprozess. Die globalen Entwicklungsziele der Agenda
2030 umfassen unter anderem:
o
Bezahlbare und saubere Energie
o
Nachhaltige Städte und Gemeinden
o
Maßnahmen zum Klimaschutz
·
AG Energieversorgung (stadtintern)
·
Lenkungsgruppe EnergieeffizientER
·
Erlanger Klimaallianz
Ob bzw. wie ein
neu zu schaffender Stadtklimarat die vorhandenen Gremien sinnvoll ergänzen oder
gegebenenfalls ersetzen kann, muss gemeinsam mit den Gremien besprochen werden.
Die Aufgabe die
Fortschrittsberichte des „Klimanotstands-Plans“ sowie zentrale Beschlüsse des
Stadtrates vorab zu besprechen und dem Stadtrat unabhängig zu berichten, könnte
am besten durch ein breit aufgestelltes Beteiligungsgremium, in den auch
Fraktionen Vertreter*innen entsenden können, geleistet werden.
Wir fordern starke und ambitionierte Investitionen für Klimaschutz und
Nachhaltigkeit. Der Aspekt der Sozialverträglichkeit sollte für die
Investitionen einen besonderen Stellenwert einnehmen.
Betrachtet man den Haushalt unter dem Aspekt Klimaschutz,
(Gebäudesanierung, Erneuerung Fuhrpark, Zuschüsse an Umwelt- und
Naturschutzverbände, Förderung von Gebäudesanierung …) beinhaltet er bereits
heute etliche Ansätze. Nachdem laut Beschluss Maßnahmen, die den Klimawandel
oder dessen Folgen abschwächen, wenn immer möglich priorisiert werden, werden
die Investitionen in den nächsten Jahren noch steigen. Der
Klimanotstandsbeschluss soll sich auch bereits im Haushalt 2020 abbilden.
Die Stadt Erlangen wird aufgefordert Kooperationen mit Klimaschutz- und
Umweltschutzorganisationen umfassend zu prüfen und anzustreben.
Kooperation mit Klimaschutz- und Umweltschutzorganisationen finden
bereits in vielen Ämtern der Stadtverwaltung statt.
Die Stadt muss ihre Vorbildfunktion auf Landes-, Bundesebene und
gegenüber der Industrie einnehmen.
Mit der Ausrufung des Klimanotstands am 29.05.2019 hat die Stadt
Erlangen mit Rückendeckung des Erlanger Stadtrates, der Stadtspitze und aller
Ämter, Eigenbetriebe und Tochterunternehmen eine Vorbildfunktion eingenommen.
Diese gilt es nun mit Maßnahmen, Finanzmitteln und Personal zu hinterlegen.
Schließlich sehen wir uns dazu verpflichtet, eine Verstärkung der
Werbung für Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprojekte in Erlangen in
substantieller Hinsicht zu fordern.
Mit dem Beschluss vom 29.05.2019 wurde auch beschlossen, die Bevölkerung
Erlangens umfassend über den Klimawandel sowie über Maßnahmen, welche gegen den
Klimawandel ergriffen werden, zu informieren. Diese Information soll
selbstverständlich öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Dazu sollen neben
den bewährten Formaten auch neue Formate ausprobiert und angeboten werden.
Verstärkte Werbung kann erfolgen, wenn der Antrag zum Stellenplan des Amtes für
Umweltschutz und Energiefragen für eine zusätzliche Stelle im Bereich
Klimaschutz gewährt wird.
Die folgenden aufgeführten Maßnahmen haben die allgemeine Zielsetzung
der Klimaneutralität, d.h. alle Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen kombiniert zu einer
Klimaneutralität bis zum Jahr 2025 führen.
Die im Antrag geforderten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um
Klimaneutralität bis 2025 zu erreichen. Bis wann nach Maßgabe des 1,5 Grad
Ziels die Klimaneutralität in Erlangen erreicht werden muss, soll wie
beschrieben im Rahmen des „Klimanotstandsplanes“ erfolgen.
Die Maßnahmen lassen sich in sieben Bereiche aufteilen:
Energie, Mobilität, Bau, Stadtgrün, Ernährung, Abfall/Ressourcen und
Investitionen
ENERGIE
ERNEUERBARE ENERGIEN
1. Richtung der Orientierung in allen Energiebereichen auf Erreichen des
Ziels der CO2
Neutralität bis 2025 (mögliche individuelle Umsetzung; Grundprinzip in
allen Entscheidungsbelangen)
Nachstehend einige bereits durchgeführte und geplante
Aktivitäten der Erlanger Stadtwerke AG als Beitrag zur Energiewende und zum
Thema Klimaschutz:
1. Außerbetriebnahme des Kohleblocks im Heizkraftwerk und
dessen Umrüstung ebenfalls auf Erdgasbetrieb ab 2021. CO2-Einsparung:
ca. 40.000 t/Jahr
2. Investitionen in regenerative Stromerzeugungsanlagen seit
2011:
Einrichtung von 13 Windkraft- anlagen und Stromerzeugung ca.
46.000 MWh/a
Beteiligung an weiteren Windkraftanlagen Stromerzeugungsanteil
ca. 2.000 MWh/a
Bau von mehreren kleineren PV-Anlagen Stromerzeugung ca.
1.100 MWh/a
Umbau und Erneuerung Wasserkraftwerk Werker Stromerzeugung
ca. 4.000 MWh/a
Die CO2-Einsparung durch diese regenerativen
Anlagen beträgt ca. 25.000 t/a
Über das Tochterunternehmen Regnitzstromverwertung AG (RSV)
Beteiligung an weiteren regenerativen Projekten.
3. Steigerung der Stromeigenerzeugung aus regenerativen
Anlagen und Kraftwärmekopplung von 190.493 MWh in 2010 auf 270.961 MWh in 2018.
Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung im HKW der ESTW
erspart gegenüber dem normalen Stromerzeugungs-Mix in Deutschland jährlich ca.
35.000 t CO2
4. Bau eines BHKWs im Siemens Campus 2018/2019
5. Energieanwendungsberatung und Energieeinsparberatung im Energieberatungs-zentrum
der ESTW sowie Ausstellung über Energieeffizienz und erneuerbare Energie im
Wasserkraftwerk Werker und Ausstellung über nachhaltige Wasserversorgung im
Wasserwerk West
6. Regelmäßige Energieeffizienztage bei den ESTW
Letzter Energieeffizienztag: 19. Mai 2019
2. Ausbau und Förderung von erneuerbaren Energien (wie Solaranlagen,
v.a. auf Flachdächern, z.B. von Discountern, Schulen, Hallen, öffentlichen Gebäuden etc.)
Grundsätzlich haben die ESTW großes Interesse daran, PV-Anlagen auf den
kommunalen Gebäuden zu errichten, wenn bei diesen Objekten kurz- und
mittelfristig keine Sanierungen anstehen. Allerdings ist bei jedem Objekt
vorher eine Prüfung erforderlich, mit welchem Installationsaufwand der
Anschluss der PV-Anlage bzw. die Anpassung der Elektroinstallationsanlage
verbunden ist. Falls die ESTW nach Überprüfung des Objektes auf die Errichtung
einer PV-Anlage verzichten, werden diese Objekte Dritten angeboten.
Die zu Beginn der 2000er Jahre starke Nachfrage nach geeigneten Dachflächen
führte zur Errichtung zahlreicher PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften.
Bis 2010 waren alle gut geeigneten Flächen vermietet. Die jüngste Anfrage
erfolgte Mitte des Jahres 2018 durch EWERG eG. Die zur Verfügung gestellten
Flächen wurden aus Kostengründen und auf Grund technischer Voraussetzungen
allerdings nicht genutzt. Auf Grund der niedrigen Einspeisevergütung liegt der
Planungsschwerpunkt auf kleinen Anlagen mit hoher Eigennutzungsrate.
Die für PV-Analgen geeigneten Flächen sind heute weitgehend genutzt. Im
Sanierungsfall oder bei Neubauten ist eine Prüfung der Möglichkeit solarer
Nutzung der Dachflächen fester Bestandteil der Planung.
Photovoltaikanlagen werden seitens der Stadt nicht gefördert. Allerdings
wird das Amt für Umweltschutz und Energiefragen seine Aktivitäten im Bereich
Energieberatung weiterhin intensiv durchführen. Darüber hinaus ist für das Jahr
2019 gemeinsam mit den Städten Nürnberg, Fürth und den drei Landkreisen eine
Kampagne zur Intensivierung der Installation von Photovoltaikanlagen in
Privathaushalten geplant.
In kleinen und mittleren Unternehmen stecken erhebliche Potentiale zur
Energie- und Kosteneinsparung und damit zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.
Ebenso kann es sinnvoll sein, zur Eigenstromversorgung Erneuerbare-Energien-Anlagen
zu installieren.
Um
diese Potentiale ausfindig zu machen stehen unabhängige Energieberaterinnen und
Berater zur Verfügung. Sie führen Betriebsrundgänge durch, machen Analysen des
Istzustands und erarbeiten Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Finanziell
wird diese Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) mit bis 80 % der Beratungskosten unterstützt. Ob sich eine PV-Anlage zur
Eigenstromversorgung rechnet, wird durch den solaren EcoCheck untersucht. Die
Stadt übernimmt für neun
Betriebe die Kosten für eine Energieeffizienz-Einstiegsberatung und fünf
Interessenten die Kosten für einen solaren Eco-Check. Auch Vereine mit
Liegenschaften können diese Angebote annehmen. Für die
Umsetzung der Maßnahmen stehen umfangreiche Fördermöglichkeiten der KfW-Bank
und des BAFA zur Verfügung.
Die
Stadt Erlangen fördert die Wärmedämmung der Außenwand und des Daches von
Wohngebäuden (maximal 6 Wohneinheiten) sowie die Errichtung solarthermischer
Anlagen mit 10% der Maßnahmenkosten. Zusätzlich gibt es einen Bonus bis zu
2.000 Euro für das Erreichen eines KfW- Effizienzhaus-Niveaus. Der maximale
Zuschuss beträgt 6.600 Euro. Die technischen Mindestanforderungen lehnen sich
an die der KfW und des BAFA an.
MOBILITÄT
ÖPNV
1 Einführung eines 365€-VGN-Jahrestickets
Die Einführung eines 365-Euro-Tickets im VGN ist derzeit noch mit einer
Reihe offener Fragen verbunden. Bislang ist beispielsweise offen, ob das Ticket
für einzelne Städte, die Städteachse oder den Gesamtverbund gelten würde, da
zwischen den Stadtgrenzen unter anderem große Preissprünge bestehen. Des
Weiteren ist die finanzielle Kompensation für Einnahmeausfälle derzeit noch
ungeklärt. Insbesondere Regionalverkehre, die stark auf den Schülerverkehr
ausgerichtet sind, sind hiervon betroffen.
Als ersten Schritt wurde von Seiten des Freistaats die Einführung eines
vergünstigten Schülertickets zum Fahrplanwechsel 2020 zum Ziel gesetzt. Der
Zielhorizont einer generellen Einführung ist weiterhin das Jahr 2030.
Zu den vielen offenen Fragestellungen, wie der räumlichen Gültigkeit des
Tickets und den Ausgleichsleistungen, befindet sich der VGN derzeit im Gespräch
mit dem Freistaat.
Die Verwaltung wird den Stadtrat über den Sachstand 365-Euro-Ticket noch
in einer gesonderten Beschlussvorlage informieren.
2 Infrastrukturelle Verbesserung und Ausbau des VGN
Infrastrukturelle Maßnahmen wurden und werden durch ÖPNV-Beschleunigung
an den Signalanlagen, die Einführung von Busspuren (z.B. Büchenbacher Damm, St.
Johann), barrierefreier Umbau von Haltestellen kontinuierlich umgesetzt. Der
VGN ist in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsbetrieben in den
vergangenen Jahren deutlich vergrößert worden, die Integration weiterer
Landkreise ist vorgesehen.
3 Förderung von Mobilitätsleistungen, wie „Carsharing“,
Fahrradleihsystemen und Mitfahrvermittlungen
Um eine multimodale Verkehrsmittelwahl zu fördern, sollen im Stadtgebiet
Erlangen Mobilitätsstationen nach dem Bremer Vorbild der Mobilpunkte im
öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Dieses Konzept sieht die
Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote und Verkehrsarten vor. Die
Grundausstattung umfasst einen Stellplatz für ein Carsharing-Fahrzeug, die Nähe
zu einer ÖPNV-Haltestelle sowie Fahrradabstellanlagen. Zudem sollen die
Stationen auch zu Fuß gut erreicht werden können. Je nach Standort kann die
Ausstattung um zusätzliche Angebote erweitert werden (z.B.
Fahrradverleihsystem, Lastenräder, Taxi etc.). Die erste Station wird Sommer in
der Bismarckstraße in Betrieb gehen und zwei weitere Stationen in 2019 folgen.
In den kommenden Jahren soll das Angebot weiter ausgebaut werden.
MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR
1 Erhöhung und Einführung von Parkgebühren im innerstädtischen Raum
Im städtischen Verkehrsentwicklungsplan ist im Rahmen des
Verkehrskonzeptes Innenstadt eine Neukonzipierung der Parkraumbewirtschaftung
Innenstadt vorgesehen.
2 Ablehnung der Realisierung neuer Parkhäuser
Die Realisierung neuer Parkhäuser ist im Hinblick auf die Ziele des
Verkehrsentwicklungsplanes dann abzulehnen, wenn diese zu einer Steigerung der
Parkraumkapazitäten führen. Die Bündelung der Ruhenden Verkehrs in Parkhäusern
anstelle des öffentlichen Straßenraumes wäre dagegen zielführend.
3 Abschaffung der „Hol-/Bringzonen“ vor den Schulen (Umwidmung in
Fahrradparkplätze und Gemeinschaftsgärten)
Auch in Erlangen ist an einigen Schulen zu Schulbeginn und –ende ein
hohes Verkehrsaufkommen durch Hol- und Bringverkehr zu beobachten. Im Rahmen
des Projektes „Förderung der autofreien Mobilität von Kindern und Jugendlichen“
wurde daher im Jahr 2016 eine Befragung zur Schulwegmobilität in Erlangen
durchgeführt und als erstes Modellprojekt eine Hol- und Bringzone für die
Loschge-Grundschule auf dem Theaterparkplatz eingerichtet. Durch die geschaffene
Hol- und Bringzone soll das Halten und Parken direkt vor der
Loschge-Grundschule unterbunden werden und damit die Verkehrssicherheit für
Schulkinder erhöht werden. Weiterhin sollen Schüler, die mit dem Auto gebracht
werden, vor Unterrichtsbeginn dazu animiert werden, eine kurze Strecke zu Fuß
zu gehen. Grundsätzliches Ziel ist es, dass Kinder ihren Schulweg eigenständig
und sicher zurücklegen und nicht mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt
werden. Im beschriebenen Fall laufen die Kinder von der Hol- und Bringzone am
Theaterparkplatz ca. 150 m zur Schule. Durch die Einrichtung der Hol- und
Bringzone konnte der motorisierte Verkehr in der Loschgestraße um die Hälfte
reduziert werden. Aufgrund der positiven Ergebnisse soll das Konzept der Hol-
und Bringzonen auch auf weitere Grundschulen in Erlangen ausgeweitet werden.
Derzeit ist die Einrichtung einer Hol- und Bringzone für die Michael-Poeschke
Schule in Planung.
NICHT MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR
1 Öffnung aller Einbahnstraßen für zweispurigen Fahrradverkehr
In Erlangen ist der Großteil der Einbahnstraßen für den gegengerichteten
Radverkehr geöffnet. Ein Beschluss für die Freigabe der Einbahnstraßenachse
Friedrichstraße ist vor Kurzem erfolgt. Diejenigen Einbahnstraßen, die derzeit
noch nicht für den gegengerichteten Radverkehr freigegeben sind, befinden sich
in Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von Tempo 50 (z. B.
Bauhofstraße, Walter-Flex-Straße). In diesen Fällen ist die
Einbahnstraßenfreigabe rechtlich nicht zulässig. Eine Reduzierung der
zulässigen Geschwindigkeiten in den betroffenen Straßen wird derzeit überprüft.
2 Etablierung von Fahrradstraßen (Vorrang von Fahrrädern zu PKW-Verkehr)
Fahrradstraßen bilden ein wichtiges Netzelement im Plannetz für den
Radverkehr aus dem Verkehrsentwicklungsplan. Demgemäß sollen neben den
bestehenden acht Fahrradstraßen im Stadtgebiet weitere Fahrradstraßen
ausgewiesen werden. Ein Beschluss des UVPA über die einheitliche Gestaltung der
Fahrradstraßen in Erlangen liegt vor.
3 Breitere, zweispurige und farblich markant erkennbare Fahrradwege
Im Zuge der Umsetzung des Plannetzes für den Radverkehr ist die
Einhaltung von Qualitätsstandards erforderlich. Diese beinhalten ausreichende
Breiten mit Berücksichtigung der Netzfunktion der einzelnen Achsen. In vielen
Fällen ist ein farbliche Markierung vorgesehen.
4 Großräumige Umwidmung von Parkplätzen in Fahrradparkplätze und
Stadtgrün-Anlagen/-Flächen (z.B. Fahrradgaragen, mehretagige Fahrradständer)
Die Funktionsänderung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradstellplätze wird im
Verkehrsentwicklungsplan empfohlen. Vor allem im Innenstadtbereich wäre ein
entsprechendes Vorgehen (z. B. im Zuge eines entsprechenden Projektes)
vorstellbar. Ein politischer Beschluss hierzu liegt derzeit noch nicht vor.
5 Vergrößerung des Angebots an städtischen Lastenfahrrädern zum
kostenlosen Verleih
einhergehend mit einer stärkeren Bewerbung dieser
Die Stadt Erlangen verleiht aktuell acht Lastenpedelecs bzw. Pedelecs
mit Fahrradanhänger. Die Fahrräder stehen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet
und können über eine Buchungsplattform online reserviert werden. Die Flotte
wurde in den letzten Jahren erweitert. Für 2019 hat das Umweltamt zwei weitere
Lastenpedelecs bestellt. Die Auslieferung wird in den nächsten Wochen erfolgen.
Die Bestellung von zwei weiteren Lastenfahrrädern ist für dieses Jahr geplant.
Nach einer Evaluation der Ausleihaktivitäten wird 2019 geprüft, ob die
Verleihstandorte angepasst werden müssen
Die Verwaltung und der Verleih der Lastenpedelecs erfolgt in Zusammenarbeit
mit der GGFA Erlangen. Diese Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden.
Dabei soll auch die Öffentlichkeitsarbeit für die Lastenpedelecs nach Besetzung
der Stelle der/des Fahrradbeauftragten verstärkt werden.
SONSTIGES
1 Festlegung einer Reglementierung zum Verbot von Dienstreisen per
Flugverkehr für alle städtischen Mitarbeiter*innen im Inland
Von den 2270 abgerechneten Dienstreisen (2018) waren nur 2 innerdeutsche
Flüge enthalten. Die Dienstanweisung wird so geändert, dass innerdeutsche Flüge
nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Bahnstreik, genehmigt werden. Über
die Genehmigung entscheidet der Referent bzw. die Referentin.
2 Festlegung einer Reglementierung zur Ablieferung von Paketdiensten in
zentralen Abholstationen. Ausnahme-Lieferdienste nur gegen Aufpreis (Ausführung
durch Elektro-
Fahrzeuge/Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge/Lastenrädern)
In Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Nürnberg entwickelt die
Verwaltung nachhaltige Lastenrad-Logistikkonzepte für die
Kurier-Express-Paket-Dienste (KEP). Auf dem Parkplatz westlich der Arcaden
könnte ein Mikro-Depot entstehen, von dem aus die Pakete via Lastenräder
ausgeliefert werden. Hierbei handelt es sich um ein in Abstimmung befindendes
Pilotprojekt, das sich auf die Innenstadt konzentriert. Auch eine Ausweitung
dieses Konzeptes mit entsprechender Anpassung an die Marktwirtschaft wird bereits
geplant.
BAU
NACHHALTIGE BAULICHE MINDESTSTANDARDS
1 Ausrichtung von städtischen Wohnungsbauprojekten auf nachhaltige
Holzbauweise
Prinzipiell sind
Gebäude in Holzständerbauweise prädestiniert für den Einsatz im Bau von
Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern. Bei Nichtwohngebäuden und
insbesondere im Bereich des Geschosswohnungsbaus sind der Holzbauweise jedoch
Grenzen gesetzt. Bei höheren Gebäuden stößt die Tragfähigkeit an ihre Grenzen.
Insbesondere ergeben sich aber große Probleme im Bereich Schallschutz und
Brandschutz. Im Geschosswohnungsbau sind feuerbeständige Decken und Trennwände
zu bauen und aus unbrennbarem Material herzustellen. Der Schallschutz –
insbesondere der Deckenkonstruktionen – fundiert auf der Masse des Bauteils. Die
Forderungen der DIN hierfür einzuhalten, ist extrem aufwändig und teuer.
Sinnvoll kann dies aber bei Aufstockungen bestehender Gebäude mit
Staffelgeschossen sein.
Bauvorhaben der
GEWOBAU werden zukünftig noch mehr auf ihre Nachhaltigkeit hin optimiert. Auch
Holzbauten werden dabei immer wieder geprüft. Es ist allerdings nach aktueller
Sachlage absehbar, dass ein Teil der Gebäude bzw. Konstruktionen mit
konventionellen industriellen Baumaterialien erstellt werden muss. Aus diesem
Grund würde es der GEWOBAU sehr helfen, wenn seitens der Bauindustrie
Produktfahrpläne erstellt werden, wie ihre Baumaterialien und Produkte
möglichst bald klimaneutral hergestellt und in unsere Bauten integriert werden
können. Diese Produktfahrpläne gilt es politisch auf den Weg zu bringen über
Bundes- und EU-Recht.
2 Ausrichtung von städtischen
Wohnungsbauprojekten nach hohen Mindestenergiestandards
Die GEWOBAU Erlangen orientiert sich seit Jahren
an den vorgegebenen Mindestenergiestandards. Anhand zahlreicher Modellvorhaben
hat die GEWOBAU Erlangen in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass die
Forderungen technisch machbar sind. Die GEWOBAU hat in den letzten Jahren den
CO2-Ausstoß im Unternehmen um deutlich mehr als 50 % reduziert. Damit hat sie
die bisher geforderten Klimaschutzziele bereits heute erreicht bzw. deutlich
übertroffen. Bei den Einzelmaßnahmen lagen die CO2 Einsparungen im Schnitt im
Bereich von 70% bis 80 %.
(a) Neubauten KfW Effizienzhaus 40 Plus, Passivenergiehäuser und
Plusenergiehäuser
Größtes Einsparpotential
entsteht durch energieoptimierte Gebäude im Neubau. Ebenfalls ein hohes
relatives Einsparpotential, insbesondere gegenüber sonstigen Neubauten hat die
Aufstockung von Gebäuden. Die GEWOBAU konzentriert sich bei ihrem
Wohnungsneubauprogramm „Fair Wohnen 2016 – 2023“ (rund 2.000 Wohnungen)
deshalb auf solche Maßnahmen. Beispiele sind der Neubau von rund 800 Wohnungen
in der Brüxer Straße und im Waldsportpark (Ersatzneubau) und in der Housing
Area (Ersatzneubau und Aufstockung).
Die aufgeführten Programme der KfW passen eher auf den kleingliedrigen
Neubau und sollten besser auf den Geschosswohnungsbau abgestimmt werden. Die GEWOBAU hat
hohes Eigeninteresse daran, zukunftsfähige Gebäude zu erstellen. Deshalb ist es
sinnvoll, die Gebäudehülle hochdämmend zu gestalten und im Bereich der
Energieerzeugung möglichst regenerativ heranzugehen, wobei unter sozialen
Aspekten natürlich auch die Baukosten möglichst niedrig gehalten werden müssen
um die Mieten bezahlbar zu halten. Dazu müssen seitens Bund, Land und
Förderstellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die diese Aspekte
miteinander vereinbaren.
(b) Sanierungen
mindestens KfW Effizienzhaus 40
Im Bereich der
Sanierungen gibt es kein Effizienzhaus 40. Die höchste Stufe ist hier ein
KfW-Effizienzhaus 55. Der Grund hierfür ist, dass bestehende Gebäude Flächen
aufweisen, die nachträglich nicht mehr gedämmt werden können. Weiter haben
Bestandsgebäude sehr viele Wärmebrücken - beispielsweise Balkone - die nur
verbessert, aber nicht wie bei einem Neubau mittels Iso-Körben thermisch
getrennt werden können. Diesen Effizienzhausstandard 55 setzt die GEWOBAU um,
wo immer das möglich ist, z.B. bei der Sanierung des Quartiers in Büchenbach
oder der Sanierung der Housing Area in der Schenkstraße. Wenn verbesserte
Techniken und Förderstandards marktfähig sind, wird die GEWOBAU diese umsetzen.
3 Mindeststandards für Energieeffizienz mit Kopplung an Baugenehmigungen für Bürger/Unternehmen
Mindeststandards zur Energieeffizienz sind bereits gesetzlich in der EnEV
geregelt.
Von der Stadt Erlangen kann auf das Thema immer dann Einfluss genommen
werden, wenn entweder die Stadt selbst Bauherr ist, oder stadteigene
Grundstücke durch das Liegenschaftsamt veräußert werden.
Bei Verkäufen im Entwicklungsgebiet wird schon seit vielen Jahren
jeweils vertraglich ein energetischer Mindeststandard vereinbart, der deutlich
über die geltenden EnEV-Anforderungen hinausgeht. Zuletzt wurde beispielsweise
das gesamte Baugebiet 411 als Energie-Plus-Siedlung konzipiert, in der mehr
Energie produziert als verbraucht werden soll. Hierfür wurde bei der
Vermarktung festgelegt, dass die Häuser KfW 40-Effizienzhausstandard/
Passivhausstandard erfüllen müssen, ebenso wurden Festlegungen zur
PV-Installation getroffen.
Im aktuellen Baugebiet 412 liegt der Schwerpunkt nun auf preisgünstigem
Wohnraum. Dennoch wird auch hier Wert auf qualitativ bessere energetische
Standards gelegt. Eigentumswohnungen und Reihenhäuser sowie die Wohngebäude von
Baugemeinschaften müssen jeweils mindestens KfW 55-Effizienzhausstandard
aufweisen. Positiv gewertet wird bei der Auswertung der Angebote ein
höherwertiger energetischer Standard, der bei Zuschlag für den Bewerber als
Verpflichtung in den Kaufvertrag aufgenommen wird.
Die Einhaltung der geforderten energetischen Standards wird von der
Stadtverwaltung (Amt 31 und Amt 23) überwacht und durch Vertragsstrafen
sanktioniert.
Für die Zukunft (z. B. Baugebiet 413) wäre es denkbar, bei
Konzeptausschreibungen auch nachhaltige Holzbauweise als positives Wertungskriterium
aufzunehmen.
4 Hoch- und Tiefbau anstatt Flachbau (z.B.: Discounter mit darunter
liegendem Parkplatz
mit überliegendem Wohnbau)
Die Stadt Erlangen lässt derzeit systematisch solche
Innenentwicklungspotenziale (ebenerdige Stellplatzflächen, eingeschossige
Gewerbebauten) in einer Städtebaulichen Studie untersuchen und in einem
weiteren Schritt Mobilisierungsstrategien entwickeln.
Darüber hinaus bedarf die Entwicklung von Einzelhandelsbetrieben der
genannten Größe in der Regel der Schaffung der notwendigen bauleitplanerischen
Grundlagen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Die Neuerrichtung solcher nicht mehr zeitgemäßen Baustrukturen
entspricht grundsätzlich nicht der städtebaulichen Zielvorstellung der Stadt
Erlangen. Darüber hinaus wird es im verarbeitenden oder produzierenden Gewerbe
dennoch weiterhin Baustrukturen geben werden, die eine eigeschossige Bebauung
erfordern können.
SONSTIGES
1 Verzicht auf Erschließung neuer Stadtteile oder
Industrie-Gewerbegebieten auf Grün-oder Waldflächen (Flächenversiegelung)
Die Entwicklung der Stadt Erlangen erfolgt seit Jahren nach der
Leitlinie des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung.
Dennoch kann und sollte aus heutiger Sicht ein vollständiger Verzicht
der Außenentwicklung, d.h. der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen in
Erlangen nicht ausgeschlossen werden. Diese Entscheidungen sind jeweils in
ihrem sachlichen und zeitlichen Kontext zu entscheiden.
Beispielhaft kann eine zusätzliche bauliche Entwicklung in Erlangen
(z.B. im Wohnungsbau) einen Beitrag zur Vermeidung von Pendlerverkehren
leisten, wodurch ebenso dem Klimaschutz gedient ist.
2 Reduzierung der Lichtverschmutzung (z.B. strategische Abschaltung
nicht notwendiger Straßenlaternen; Einführung von Straßenlaternen mit
Bewegungsmeldern)
Grundsätzlich sollen öffentliche Beleuchtungsanlagen dort installiert
werden, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. aus Gründen der
Sicherheit und Ordnung notwendig ist.
In einer Mitteilung zur Kenntnis am 19.04.2019 hatten wir den Bau- und
Werkausschuss über den aktuellen Sachstand und unsere Erfahrungen im
Zusammenhang mit bewegungsabhängigen Beleuchtungssteuerungen berichtet.
Als Fazit ist festzustellen, dass diese Anlagen in der Praxis noch nicht
die notwendige Stabilität aufweisen um den Anforderungen der Verkehrssicherheit
zu genügen. Darüber hinaus gibt es bei modernen LED Leuchten auch ohne
Bewegungsmelder ausreichend technische Möglichkeiten das Beleuchtungsniveau
zeitabhängig anzupassen. Dies wird bei neu geplanten oder erneuerten Anlagen
auch geprüft und in Abhängigkeit der Verkehrssituation entsprechend eingesetzt
(z.B. Schallershofer Straße).
Die Erschließung weiterer Potentiale für LED-Umrüstung, strategische
Reduzierung oder vollständigen Rückbau ist aufgrund der hohen Auslastung des
vorhandenen Personals nur mit zusätzlicher personeller Verstärkung für die
Bestandsauswertung, Planung und Umsetzung möglich.
Auch in anderen Bereichen der Straßeninfrastruktur werden moderne und
hocheffiziente Technologien eingesetzt. So werden seit einigen Jahren bei neuen
oder zu erneuernden Ampelanlagen LED Signalgeber mit einer sog.
„1Watt-Technologie“ eingesetzt. Diese Anlagen reduzieren den Stromverbrauch um
bis zu 95% und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur CO2 Reduzierung.
STADTGRÜN
ERHALT UND FÖRDERUNG
1 Beendigung des jährlichen Kahlschlags entlang Autobahnen und an
Autobahnkreuzen
in der Metropolregion Nürnberg
Der Gehölzschnitt an Autobahnen liegt nicht im städtischen
Zuständigkeitsbereich. Es wird ein Schreiben mit dem Apell zu einem mäßigeren
Verjüngungsschnitt verfasst, das sich an die Autobahndirektion Nordbayern
richtet.
2 Innerstädtische Bepflanzungsmaßnahmen, Förderung von innerstädtischem
Grün (Vertikalbegrünung) und Erhalt/Schutz von alten Bäumen (=Biotopbäume)
Grün in der Stadt, die Begrünung von Fassaden und Dächern,
die Entsiegelung von Flächen verbessern besonders im hochverdichteten
innerstädtischen Bereich das Stadtklima, werten das Wohnumfeld auf und tragen
zur Vernetzung städtischer Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten bei.
Es wurden Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für
Gebäudebegrünung, Flächenentsiegelung, Baumpflanzung und insektenfreundlicher
Grünflächengestaltung (Grün in der Stadt) beschlossen.
Die Stadt Erlangen führt eine Image-, Informations- und Werbekampagne
zur Förderung grüner Stadtstrukturen durch, um Bäume, Vorgärten,
Fassadenbegrünungen sowie Dachbegrünungen zu erhalten und zu stärken. Durch die
Kampagne sollen die Akzeptanz und der Einsatz der Stadtgesellschaft für eine
veränderte, naturnahe Grünpflege und für Stadtbäume gesteigert werden.
Die Abteilung Stadtgrün wertet die innerstädtischen Grünflächen durch
Baumpflanzungen, Förderung von Blumenwiesen und Pflanzung von Gehölzen mit
hoher Bienentracht sukzessive auf.
Biotopbäume und alte Bäume werden so lange wie möglich erhalten, jedoch
ist die mangelnde Verkehrssicherheit oft der Grund die Bäume zu entnehmen und
Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
3 Förderung und Unterstützung von nachhaltigen Projekten (wie: „Essbare
Stadt“, „Essbare“ Schulen und Stadtgärten, Straßengartenprojekte, Blühgärten in
öffentlichen Räumen);
Gründung auf Prinzip der Ernährungssouveränität
Die genannten Projekte werden bereits unterstützt, eine Kostenstelle für
Sponsoring ist vorhanden.
4 Erhaltung und Förderung von
Gemeinschaftsgartenprojekten
Gemeinschaftsgartenprojekte wurden und werden weiterhin von uns
unterstützt. Hier liefen und laufen schon viele bewährte Hilfestellungen wie
z.B. Grüngutabfuhr der Kleingartenanlagen, temporäre Wasserversorgung des
interkulturellen Gartens in Büchenbach oder Humuslieferung, Grüngutabfuhr und
Wasserbereitstellung für die Streuobstwiese in Atzelsberg und noch viele mehr.
Urban Gardening Projekte unterstützen wir, wie z.B. am Altstädter Kirchenplatz
geschehen.
ERNÄHRUNG
REGIONAL
1 Förderung von regionalen Erzeugermärkten, Ausbau der Erreichbarkeit
(z.B.: Reduzierung der Standgebühren)
Im Bereich Märkte bestehen bereits Festlegungen, um das Angebot von
regionalen, handwerklich erzeugten, umweltfreundlichen, ökologisch wertvollen
und fair gehandelten Produkte zu fördern. Die Marktgebührensatzung der Stadt
Erlangen sieht für den Wochenmarkt vor, dass Anbieter mit überwiegend
selbsterzeugter Ware oder aus biologischem Anbau eine Gebührenermäßigung von 20
% erhalten. Auch selbstproduzierende Anbieter mit Vorführungen am
Weihnachtsmarkt erhalten einen Rabatt von 20 % auf die Benutzungsgebühr. In den
Zulassungsrichtlinien des Weihnachts-, August- und Lichtmessmarktes ist ein
geschäftsbezogenes Bewertungskriterium die Umweltfreundlichkeit und fair
gehandelte Produkte (bis zu 10 Punkte). In den Zulassungsrichtlinien des
Christbaummarktes ist ein geschäftsbezogenes Bewertungskriterium die
Umweltfreundlichkeit und ökologisch wertvolle Bäume (bis zu 20 Punkte).
Zusätzliches:
Die Händlerinnen und Händler des Wochenmarktes sind besonders achtsam
und sensibel bei den Themen Umwelt und Abfall. Seit mehreren Jahren werden
bereits Stofftaschen als Einkaufstasche angeboten. In diesem Jahr haben sich
die Beschicker einstimmig dafür ausgesprochen, dass Plastikbeutel und
Plastiktüten nur noch gegen einen Betrag von mindestens 20 Cent ausgegeben werden.
Ziel ist es, die Kunden zur Vermeidung von Plastik zu sensibilisieren und die
Nutzung der umweltfreundlichen Alternativen aus Stoff zu fördern. Den
entstehenden Müll nehmen alle Marktbeschicker mit nach Hause. Dieser wird
getrennt und teilweise wiederverwertet (Biomüll).
2 Subventionierung von Bio-Bauern
Die unter 1. aufgeführten Regelungen gelten hier ebenso. Am Erlanger
Wochenmarkt sind einige Bauern zugelassen, die Ware aus „biologischem“ Anbau
anbieten. Diesen fehlt jedoch die Zertifizierung. Für kleinere Bauern stellt
das Zertifizierungsverfahren meist einen immensen bürokratischen und
finanziellen Aufwand dar.
Eine finanzielle Förderung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht
möglich.
3 Förderung von fairen, regionalen Läden/Unverpackt-Läden
Eine Förderung von einzelnen Läden ist aus wettbewerbsrechtlichen
Gründen nicht möglich. Allerdings engagiert sich die Stadt Erlangen für die
Förderung des Fairen Handels auf lokaler Ebene.
2012 erhielt die Stadt Erlangen vom gemeinnützigen Verein TransFair e.V.
erstmalig die Aus-zeichnung „Fair Trade Town“ für ihr Engagement zum fairen
Handel, dieser Titel wurde im Oktober 2018 für weitere zwei Jahre verlängert.
Eines der Kriterien für die Auszeichnung ist die Existenz einer
Steuerungsgruppe mit Mitgliedern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Die Steuerungsgruppe koordiniert die gemeinsamen Aktivitäten mit dem
Ziel, als treibende Kraft den fairen Handel ins öffentliche Bewusstsein zu
rücken, den Konsum von Fair Trade-Produkten zu fördern und weitere Akteure für
das Thema zu gewinnen. Um dies zu erreichen, hat sich die Steuerungsgruppe als
einen Aufgabenschwerpunkt das Thema Öffentlichkeitsarbeit gesetzt und dazu
bereits konkrete Schritte beschlossen. So soll in ein „faires Schaufenster“ in
der Erlanger Innenstadt eingerichtet werden, in dem über den fairen Handel
informiert wird und verschiedene Fair Trade Produkte vorgestellt werden. Ebenso
ist geplant, den Fairen „Stattplan“ zu aktualisieren und neu herauszugeben, auf
dem Geschäfte, Betriebe und andere wichtige „faire“ Punkte in Erlangen markiert
sind.
Zusätzlich wird die Stadtverwaltung Erlangen in ihren Vergaberichtlinien
festlegen, Kriterien des „Fairen Handels“ zu berücksichtigen. Ergänzend gibt es
bereits seit 2006 den Stadtratsbeschluss gegen Kinderarbeit.
4 Erhöhung des Anteils an vegetarischen und veganen Gerichten in allen
städtischen Verpflegungseinrichtungen mit zusätzlichem vegetarischen/veganen
Tag (z.B. Kitas, Schulen)
Die
Stadt Erlangen hat als Sachaufwandsträgerin für alle Schulen mit eigener Mensa
Dienstleistungskonzessionsverträge abgeschlossen, welche auch auf die
Empfehlungen der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.
V. (DGE) verweisen. Für Schwangere, Stillende, Säuglinge, Kinder und Jugendliche
wird eine vegane Ernährung von der DGE nicht empfohlen. Bei einer rein
pflanzlichen Ernährung ist eine ausreichende Versorgung mit einigen Nährstoffen
nicht oder nur schwer möglich.
In
der Regel wird an jeder Schule jeweils eine vegetarische Menülinie angeboten.
Vor Abschluss eines Vertrages mit einem Caterer (hier: Betreiber einer
Schulmensa) werden bestimmte Leistungskriterien mit der Schule im Vorfeld
erarbeitet und für die Ausschreibung als Maßstab herangezogen.
Darüber
hinaus ist es Ziel des Schulverwaltungsamtes, dass die Schulen und deren
Verpflegungsbeauftragte intensiven Austausch mit ihren Caterern pflegen und
ggf. das Angebot variieren oder anpassen, soweit es mit dem jeweiligen
Vertragspartner vereinbar und wirtschaftlich ist. Bei zu niedrigen
Essensteilnehmer und rückläufiger Wirtschaftlichkeit droht Vertragsauflösung.
Die
größten Chancen auf eine Steigerung des vegetarischen Angebots und Intensität
der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird darin gesehen, dass die
Themen Ernährung-Gesundheit- Nachhaltigkeit pädagogisch in den Fokus gerückt
werden und eine mögliche Umstellung der Ernährung sodann von der ganzen
Schulfamilie - auch finanziell - mitgetragen wird.
In den städtischen Kindergärten, Horten und Krippen ist das Thema
„Ernährung“ ohnehin eines der Kernkompetenz-Felder des Bildungs- und
Erziehungsplans (BEP). Von daher wird dem Thema „Bewusste (und dabei eben auch
vegetarische und vegane) Ernährung“ -je nach Alter und Entwicklungsstand der
Kinder- im Betreuungsalltag viel Raum gegeben.
In Zusammenarbeit mit Lieferanten / Caterern wird besonders auf folgende
Aspekte immer mehr Wert gelegt – und auch pädagogisch mit den Kindern dazu
gearbeitet:
-
möglichst hoher Anteil an Bio-Kost
-
möglichst hoher Anteil an selbst/frisch
zubereiteten Nahrungskomponenten
-
möglichst gentechnikfreie Kost
-
verstärkt Produkte aus der Region
-
vegetarische Gerichte gezielt und mit steigender
Häufigkeit anbieten. Aktuell sind 1 bis 2 vegetarische Gerichte pro Woche die
Regel.
In
den Spiel- und Lernstuben wurde kürzlich ein Mindest-Bio-Anteil beim
Mittagessen auf 25 Prozent festgelegt.
ABFALL/RESSOURCEN
ENTSORGUNG
1 Verbreitung und Vergrößerung der Anzahl an Mülleimern mit regelmäßiger
Ausleerung
im Stadt- und Waldgebiet
Eine Erhöhung der öffentlichen Mülleimer in Stadt- und Waldgebieten
lehnt Stadtgrün ab, weil dies nicht zu mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und
Waldflächen führt. Leider wird viel Unrat nicht in die Mülleimer entsorgt, was
nur durch enge Reinigungsintervalle der gesamten Flächen behoben werden kann.
Des Weiteren werden einzelne angebotenen Mülleimer bei größeren Versammlung
sehr schnell überfüllt, Mülleimer in 50m Entfernung werden dann selten als
zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit verwendet. Hier muss an die Vernunft der
Nutzer appelliert werden, die Müllaufkommen sind teilweise immens,
beispielsweise an der Lewin-Poeschke-Anlage.
Die Reduzierung von Verpackungsmüll ist hier ein entscheidender Faktor.
Dazu wurde bereits die coffe to go-again Kampagne durchgeführt. Derzeit finden
Gespräche mit Bäckereien, Kaffeehaus-Ketten und Imbissbetreibern statt, um ein
Pfandbecher-System zu etablieren.
2 Mülltrennung im gesamten städtischen Raum (insbesondere an
Bildungseinrichtungen)
Aufgrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes §4, §5, §11, des
Bayerischen Abfall- und Altlastengesetzes Art 1, Art 2 und der städtischen
Abfallwirtschaftssatzung §6, §7, §8 besteht für die Stadt Erlangen eine
besondere Verpflichtung zur Abfalltrennung.
So wurden vom Gebäudemanagement der Stadt Erlangen frühzeitig alle
öffentlichen Einrichtungen mit Abfalltrennsystemen ausgestattet. Es konnten so
die jährlichen Abfallkosten um ca. 200.000 Euro pro Jahr reduziert werden.
In den Schulen wurde mit der Aktion „Weniger Müll an unserer Schule“
2001 die Abfalltrennung eingeführt:
In einer konzertierten Aktion wurden gemeinsam mit der Schulleitung,
Lehrkräften, der Hausverwaltung und den Reinigungsunternehmen auf das jeweilige
Objekt optimierte Konzepte zur Abfalltrennung erarbeitet. Im Rahmen einer
Unterrichtseinheit wurden danach alle Schülerinnen und Schüler - angepasst an
die jeweilige Altersstufe - über das Projekt informiert und zur Abfalltrennung
motiviert. Dabei wurden alle Klassen mit einem einheitlichen Trennsystem ausgestattet.
Ein blauer Eimer für Papier, ein grüner Eimer für den Biomüll, ein gelber Eimer
für die Verpackungsabfälle und ein schwarzer Eimer für den Restabfall.
Zusätzlich wurden auf den Gängen und im Pausenhof Abfallstationen eingerichtet.
So konnte der Jahresdurchschnittswert von 8,07 Liter Restmüll pro Schüler auf
3,29 Liter Restmüll pro Schüler gesenkt werden.
Derzeit läuft die Beschaffung von neuen Trennsystemen für eine bessere
Handhabung und zur Erfüllung von Brandschutzauflagen für die Flure und Treppenhäuser
über einen Gesamtwert von 70.000 Euro.
3 Plastiktüten-Verbot für Supermärkte / auch kleinere Läden
Es existiert keine Rechtsgrundlage, auf der eine Kommune in ihrem Gebiet
ein solches Verbot aussprechen könnte.
ALTERNATIVEN
1 Abbaubare Alternativen für Hundetüten
Da Hundekot zwingend in der Müllverbrennung endbehandelt werden muss
(Restmülltonne), ist das Kriterium biologisch Abbaubarkeit der Tüten nicht
relevant für Hundekot. Im Stadtgebiet Erlangen werden derzeit Hundetüten aus
HDPE-Kunststoff den Hundehaltern zur Verfügung gestellt. Neben diesen üblichen
Hundetüten werden auch „umweltfreundliche“ Produkte aus Papier/Pappe und sog.
Bio-Hundetüten aus kompostierbaren Kunststoffen angeboten.
Eine Schnellabfrage unter Hundehalter*innen ergab, dass Hundetüten aus Papier
aus hygienischen Gründen (Durchweichen etc.) abgelehnt werden und so wohl auch
bei der breiten Masse wenig Akzeptanz finden würde. Des Weiteren werden
kompostierbare Bio-Hundetüten angeboten, die jedoch laut Bundesumweltamt nicht
umweltfreundlich sind.
Die Verwaltung wird daher bei der nächsten Angebotsabfrage Kotbeutel aus
recyceltem Kunststoff berücksichtigen.
2 Verpflichtende Benutzung von Umweltschutzpapier und
Umweltschutzdruckerpatronen
Verwaltungsbereich:
Für die Dienststellen der Stadtverwaltung Erlangen besteht
für die vom Amt für Gebäudemanagement (zentral) vorgehaltenen
Papiermassenartikel, wie Papier für Kopierer und Drucker, sowie Briefumschläge
seit April 2007 ein Anschluss- und Benutzungszwang (s.a. Ziff. 2.2.1
Budgetierungsregeln). In den Budgetierungsregeln ist auch festgelegt, dass
ausschließlich Recyclingpapier zu beziehen/verwenden ist.
Durch den Anschluss- und Benutzungszwang ist sichergestellt,
dass verwaltungsweit die Vorgabe „Recyclingpapier“ eingehalten wird, das Papier
aufgrund des zentralen Bezuges (Mengenbündelung) kostengünstig bezogen werden
kann und belastbare Zahlen über die verbrauchte Papiermenge gebündelt
vorliegen.
Der
Verbrauch von Papier hat sich seit 2008 wie folgt entwickelt: Jahr |
Verwaltung
(Blatt Papier) |
Hausdruckerei
(Blatt Papier) |
gesamt
(Blatt Papier) |
2008 |
12.471.000 |
1.645.000 |
14.116.000 |
2009 |
11.551.100 |
1.420.500 |
12.971.600 |
2010 |
7.925.822 |
1.325.655 |
9.251.477 |
2011 |
6.845.800 |
1.338.000 |
8.183.800 |
2012 |
6.657.500 |
1.315.500 |
7.973.000 |
2013 |
6.385.500 |
1.321.500 |
7.707.000 |
2014 |
7.032.000 |
1.389.000 |
8.421.000 |
2015 |
6.960.500 |
1.351.500 |
8.312.000 |
2016 |
7.487.500 |
1.318.000 |
8.805.500 |
2017 |
6.884.000 |
1.002.500 |
7.886.500 |
2018 |
6.515.500 |
1.206.500 |
7.722.000 |
|
|
|
|
Der Papierverbrauch hat sich von 2008 bis 2011 zum Teil
erheblich verringert und bewegt sich seit 2011 auf einem in etwa
gleichbleibenden Niveau.
Die vorstehenden Jahresverbrauchszahlen werden auch beim
jährlich durchgeführten Wettbewerb „Papieratlas“ der Initiative Pro-Recycling
gemeldet, bei dem die Stadt Erlangen in den vergangenen Jahren aufgrund der
hohen Recyclingpapierquote (im Verwaltungsbereich 100%) immer sehr gut
abgeschnitten hat.
Schulbereich:
Im Gegensatz zu den Dienststellen besteht für die Schulen,
für die die Stadt Erlangen Sach-aufwandsträger ist, kein Anschluss- und
Benutzungszwang und auch keine verbindliche Vorgabe ausschließlich
Recyclingpapier zu verwenden. Allerdings nutzt ein Großteil der Schulen die
Möglichkeit, den Papiereinkauf einfach und kostengünstig über den städtischen
Rahmenvertrag, der jährlich vom Infrastrukturellen Gebäudemanagement
ausgeschrieben wird, abzuwickeln. Die Schulen werden durch das
Schulverwaltungsamt regelmäßig dahingehend beraten, die Verwendungsrate von
Recyclingpapier kontinuierlich zu erhöhen. Da bisher noch nicht alle Schulen
ihr Papier über das Schulverwaltungsamt beschaffen, sondern auch direkt aus
Kopiergeldeinnahmen finanzieren, kann hinsichtlich des Gesamtverbrauchs Papier
an allen Schulen keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Der über Amt 40 abgewickelte Papierbezug für Schulen lag im
Jahr 2017 bei rd. 8,99 Mio., 2018 bei 8,63 Mio. Blatt und einem Recyclinganteil
von ca. 40%.
Um den Recyclinganteil nachhaltig zu steigern, werden die Schulen im
Rahmen der anstehenden Kontaktgespräche im Juni 2019 darüber informiert, dass
seitens des Schulverwaltungsamtes künftig nur noch Rechnungen für
Recyclingpapier zur Verrechnung über das schulische Budget anerkannt werden
können. Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahme nachweisbare Effekte zur
Steigerung des Recyclinganteils erzielt werden.
3 Druckerzeugnisse der Stadt aus umwelt- und klimafreundlichen
Druckereien (wie z.B. die „Umweltdruckerei“)
Es gibt bisher keine internen Vorgaben Druckaufträge an umwelt- und
klimafreundliche Druckereien zu vergeben. Diese Möglichkeit wird derzeit vom
Amt für Umweltschutz und Energiefragen geprüft. Dabei sollen auch
vergaberechtliche Aspekte betrachtet werden. Außerdem könnte sich
gegebenenfalls auch die Hausdruckerei zertifizieren lassen.
AKTIONEN
Stadtweite Müllsammelaktionen (feste Daten – Eintragung in
Müllabholkalender)
Die Aktion Saubere Stadt-Sauberer Wald-Saubere Gewässer gibt es seit
über 50 Jahren in Erlangen und diese findet alljährlich im Herbst statt. Dabei
gehen Schulkassen und Vereine unter Koordination der Stadtverwaltung hinaus und
sammeln Müll.
INVESTITIONEN
ETHISCHES INVESTMENT
1 Stadt & FAU Divestment (Desinvestment bei Staaten und Unternehmen
mit unethischem/klimaschädlichen Verhalten, z.B.: Divestment bei
Kohle-Unternehmen)
Kernhaushalt
Die städtische Bilanz weist auf der Aktivseite unter der Hauptposition
„Finanzanlagen“ zum 31.12.2017 einen Wert von 275 Mio. € aus. Den Löwenanteil
an dieser Position bilden „Anteile an verbundenen Unternehmen“ mit 237 Mio. €.
Die Beteiligung der Stadt an der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW AG) wird unten
näher beleuchtet.
Die Position „Wertpapiere des Anlagevermögens“ weist einen Wert von 0
aus, da die Stadt Erlangen keine Aktien – außer an der ESTW AG besitzt.
Insoweit stellt sich die Thematik eines „Desinvestments“ bei Aktienbeständen
nicht.
Die Position „Ausleihungen“ (36 Mio. €) beinhaltet weitestgehend die
Ausreichung von Darlehen an die GEWOBAU und andere Wohnungsunternehmen sowie
soziale Einrichtungen und dienen der Förderung preisgünstigen Wohnraums.
Klimaschädliches Verhalten ist bei diesen Unternehmen aus Sicht der
Stadtkämmerei nicht anzunehmen.
Städtische Beteiligungen
Die Töchter und Eigenbetriebe der Stadt Erlangen sind in den Bereichen
Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Nahverkehr, städtische
Infrastruktur, Wohnungsbau sowie Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
tätig. Soweit sie eigene Unternehmungen halten, dienen auch diese dem
Unternehmenszweck und tätigen – außer der ESTW AG – keine Investitionen in
klimaschädliche (oder unethische/unökologische) Anlagen (Näheres siehe
Beteiligungsbericht der Stadt Erlagen). Darüber hinaus verfügen die städtischen
Töchter nach eigenen Aussagen – außer der ESTW AG – über keine Finanzanlagen.
In geringem Umfang halten die ESTW Aktien an
Energieversorgungsunternehmen.
Der Aktienbesitz der ESTW AG ist historisch nach mehreren gesellschaftsrechtlichen
Veränderungen aus einer Beteiligung hervorgegangen, die in den 1920er Jahren
zur Leistungsabsicherung erfolgte.
Für den Antrag relevant ist das „Verbundene Unternehmen“ ESTW AG, das
ein gas- und kohlebefeuertes Heizkraftwerk betreibt. Die Außerbetriebnahme des
Kohleblocks im Heizkraftwerk und dessen Umrüstung ebenfalls auf Erdgasbetrieb
ist im Jahr 2021 geplant. Die CO2-Einsparung wird ca. 40.000 t/Jahr
betragen.
Stiftungen in städtischer Verwaltung
Die Gelder der von der Stadt Erlangen verwalteten Stiftungen sind
weitgehend in Termingeldern und Sparbriefen angelegt. Nur eine Stiftung hält
einen Aktienbesitz an einer AG im Wert von rund 5.000 €. Das Unternehmen
betreibt auch einen Geschäftszweig, der sich mit (fossiler) Energieerzeugung
befasst. Die Stiftung beabsichtigt nicht, sich von diesem Aktienbestand zu
trennen.
Um die Bedeutung von Finanzanlagen im Bereich der Stiftungen zu
verdeutlichen, wird exemplarisch die Situation der rechtsfähigen
Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung dargestellt, der mit Abstand kapitalstärksten
Stiftung in der Verwaltung der Stadt Erlangen. Diese Stiftung hält derzeit
Anteile an drei Fonds, die speziell auf Stiftungen zugeschnitten sind. Der Wert
dieser Fondanteile beläuft sich in Summe auf rund 85.000 €. Dies entspricht
einem Anteil von lediglich 8 % am Kapitalvermögen dieser Stiftung.
Finanzanlagen spielen damit im Bereich der Stiftungen nur eine untergeordnete
Rolle. Der überwiegende Teil der Geldanlagen wird im Bereich von Termingeldern
und Sparbriefen getätigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Für das weitere Vorgehen innerhalb der Verwaltung wird eine
Projektstruktur als notwendig erachtet. Die Projektleitung würde das Amt für
Umweltschutz und Energiefragen übernehmen.
Da für diese Aufgabe und für die Betreuung des Stadtklimarates und für
die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte bisher keine
Personalkapazität vorhanden ist, wird diese im Stellenplan 2020 beantragt.
Um externe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des Projekts zu
gewährleisten, wird vorgeschlagen ein Expertengremium aus Wissenschaft und
Forschung zu benennen, die Mitglieder im Entscheidungsgremium der Projektgruppe
sind. Die Modalitäten der Umsetzung (Berufung, Struktur, Aufwandsentschädigung,
etc.) sind noch zu klären.
Bereits im Haushalt 2020 soll sich der Klimanotstandsbeschluss abbilden.
Dazu werden die Ämter aufgefordert entsprechende Prioritätensetzungen
vorzunehmen. Die von den Ämtern vorgeschlagenen Maßnahmen zum Klimanotstand
werden dem Stadtrat in einer gesonderten Vorlage vorgestellt. Künftig sollen
die Ämter ihre Ideen/Projekte/Maßnahmen/Investitionen auch in ihren
Arbeitsprogrammen verankern.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen neben der städtischen Projektgruppe
und dem Beratungsgremium „Stadtklimarat“ auch verstärkt Bürger*innen in das
weitere Vorgehen zum Klimanotstand einbezogen werden. Dazu ist es aber
notwendig, mindestens die Ergebnisse der Kurzstudie abzuwarten, um möglichst
konkrete – auf die Stadt bezogene – Fragestellungen zu bearbeiten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antragsteil 2 Bürgerversammlungsantrag vom 27.03.2019