Betreff
Bürgerversammlungsantrag der Initiative Fridays for Future Erlangen
„Die Umsetzung folgender Maßnahmen“ vom 27.03.2019
Vorlage
13/330/2019
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den im Antrag 2 von den Antragsstellern Fridays for Future vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.

2.    Der Stadtrat befürwortet das weitere Vorgehen zu den im Antrag 2 von den Antragstellern Fridays for Future vorgeschlagenen Maßnahmen:

-       Die Verwaltung prüft in welchen Bereichen eine Funktionsänderung von Kfz-Stell­plätzen in Fahrradstellplätze möglich ist und legt dem Stadtrat konkrete Vorschläge vor.

-       Die Dienstanweisung zu städtischen Dienstreisen wird so geändert, dass innerdeutsche Flüge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Bahnstreik, genehmigt werden.

-       Die GEWOBAU wird gemeinsam mit der Stadt Erlangen eine Vereinbarung vorbereiten, die einerseits eine verbindliche Zielsetzung für die Maßnahmen der GEWOBAU beschreibt, auf der anderen Seite Rahmenbedingungen für Finanzierungsaspekte und kommunale Unterstützung beinhaltet.

-       Die Verwaltung prüft, wie bei künftigen Konzeptausschreibungen in Baugebieten nachhaltige Bauweise als positives Wertungskriterium aufgenommen kann.

-       Die Stadt appelliert an die Autobahndirektion Nordbayern um einen mäßigeren Verjüngungsschnitt an den Autobahnen zu erreichen.

-       Die Erhöhung des Anteils an vegetarischen Gerichten in Schulen und städtischen Kindertagesstätten wird befürwortet. Es wird im Vorfeld der nächsten Ausschreibungen mit den Schulen, den Kitas, den Eltern und den Lieferanten/Caterern besprochen, wie das Ziel – den Fleischanteil zu reduzieren – möglichst praktikabel erreicht werden kann.

-       Bei der nächsten Angebotsabfrage zu Hundekottüten wird die Verwendung von recyceltem Kunststoff als positives Wertungskriterium aufgenommen.

-       Die Verwaltung prüft wie möglichst alle Druckaufträge künftig an umwelt- und klimafreundliche Druckereien vergeben werden können.

 

3.    Der Stadtrat befürwortet das weitere Vorgehen mit der Gründung einer Projektgruppe, die durch externe Expert*innen unterstützt wird.

4.    Der Stadtrat erkennt den Personalbedarf im Amt für Umweltschutz und Energiefragen an. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen des Stellenplans entschieden.

5.    Die Verwaltung schlägt weitere Maßnahmen zum Klimanotstand vor. Priorität haben dabei die Bereiche, in welchen die Einflussmöglichkeiten der Stadt am größten sind und welche die größte Wirkung bei der CO2-Reduktion haben.

6.    Die Kurzstudie zum „Klimanotstands-Plan“ wird in Auftrag gegeben, der umfassende „Klimanotstands-Plan“ wird nach der Mittelbewilligung in Auftrag gegeben.

 

  1. Die Verwaltung berät mit den bestehenden Gremien im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit, ob ein neues Gremium „Stadtklimarat“ gegründet werden soll, oder ob bzw. wie ein bestehendes Gremium die Funktion übernehmen kann.

8.       Der auf der Bürgerversammlung vom 27.03.2019 gestellte Antrag 2 von den Antragstellern Fridays for Future ist hiermit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 27.03.2019 hat die Initiative Fridays for Future Erlangen zwei Anträge eingebracht, die Anträge wurden mehrheitlich angenommen. Der Antrag 1 „Ausrufung des Klimanotstands“ wurde am 29.05.2019 im Erlanger Stadtrat beschlossen. Damit wurde die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt. Der Antrag 2 „Die Umsetzung folgender Maßnahmen“ wird mit dieser Vorlage behandelt.

 

Auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat die Weltgemeinschaft vereinbart, die durch Treibhausgase verursachte Erderwärmung auf 1,5 bis 2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Deutschland hat seine Klimaziele für das Jahr 2020 deutlich verfehlt.

 

Der kommunalen Ebene kommt bei der Erreichung der Klimaziele eine herausragende Rolle zu. Auch die Stadt Erlangen hat bereits zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emmissionen in die Wege geleitet. 2016 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Erlangen beschlossen, 2014 wurde die Energieeffizienzstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität Erlangens im Bereich Wohn- und Nichtwohngebäude bis zum Jahr 2050 erstellt. 2017 wurde der Klimapakt der Europäischen Metropolregion Nürnberg beschlossen, welcher den Beschlüssen der UN-Klimakonferenz von Paris Rechnung trägt.

 

Allerdings sind die Möglichkeiten der Kommune in weiten Teilen begrenzt.

·         Die rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für verbindliche Vorgaben in der energetischen Gebäudesanierung oder für die Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen (10H-Regelung) liegen bei anderen politischen Ebenen.

·         Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen z.B. die Förderung der Betriebskosten des ÖPNVs oder Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen fehlen.

·         Die Umsetzung einer CO2-Abgabe und ein schnellerer Kohleausstieg sind sehr effiziente Maßnahmen für den Klimaschutz und liegen im Aufgabenbereich der Bundespolitik.

 

Deshalb wird sich die Stadt Erlangen, gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Kommunen, für mehr Aktivitäten zur Einhaltung der Klimaziele einsetzen. Konkrete Vorschläge, die den kommunalen Klimaschutz erleichtern oder verbessern könnten, werden bei den Bundes- bzw. Landesregierungen eingereicht.

 

Darüber hinaus möchte die Stadt Erlangen im kommunalen Einflussbereich möglichst viel zur CO2-Reduktion beitragen. Eine rein territoriale Betrachtung greift aber in vielen Bereichen zu kurz, da wechselseitige Abhängigkeiten bestehen und die Stadt nicht alleine die Klimaziele erreichen kann. Jede/r Einzelne/r ist gefordert, sich mit dem Thema Klimaschutz auseinanderzusetzen. Deshalb wird die Stadt durch Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung sowie die Unternehmen informieren und motivieren, um eine möglichst breite Wirkung in der Stadtgesellschaft zu erzielen.

 

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zum Teil 2 des Bürgerversammlungsantrags vom 27.03.2019 haben verschiedene Stellen der Stadtverwaltung sowie städtische Tochterunternehmen eine Stellungnahme abgegeben. Insgesamt werden die von Fridays for Future geforderten Maßnahmen nicht – wie im Antrag ausgeführt – zu einer Klimaneutralität bis 2025 führen. Viele der geforderten Maßnahmen werden bereits durchgeführt. Einige der Maßnahmen liegen nicht im Einflussbereich der Kommune. Bei einigen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung fachlich eine andere Einschätzung getroffen.

 

Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten des Antrags:

 

Wir fordern einen Klimaschutzplan, worin insbesondere auf die CO2-Reduktion eingegangen werden muss. Diesem liegt der Maßnahmenkatalog zu Grunde, woraus Meilensteine für die Stadt, die Bürger*innen und die Unternehmen konkretisiert werden mit dem Ziel Null Emissionen bis 2025 zu erreichen.

 

Für die Stadt Erlangen liegen bereits verschiedene Klimaschutzpläne und –Strategien vor. Dazu zählen z.B.:

·        Beschluss Energiewende ERlangen – Ziele, Maßnahmen, Strukturen (08.12.2011)

·        Energieeffizienzstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität Erlangens bis zum Jahr 2050. Wohn- und Nichtwohngebäude (2014)

·        Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Erlangen mit Maßnahmenkatalog (2016)

·        Klimaanpassungskonzept Erlangen (Fertigstellung 2019)

Darüber hinaus liegen folgende Untersuchungen für die Metropolregion Nürnberg vor:

·        Endenergiebilanz der Metropolregion Nürnberg 2010 und 2015

·        Klimapakt der Metropolregion 2017

 

Die für Erlangen bestehenden Konzepte haben verschiedene Schwerpunkte und Fragestellungen. So fokussiert sich z.B. das IKSK darauf, welche Potentiale in Erlangen existieren bei Energieeinsparung, Energieeffizienz und Ausbau der erneuerbaren Energien. Dabei wurde jedoch nur solche Potentiale aufgenommen, welche sich betriebswirtschaftlich ausreichend schnell amortisieren können (der Weg definiert das Ziel).

Eine konkrete Betrachtung, wie in der Stadt Erlangen das 1,5 Grad Ziel erreicht werden kann (das Ziel definiert den Weg) wurde noch nicht unter Betrachtung aller relevanten Sektoren erstellt.

Der Klimapakt der Metropolregion Nürnberg nimmt für die ganze EMN die Ziele der Bundesregierung auf (CO2-Einsparung von 80%-95% bis 2050) und legt grobe Maßnahmen in einigen Sektoren fest. Nicht erfasst sind die Bereiche Lebensstil, Kommunaler Gebäudebestand, CO2-Monitoring, Landwirtschaft, Ernährung, Industrie, Gewerbe und Bildung.

 

Daher wurde am 29.5.2019 die Erstellung einer externen Studie, eines „Klimanotstands-Plans“ beschlossen. Der Inhalt soll sein:

-      Bis zu welchem Jahr muss für Erlangen Klimaneutralität erreicht sein, um die Ziele des Klimaschutz-Übereinkommens von Paris heruntergebrochen für die Stadt Erlangen zu erreichen?

-      Wie kann Klimaneutralität in Erlangen erreicht werden? Welche Maßnahmenbündel sind dafür notwendig für die Erlanger Stadtverwaltung, Bevölkerung, (Pendler*innen), Unternehmen, Verkehr, Politik?

-      Welche Voraussetzungen müssen auf bundes-, landes-, und europäischer Ebene geschaffen werden?

Ein einzelmaßnahmenscharfer Handlungskatalog wird nicht erstellt, da er zu schnell veraltet, verschiedene Reduktionspfade eingeschlagen werden können und für die verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft nicht sämtliche Maßnahmen genau genug erarbeitet werden können. Es werden vielmehr Reduktionswege und Maßnahmenbündel aufgezeigt.

Institutionen, Unternehmen etc. wird geraten, nach Erstellung des „Klimanotstands-Plans“ eigene Klimaschutz-Pläne für ihren Handlungsrahmen zu erstellen, welche die Maßnahmen weiter konkretisieren.

 

Wir fordern die Erstellung und Veröffentlichung von Fortschrittsberichten in jedem Quartal durch die Stadt.

 

Fortschrittsberichte können im jährlichen Turnus erfolgen, wenn die personellen Kapazitäten vorhanden sind. Quartalsweise Fortschrittsberichte sind für ein so umfassendes Gewerk wie eine „Klimanotstands-Plan“ nicht umsetzbar bzw. sinnvoll, da z.B. Energieverbräuche saisonal variieren.

Personelle Kapazitäten für ein jährliches Monitoring sind aktuell nicht vorhanden. Ein Antrag zum Stellenplan wird gestellt.

 

Die Erstellung des Klimaschutzplans durch den Stadtrat sollte innerhalb von 90 Tagen erfolgen.

 

Die Mittel für die Erstellung des „Klimanotstands-Plans“ liegen nicht vor, sie werden durch eine Mittelbereitstellung für den Herbst 2019 beantragt. Die Ausschreibung kann danach erfolgen. Nach Ausschreibung wird mit einer Vergabe Mitte 2020 gerechnet und einem Abschluss des „Klimanotstands-Plans“ Mitte 2021.

Um schneller Informationen vorliegen zu haben, wird die Erstellung einer Kurzstudie vorgeschlagen, welche erste Abschätzungen bis Mitte 2020 liefern soll. Die Mittel für eine Kurzstudie sind durch die Budgetrücklage im Amt für Umweltschutz und Energiefragen vorhanden.

 

Überdies bestehen wir auf die Einrichtung eines Stadtklimarats Erlangen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, der die Verabschiedung und Einhaltung aller Klimaziele in Erlangen überwacht und bewertet und zu den quartalsweise erscheinenden Fortschrittsberichten Stellung bezieht.

 

            Es beschäftigen sich bereits mehrere Gremien/Beiräte mit den Themen Klimaschutz und             Nachhaltigkeit:

·        Agenda 21-Beirat: Der Beirat hat in seiner letzten Sitzung die „Fridays for Future“ und die „Parents für Future“ als neue Mitglieder aufgenommen. Aufgrund einer umfassenden Beschäftigung mit der „Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung“ befindet sich der Beirat gerade in einem Weiterentwicklungsprozess. Die globalen Entwicklungsziele der Agenda 2030 umfassen unter anderem:

o   Bezahlbare und saubere Energie

o   Nachhaltige Städte und Gemeinden

o   Maßnahmen zum Klimaschutz

·        AG Energieversorgung (stadtintern)

·        Lenkungsgruppe EnergieeffizientER

·        Erlanger Klimaallianz

 

Ob bzw. wie ein neu zu schaffender Stadtklimarat die vorhandenen Gremien sinnvoll ergänzen oder gegebenenfalls ersetzen kann, muss gemeinsam mit den Gremien besprochen werden.

Die Aufgabe die Fortschrittsberichte des „Klimanotstands-Plans“ sowie zentrale Beschlüsse des Stadtrates vorab zu besprechen und dem Stadtrat unabhängig zu berichten, könnte am besten durch ein breit aufgestelltes Beteiligungsgremium, in den auch Fraktionen Vertreter*innen entsenden können, geleistet werden.

 

 

Wir fordern starke und ambitionierte Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Der Aspekt der Sozialverträglichkeit sollte für die Investitionen einen besonderen Stellenwert einnehmen.

 

Betrachtet man den Haushalt unter dem Aspekt Klimaschutz, (Gebäudesanierung, Erneuerung Fuhrpark, Zuschüsse an Umwelt- und Naturschutzverbände, Förderung von Gebäudesanierung …) beinhaltet er bereits heute etliche Ansätze. Nachdem laut Beschluss Maßnahmen, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, wenn immer möglich priorisiert werden, werden die Investitionen in den nächsten Jahren noch steigen. Der Klimanotstandsbeschluss soll sich auch bereits im Haushalt 2020 abbilden.

 

Die Stadt Erlangen wird aufgefordert Kooperationen mit Klimaschutz- und Umweltschutzorganisationen umfassend zu prüfen und anzustreben.

 

Kooperation mit Klimaschutz- und Umweltschutzorganisationen finden bereits in vielen Ämtern der Stadtverwaltung statt.

 

Die Stadt muss ihre Vorbildfunktion auf Landes-, Bundesebene und gegenüber der Industrie einnehmen.

 

Mit der Ausrufung des Klimanotstands am 29.05.2019 hat die Stadt Erlangen mit Rückendeckung des Erlanger Stadtrates, der Stadtspitze und aller Ämter, Eigenbetriebe und Tochterunternehmen eine Vorbildfunktion eingenommen. Diese gilt es nun mit Maßnahmen, Finanzmitteln und Personal zu hinterlegen.

 

Schließlich sehen wir uns dazu verpflichtet, eine Verstärkung der Werbung für Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprojekte in Erlangen in substantieller Hinsicht zu fordern.

 

Mit dem Beschluss vom 29.05.2019 wurde auch beschlossen, die Bevölkerung Erlangens umfassend über den Klimawandel sowie über Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren. Diese Information soll selbstverständlich öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Dazu sollen neben den bewährten Formaten auch neue Formate ausprobiert und angeboten werden. Verstärkte Werbung kann erfolgen, wenn der Antrag zum Stellenplan des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen für eine zusätzliche Stelle im Bereich Klimaschutz gewährt wird.

 

Die folgenden aufgeführten Maßnahmen haben die allgemeine Zielsetzung der Klimaneutralität, d.h. alle Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen kombiniert zu einer Klimaneutralität bis zum Jahr 2025 führen.

 

Die im Antrag geforderten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um Klimaneutralität bis 2025 zu erreichen. Bis wann nach Maßgabe des 1,5 Grad Ziels die Klimaneutralität in Erlangen erreicht werden muss, soll wie beschrieben im Rahmen des „Klimanotstandsplanes“ erfolgen.

 

Die Maßnahmen lassen sich in sieben Bereiche aufteilen:

 

Energie, Mobilität, Bau, Stadtgrün, Ernährung, Abfall/Ressourcen und Investitionen

ENERGIE

ERNEUERBARE ENERGIEN

1. Richtung der Orientierung in allen Energiebereichen auf Erreichen des Ziels der CO2

Neutralität bis 2025 (mögliche individuelle Umsetzung; Grundprinzip in allen Entscheidungsbelangen)

 

Nachstehend einige bereits durchgeführte und geplante Aktivitäten der Erlanger Stadtwerke AG als Beitrag zur Energiewende und zum Thema Klimaschutz:

1. Außerbetriebnahme des Kohleblocks im Heizkraftwerk und dessen Umrüstung ebenfalls auf Erdgasbetrieb ab 2021. CO2-Einsparung: ca. 40.000 t/Jahr

2. Investitionen in regenerative Stromerzeugungsanlagen seit 2011:

Einrichtung von 13 Windkraft- anlagen und Stromerzeugung ca. 46.000 MWh/a

Beteiligung an weiteren Windkraftanlagen Stromerzeugungsanteil ca. 2.000 MWh/a

Bau von mehreren kleineren PV-Anlagen Stromerzeugung ca. 1.100 MWh/a

Umbau und Erneuerung Wasserkraftwerk Werker Stromerzeugung ca. 4.000 MWh/a

Die CO2-Einsparung durch diese regenerativen Anlagen beträgt ca. 25.000 t/a

Über das Tochterunternehmen Regnitzstromverwertung AG (RSV) Beteiligung an weiteren regenerativen Projekten.

3. Steigerung der Stromeigenerzeugung aus regenerativen Anlagen und Kraftwärmekopplung von 190.493 MWh in 2010 auf 270.961 MWh in 2018.

Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung im HKW der ESTW erspart gegenüber dem normalen Stromerzeugungs-Mix in Deutschland jährlich ca. 35.000 t CO2

4. Bau eines BHKWs im Siemens Campus 2018/2019

5. Energieanwendungsberatung und Energieeinsparberatung im Energieberatungs-zentrum der ESTW sowie Ausstellung über Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Wasserkraftwerk Werker und Ausstellung über nachhaltige Wasserversorgung im Wasserwerk West

6. Regelmäßige Energieeffizienztage bei den ESTW

Letzter Energieeffizienztag: 19. Mai 2019

 

2. Ausbau und Förderung von erneuerbaren Energien (wie Solaranlagen, v.a. auf Flachdächern, z.B. von Discountern, Schulen, Hallen, öffentlichen Gebäuden etc.)

 

Grundsätzlich haben die ESTW großes Interesse daran, PV-Anlagen auf den kommunalen Gebäuden zu errichten, wenn bei diesen Objekten kurz- und mittelfristig keine Sanierungen anstehen. Allerdings ist bei jedem Objekt vorher eine Prüfung erforderlich, mit welchem Installationsaufwand der Anschluss der PV-Anlage bzw. die Anpassung der Elektroinstallationsanlage verbunden ist. Falls die ESTW nach Überprüfung des Objektes auf die Errichtung einer PV-Anlage verzichten, werden diese Objekte Dritten angeboten.

 

Die zu Beginn der 2000er Jahre starke Nachfrage nach geeigneten Dachflächen führte zur Errichtung zahlreicher PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften. Bis 2010 waren alle gut geeigneten Flächen vermietet. Die jüngste Anfrage erfolgte Mitte des Jahres 2018 durch EWERG eG. Die zur Verfügung gestellten Flächen wurden aus Kostengründen und auf Grund technischer Voraussetzungen allerdings nicht genutzt. Auf Grund der niedrigen Einspeisevergütung liegt der Planungsschwerpunkt auf kleinen Anlagen mit hoher Eigennutzungsrate.

 

Die für PV-Analgen geeigneten Flächen sind heute weitgehend genutzt. Im Sanierungsfall oder bei Neubauten ist eine Prüfung der Möglichkeit solarer Nutzung der Dachflächen fester Bestandteil der Planung.

 

Photovoltaikanlagen werden seitens der Stadt nicht gefördert. Allerdings wird das Amt für Umweltschutz und Energiefragen seine Aktivitäten im Bereich Energieberatung weiterhin intensiv durchführen. Darüber hinaus ist für das Jahr 2019 gemeinsam mit den Städten Nürnberg, Fürth und den drei Landkreisen eine Kampagne zur Intensivierung der Installation von Photovoltaikanlagen in Privathaushalten geplant.

 

In kleinen und mittleren Unternehmen stecken erhebliche Potentiale zur Energie- und Kosteneinsparung und damit zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Ebenso kann es sinnvoll sein, zur Eigenstromversorgung Erneuerbare-Energien-Anlagen zu installieren.

Um diese Potentiale ausfindig zu machen stehen unabhängige Energieberaterinnen und Berater zur Verfügung. Sie führen Betriebsrundgänge durch, machen Analysen des Istzustands und erarbeiten Maßnahmen zur Energieeinsparung.

 

Finanziell wird diese Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis 80 % der Beratungskosten unterstützt. Ob sich eine PV-Anlage zur Eigenstromversorgung rechnet, wird durch den solaren EcoCheck untersucht. Die Stadt übernimmt für neun Betriebe die Kosten für eine Energieeffizienz-Einstiegsberatung und fünf Interessenten die Kosten für einen solaren Eco-Check. Auch Vereine mit Liegenschaften können diese Angebote annehmen. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen umfangreiche Fördermöglichkeiten der KfW-Bank und des BAFA zur Verfügung.

 

Die Stadt Erlangen fördert die Wärmedämmung der Außenwand und des Daches von Wohngebäuden (maximal 6 Wohneinheiten) sowie die Errichtung solarthermischer Anlagen mit 10% der Maßnahmenkosten. Zusätzlich gibt es einen Bonus bis zu 2.000 Euro für das Erreichen eines KfW- Effizienzhaus-Niveaus. Der maximale Zuschuss beträgt 6.600 Euro. Die technischen Mindestanforderungen lehnen sich an die der KfW und des BAFA an.

 

 

MOBILITÄT

ÖPNV

1 Einführung eines 365€-VGN-Jahrestickets

 

Die Einführung eines 365-Euro-Tickets im VGN ist derzeit noch mit einer Reihe offener Fragen verbunden. Bislang ist beispielsweise offen, ob das Ticket für einzelne Städte, die Städteachse oder den Gesamtverbund gelten würde, da zwischen den Stadtgrenzen unter anderem große Preissprünge bestehen. Des Weiteren ist die finanzielle Kompensation für Einnahmeausfälle derzeit noch ungeklärt. Insbesondere Regionalverkehre, die stark auf den Schülerverkehr ausgerichtet sind, sind hiervon betroffen.

Als ersten Schritt wurde von Seiten des Freistaats die Einführung eines vergünstigten Schülertickets zum Fahrplanwechsel 2020 zum Ziel gesetzt. Der Zielhorizont einer generellen Einführung ist weiterhin das Jahr 2030.

Zu den vielen offenen Fragestellungen, wie der räumlichen Gültigkeit des Tickets und den Ausgleichsleistungen, befindet sich der VGN derzeit im Gespräch mit dem Freistaat.

Die Verwaltung wird den Stadtrat über den Sachstand 365-Euro-Ticket noch in einer gesonderten Beschlussvorlage informieren.

 

2 Infrastrukturelle Verbesserung und Ausbau des VGN

 

Infrastrukturelle Maßnahmen wurden und werden durch ÖPNV-Beschleunigung an den Signalanlagen, die Einführung von Busspuren (z.B. Büchenbacher Damm, St. Johann), barrierefreier Umbau von Haltestellen kontinuierlich umgesetzt. Der VGN ist in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsbetrieben in den vergangenen Jahren deutlich vergrößert worden, die Integration weiterer Landkreise ist vorgesehen.

 

3 Förderung von Mobilitätsleistungen, wie „Carsharing“, Fahrradleihsystemen und Mitfahrvermittlungen

 

Um eine multimodale Verkehrsmittelwahl zu fördern, sollen im Stadtgebiet Erlangen Mobilitätsstationen nach dem Bremer Vorbild der Mobilpunkte im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Dieses Konzept sieht die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote und Verkehrsarten vor. Die Grundausstattung umfasst einen Stellplatz für ein Carsharing-Fahrzeug, die Nähe zu einer ÖPNV-Haltestelle sowie Fahrradabstellanlagen. Zudem sollen die Stationen auch zu Fuß gut erreicht werden können. Je nach Standort kann die Ausstattung um zusätzliche Angebote erweitert werden (z.B. Fahrradverleihsystem, Lastenräder, Taxi etc.). Die erste Station wird Sommer in der Bismarckstraße in Betrieb gehen und zwei weitere Stationen in 2019 folgen. In den kommenden Jahren soll das Angebot weiter ausgebaut werden.

 

MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR

1 Erhöhung und Einführung von Parkgebühren im innerstädtischen Raum

 

Im städtischen Verkehrsentwicklungsplan ist im Rahmen des Verkehrskonzeptes Innenstadt eine Neukonzipierung der Parkraumbewirtschaftung Innenstadt vorgesehen.

 

2 Ablehnung der Realisierung neuer Parkhäuser

 

Die Realisierung neuer Parkhäuser ist im Hinblick auf die Ziele des Verkehrsentwicklungsplanes dann abzulehnen, wenn diese zu einer Steigerung der Parkraumkapazitäten führen. Die Bündelung der Ruhenden Verkehrs in Parkhäusern anstelle des öffentlichen Straßenraumes wäre dagegen zielführend.

 

3 Abschaffung der „Hol-/Bringzonen“ vor den Schulen (Umwidmung in Fahrradparkplätze und Gemeinschaftsgärten)

 

Auch in Erlangen ist an einigen Schulen zu Schulbeginn und –ende ein hohes Verkehrsaufkommen durch Hol- und Bringverkehr zu beobachten. Im Rahmen des Projektes „Förderung der autofreien Mobilität von Kindern und Jugendlichen“ wurde daher im Jahr 2016 eine Befragung zur Schulwegmobilität in Erlangen durchgeführt und als erstes Modellprojekt eine Hol- und Bringzone für die Loschge-Grundschule auf dem Theaterparkplatz eingerichtet. Durch die geschaffene Hol- und Bringzone soll das Halten und Parken direkt vor der Loschge-Grundschule unterbunden werden und damit die Verkehrssicherheit für Schulkinder erhöht werden. Weiterhin sollen Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, vor Unterrichtsbeginn dazu animiert werden, eine kurze Strecke zu Fuß zu gehen. Grundsätzliches Ziel ist es, dass Kinder ihren Schulweg eigenständig und sicher zurücklegen und nicht mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt werden. Im beschriebenen Fall laufen die Kinder von der Hol- und Bringzone am Theaterparkplatz ca. 150 m zur Schule. Durch die Einrichtung der Hol- und Bringzone konnte der motorisierte Verkehr in der Loschgestraße um die Hälfte reduziert werden. Aufgrund der positiven Ergebnisse soll das Konzept der Hol- und Bringzonen auch auf weitere Grundschulen in Erlangen ausgeweitet werden. Derzeit ist die Einrichtung einer Hol- und Bringzone für die Michael-Poeschke Schule in Planung.

 

NICHT MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR

1 Öffnung aller Einbahnstraßen für zweispurigen Fahrradverkehr

 

In Erlangen ist der Großteil der Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr geöffnet. Ein Beschluss für die Freigabe der Einbahnstraßenachse Friedrichstraße ist vor Kurzem erfolgt. Diejenigen Einbahnstraßen, die derzeit noch nicht für den gegengerichteten Radverkehr freigegeben sind, befinden sich in Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von Tempo 50 (z. B. Bauhofstraße, Walter-Flex-Straße). In diesen Fällen ist die Einbahnstraßenfreigabe rechtlich nicht zulässig. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeiten in den betroffenen Straßen wird derzeit überprüft.

 

2 Etablierung von Fahrradstraßen (Vorrang von Fahrrädern zu PKW-Verkehr)

 

Fahrradstraßen bilden ein wichtiges Netzelement im Plannetz für den Radverkehr aus dem Verkehrsentwicklungsplan. Demgemäß sollen neben den bestehenden acht Fahrradstraßen im Stadtgebiet weitere Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Ein Beschluss des UVPA über die einheitliche Gestaltung der Fahrradstraßen in Erlangen liegt vor.

 

3 Breitere, zweispurige und farblich markant erkennbare Fahrradwege

 

Im Zuge der Umsetzung des Plannetzes für den Radverkehr ist die Einhaltung von Qualitätsstandards erforderlich. Diese beinhalten ausreichende Breiten mit Berücksichtigung der Netzfunktion der einzelnen Achsen. In vielen Fällen ist ein farbliche Markierung vorgesehen.

 

 

4 Großräumige Umwidmung von Parkplätzen in Fahrradparkplätze und Stadtgrün-Anlagen/-Flächen (z.B. Fahrradgaragen, mehretagige Fahrradständer)

 

Die Funktionsänderung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradstellplätze wird im Verkehrsentwicklungsplan empfohlen. Vor allem im Innenstadtbereich wäre ein entsprechendes Vorgehen (z. B. im Zuge eines entsprechenden Projektes) vorstellbar. Ein politischer Beschluss hierzu liegt derzeit noch nicht vor.

 

5 Vergrößerung des Angebots an städtischen Lastenfahrrädern zum kostenlosen Verleih

einhergehend mit einer stärkeren Bewerbung dieser

 

Die Stadt Erlangen verleiht aktuell acht Lastenpedelecs bzw. Pedelecs mit Fahrradanhänger. Die Fahrräder stehen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet und können über eine Buchungsplattform online reserviert werden. Die Flotte wurde in den letzten Jahren erweitert. Für 2019 hat das Umweltamt zwei weitere Lastenpedelecs bestellt. Die Auslieferung wird in den nächsten Wochen erfolgen. Die Bestellung von zwei weiteren Lastenfahrrädern ist für dieses Jahr geplant. Nach einer Evaluation der Ausleihaktivitäten wird 2019 geprüft, ob die Verleihstandorte angepasst werden müssen

Die Verwaltung und der Verleih der Lastenpedelecs erfolgt in Zusammenarbeit mit der GGFA Erlangen. Diese Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden. Dabei soll auch die Öffentlichkeitsarbeit für die Lastenpedelecs nach Besetzung der Stelle der/des Fahrradbeauftragten verstärkt werden.

 

 

SONSTIGES

1 Festlegung einer Reglementierung zum Verbot von Dienstreisen per Flugverkehr für alle städtischen Mitarbeiter*innen im Inland

 

Von den 2270 abgerechneten Dienstreisen (2018) waren nur 2 innerdeutsche Flüge enthalten. Die Dienstanweisung wird so geändert, dass innerdeutsche Flüge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Bahnstreik, genehmigt werden. Über die Genehmigung entscheidet der Referent bzw. die Referentin.

 

2 Festlegung einer Reglementierung zur Ablieferung von Paketdiensten in zentralen Abholstationen. Ausnahme-Lieferdienste nur gegen Aufpreis (Ausführung durch Elektro-

Fahrzeuge/Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge/Lastenrädern)

 

In Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Nürnberg entwickelt die Verwaltung nachhaltige Lastenrad-Logistikkonzepte für die Kurier-Express-Paket-Dienste (KEP). Auf dem Parkplatz westlich der Arcaden könnte ein Mikro-Depot entstehen, von dem aus die Pakete via Lastenräder ausgeliefert werden. Hierbei handelt es sich um ein in Abstimmung befindendes Pilotprojekt, das sich auf die Innenstadt konzentriert. Auch eine Ausweitung dieses Konzeptes mit entsprechender Anpassung an die Marktwirtschaft wird bereits geplant.

 

 

BAU

NACHHALTIGE BAULICHE MINDESTSTANDARDS

1 Ausrichtung von städtischen Wohnungsbauprojekten auf nachhaltige Holzbauweise

 

Prinzipiell sind Gebäude in Holzständerbauweise prädestiniert für den Einsatz im Bau von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern. Bei Nichtwohngebäuden und insbesondere im Bereich des Geschosswohnungsbaus sind der Holzbauweise jedoch Grenzen gesetzt. Bei höheren Gebäuden stößt die Tragfähigkeit an ihre Grenzen. Insbesondere ergeben sich aber große Probleme im Bereich Schallschutz und Brandschutz. Im Geschosswohnungsbau sind feuerbeständige Decken und Trennwände zu bauen und aus unbrennbarem Material herzustellen. Der Schallschutz – insbesondere der Deckenkonstruktionen – fundiert auf der Masse des Bauteils. Die Forderungen der DIN hierfür einzuhalten, ist extrem aufwändig und teuer. Sinnvoll kann dies aber bei Aufstockungen bestehender Gebäude mit Staffelgeschossen sein.

Bauvorhaben der GEWOBAU werden zukünftig noch mehr auf ihre Nachhaltigkeit hin optimiert. Auch Holzbauten werden dabei immer wieder geprüft. Es ist allerdings nach aktueller Sachlage absehbar, dass ein Teil der Gebäude bzw. Konstruktionen mit konventionellen industriellen Baumaterialien erstellt werden muss. Aus diesem Grund würde es der GEWOBAU sehr helfen, wenn seitens der Bauindustrie Produktfahrpläne erstellt werden, wie ihre Baumaterialien und Produkte möglichst bald klimaneutral hergestellt und in unsere Bauten integriert werden können. Diese Produktfahrpläne gilt es politisch auf den Weg zu bringen über Bundes- und EU-Recht.

 

2 Ausrichtung von städtischen Wohnungsbauprojekten nach hohen Mindestenergiestandards

Die GEWOBAU Erlangen orientiert sich seit Jahren an den vorgegebenen Mindestenergiestandards. Anhand zahlreicher Modellvorhaben hat die GEWOBAU Erlangen in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass die Forderungen technisch machbar sind. Die GEWOBAU hat in den letzten Jahren den CO2-Ausstoß im Unternehmen um deutlich mehr als 50 % reduziert. Damit hat sie die bisher geforderten Klimaschutzziele bereits heute erreicht bzw. deutlich übertroffen. Bei den Einzelmaßnahmen lagen die CO2 Einsparungen im Schnitt im Bereich von 70% bis 80 %.

 

(a)  Neubauten KfW Effizienzhaus 40 Plus, Passivenergiehäuser und Plusenergiehäuser

 

Größtes Einsparpotential entsteht durch energieoptimierte Gebäude im Neubau. Ebenfalls ein hohes relatives Einsparpotential, insbesondere gegenüber sonstigen Neubauten hat die Aufstockung von Gebäuden. Die GEWOBAU konzentriert sich bei ihrem Wohnungsneubau­programm „Fair Wohnen 2016 – 2023“ (rund 2.000 Wohnungen) deshalb auf solche Maßnahmen. Beispiele sind der Neubau von rund 800 Wohnungen in der Brüxer Straße und im Waldsportpark (Ersatzneubau) und in der Housing Area (Ersatzneubau und Aufstockung).

 

Die aufgeführten Programme der KfW passen eher auf den kleingliedrigen Neubau und sollten besser auf den Geschosswohnungsbau abgestimmt werden. Die GEWOBAU hat hohes Eigeninteresse daran, zukunftsfähige Gebäude zu erstellen. Deshalb ist es sinnvoll, die Gebäudehülle hochdämmend zu gestalten und im Bereich der Energieerzeugung möglichst regenerativ heranzugehen, wobei unter sozialen Aspekten natürlich auch die Baukosten möglichst niedrig gehalten werden müssen um die Mieten bezahlbar zu halten. Dazu müssen seitens Bund, Land und Förderstellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die diese Aspekte miteinander vereinbaren.

 

(b)  Sanierungen mindestens KfW Effizienzhaus 40

Im Bereich der Sanierungen gibt es kein Effizienzhaus 40. Die höchste Stufe ist hier ein KfW-Effizienzhaus 55. Der Grund hierfür ist, dass bestehende Gebäude Flächen aufweisen, die nachträglich nicht mehr gedämmt werden können. Weiter haben Bestandsgebäude sehr viele Wärmebrücken - beispielsweise Balkone - die nur verbessert, aber nicht wie bei einem Neubau mittels Iso-Körben thermisch getrennt werden können. Diesen Effizienzhausstandard 55 setzt die GEWOBAU um, wo immer das möglich ist, z.B. bei der Sanierung des Quartiers in Büchenbach oder der Sanierung der Housing Area in der Schenkstraße. Wenn verbesserte Techniken und Förderstandards marktfähig sind, wird die GEWOBAU diese umsetzen.

 

3 Mindeststandards für Energieeffizienz mit Kopplung an Baugenehmigungen für Bürger/Unternehmen

 

Mindeststandards zur Energieeffizienz sind bereits gesetzlich in der EnEV geregelt.

 

Von der Stadt Erlangen kann auf das Thema immer dann Einfluss genommen werden, wenn entweder die Stadt selbst Bauherr ist, oder stadteigene Grundstücke durch das Liegenschaftsamt veräußert werden.

 

Bei Verkäufen im Entwicklungsgebiet wird schon seit vielen Jahren jeweils vertraglich ein energetischer Mindeststandard vereinbart, der deutlich über die geltenden EnEV-Anforderungen hinausgeht. Zuletzt wurde beispielsweise das gesamte Baugebiet 411 als Energie-Plus-Siedlung konzipiert, in der mehr Energie produziert als verbraucht werden soll. Hierfür wurde bei der Vermarktung festgelegt, dass die Häuser KfW 40-Effizienzhausstandard/ Passivhausstandard erfüllen müssen, ebenso wurden Festlegungen zur PV-Installation getroffen.

 

Im aktuellen Baugebiet 412 liegt der Schwerpunkt nun auf preisgünstigem Wohnraum. Dennoch wird auch hier Wert auf qualitativ bessere energetische Standards gelegt. Eigentumswohnungen und Reihenhäuser sowie die Wohngebäude von Baugemeinschaften müssen jeweils mindestens KfW 55-Effizienzhausstandard aufweisen. Positiv gewertet wird bei der Auswertung der Angebote ein höherwertiger energetischer Standard, der bei Zuschlag für den Bewerber als Verpflichtung in den Kaufvertrag aufgenommen wird.

 

Die Einhaltung der geforderten energetischen Standards wird von der Stadtverwaltung (Amt 31 und Amt 23) überwacht und durch Vertragsstrafen sanktioniert.

Für die Zukunft (z. B. Baugebiet 413) wäre es denkbar, bei Konzeptausschreibungen auch nachhaltige Holzbauweise als positives Wertungskriterium aufzunehmen.

 

4 Hoch- und Tiefbau anstatt Flachbau (z.B.: Discounter mit darunter liegendem Parkplatz

mit überliegendem Wohnbau)

 

Die Stadt Erlangen lässt derzeit systematisch solche Innenentwicklungspotenziale (ebenerdige Stellplatzflächen, eingeschossige Gewerbebauten) in einer Städtebaulichen Studie untersuchen und in einem weiteren Schritt Mobilisierungsstrategien entwickeln.

Darüber hinaus bedarf die Entwicklung von Einzelhandelsbetrieben der genannten Größe in der Regel der Schaffung der notwendigen bauleitplanerischen Grundlagen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Die Neuerrichtung solcher nicht mehr zeitgemäßen Baustrukturen entspricht grundsätzlich nicht der städtebaulichen Zielvorstellung der Stadt Erlangen. Darüber hinaus wird es im verarbeitenden oder produzierenden Gewerbe dennoch weiterhin Baustrukturen geben werden, die eine eigeschossige Bebauung erfordern können.

 

 

SONSTIGES

1 Verzicht auf Erschließung neuer Stadtteile oder Industrie-Gewerbegebieten auf Grün-oder Waldflächen (Flächenversiegelung)

 

Die Entwicklung der Stadt Erlangen erfolgt seit Jahren nach der Leitlinie des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung.

Dennoch kann und sollte aus heutiger Sicht ein vollständiger Verzicht der Außenentwicklung, d.h. der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen in Erlangen nicht ausgeschlossen werden. Diese Entscheidungen sind jeweils in ihrem sachlichen und zeitlichen Kontext zu entscheiden.

Beispielhaft kann eine zusätzliche bauliche Entwicklung in Erlangen (z.B. im Wohnungsbau) einen Beitrag zur Vermeidung von Pendlerverkehren leisten, wodurch ebenso dem Klimaschutz gedient ist.

 

2 Reduzierung der Lichtverschmutzung (z.B. strategische Abschaltung nicht notwendiger Straßenlaternen; Einführung von Straßenlaternen mit Bewegungsmeldern)

 

Grundsätzlich sollen öffentliche Beleuchtungsanlagen dort installiert werden, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. aus Gründen der Sicherheit und Ordnung notwendig ist.

In einer Mitteilung zur Kenntnis am 19.04.2019 hatten wir den Bau- und Werkausschuss über den aktuellen Sachstand und unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit bewegungsabhängigen Beleuchtungssteuerungen berichtet.

 

Als Fazit ist festzustellen, dass diese Anlagen in der Praxis noch nicht die notwendige Stabilität aufweisen um den Anforderungen der Verkehrssicherheit zu genügen. Darüber hinaus gibt es bei modernen LED Leuchten auch ohne Bewegungsmelder ausreichend technische Möglichkeiten das Beleuchtungsniveau zeitabhängig anzupassen. Dies wird bei neu geplanten oder erneuerten Anlagen auch geprüft und in Abhängigkeit der Verkehrssituation entsprechend eingesetzt (z.B. Schallershofer Straße).

 

Die Erschließung weiterer Potentiale für LED-Umrüstung, strategische Reduzierung oder vollständigen Rückbau ist aufgrund der hohen Auslastung des vorhandenen Personals nur mit zusätzlicher personeller Verstärkung für die Bestandsauswertung, Planung und Umsetzung möglich.

 

Auch in anderen Bereichen der Straßeninfrastruktur werden moderne und hocheffiziente Technologien eingesetzt. So werden seit einigen Jahren bei neuen oder zu erneuernden Ampelanlagen LED Signalgeber mit einer sog. „1Watt-Technologie“ eingesetzt. Diese Anlagen reduzieren den Stromverbrauch um bis zu 95% und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur CO2 Reduzierung.

 

 

STADTGRÜN

ERHALT UND FÖRDERUNG

1 Beendigung des jährlichen Kahlschlags entlang Autobahnen und an Autobahnkreuzen

in der Metropolregion Nürnberg

 

Der Gehölzschnitt an Autobahnen liegt nicht im städtischen Zuständigkeitsbereich. Es wird ein Schreiben mit dem Apell zu einem mäßigeren Verjüngungsschnitt verfasst, das sich an die Autobahndirektion Nordbayern richtet.

 

2 Innerstädtische Bepflanzungsmaßnahmen, Förderung von innerstädtischem Grün (Vertikalbegrünung) und Erhalt/Schutz von alten Bäumen (=Biotopbäume)

 

Grün in der Stadt, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Entsiegelung von Flächen verbessern besonders im hochverdichteten innerstädtischen Bereich das Stadtklima, werten das Wohnumfeld auf und tragen zur Vernetzung städtischer Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten bei.

Es wurden Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Gebäudebegrünung, Flächenentsiegelung, Baumpflanzung und insektenfreundlicher Grünflächengestaltung (Grün in der Stadt) beschlossen.

 

Die Stadt Erlangen führt eine Image-, Informations- und Werbekampagne zur Förderung grüner Stadtstrukturen durch, um Bäume, Vorgärten, Fassadenbegrünungen sowie Dachbegrünungen zu erhalten und zu stärken. Durch die Kampagne sollen die Akzeptanz und der Einsatz der Stadtgesellschaft für eine veränderte, naturnahe Grünpflege und für Stadtbäume gesteigert werden.

 

Die Abteilung Stadtgrün wertet die innerstädtischen Grünflächen durch Baumpflanzungen, Förderung von Blumenwiesen und Pflanzung von Gehölzen mit hoher Bienentracht sukzessive auf.

 

Biotopbäume und alte Bäume werden so lange wie möglich erhalten, jedoch ist die mangelnde Verkehrssicherheit oft der Grund die Bäume zu entnehmen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

 

3 Förderung und Unterstützung von nachhaltigen Projekten (wie: „Essbare Stadt“, „Essbare“ Schulen und Stadtgärten, Straßengartenprojekte, Blühgärten in öffentlichen Räumen);

Gründung auf Prinzip der Ernährungssouveränität

 

Die genannten Projekte werden bereits unterstützt, eine Kostenstelle für Sponsoring ist vorhanden.

 

4 Erhaltung und Förderung von Gemeinschaftsgartenprojekten

 

Gemeinschaftsgartenprojekte wurden und werden weiterhin von uns unterstützt. Hier liefen und laufen schon viele bewährte Hilfestellungen wie z.B. Grüngutabfuhr der Kleingartenanlagen, temporäre Wasserversorgung des interkulturellen Gartens in Büchenbach oder Humuslieferung, Grüngutabfuhr und Wasserbereitstellung für die Streuobstwiese in Atzelsberg und noch viele mehr. Urban Gardening Projekte unterstützen wir, wie z.B. am Altstädter Kirchenplatz geschehen.

 

 

ERNÄHRUNG

REGIONAL

1 Förderung von regionalen Erzeugermärkten, Ausbau der Erreichbarkeit (z.B.: Reduzierung der Standgebühren)

 

Im Bereich Märkte bestehen bereits Festlegungen, um das Angebot von regionalen, handwerklich erzeugten, umweltfreundlichen, ökologisch wertvollen und fair gehandelten Produkte zu fördern. Die Marktgebührensatzung der Stadt Erlangen sieht für den Wochenmarkt vor, dass Anbieter mit überwiegend selbsterzeugter Ware oder aus biologischem Anbau eine Gebührenermäßigung von 20 % erhalten. Auch selbstproduzierende Anbieter mit Vorführungen am Weihnachtsmarkt erhalten einen Rabatt von 20 % auf die Benutzungsgebühr. In den Zulassungsrichtlinien des Weihnachts-, August- und Lichtmessmarktes ist ein geschäftsbezogenes Bewertungskriterium die Umweltfreundlichkeit und fair gehandelte Produkte (bis zu 10 Punkte). In den Zulassungsrichtlinien des Christbaummarktes ist ein geschäftsbezogenes Bewertungskriterium die Umweltfreundlichkeit und ökologisch wertvolle Bäume (bis zu 20 Punkte).

 

Zusätzliches:

Die Händlerinnen und Händler des Wochenmarktes sind besonders achtsam und sensibel bei den Themen Umwelt und Abfall. Seit mehreren Jahren werden bereits Stofftaschen als Einkaufstasche angeboten. In diesem Jahr haben sich die Beschicker einstimmig dafür ausgesprochen, dass Plastikbeutel und Plastiktüten nur noch gegen einen Betrag von mindestens 20 Cent ausgegeben werden. Ziel ist es, die Kunden zur Vermeidung von Plastik zu sensibilisieren und die Nutzung der umweltfreundlichen Alternativen aus Stoff zu fördern. Den entstehenden Müll nehmen alle Marktbeschicker mit nach Hause. Dieser wird getrennt und teilweise wiederverwertet (Biomüll).

 

2 Subventionierung von Bio-Bauern

 

Die unter 1. aufgeführten Regelungen gelten hier ebenso. Am Erlanger Wochenmarkt sind einige Bauern zugelassen, die Ware aus „biologischem“ Anbau anbieten. Diesen fehlt jedoch die Zertifizierung. Für kleinere Bauern stellt das Zertifizierungsverfahren meist einen immensen bürokratischen und finanziellen Aufwand dar.

 

Eine finanzielle Förderung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

3 Förderung von fairen, regionalen Läden/Unverpackt-Läden

 

Eine Förderung von einzelnen Läden ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Allerdings engagiert sich die Stadt Erlangen für die Förderung des Fairen Handels auf lokaler Ebene.

2012 erhielt die Stadt Erlangen vom gemeinnützigen Verein TransFair e.V. erstmalig die Aus-zeichnung „Fair Trade Town“ für ihr Engagement zum fairen Handel, dieser Titel wurde im Oktober 2018 für weitere zwei Jahre verlängert.

Eines der Kriterien für die Auszeichnung ist die Existenz einer Steuerungsgruppe mit Mitgliedern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Die Steuerungsgruppe koordiniert die gemeinsamen Aktivitäten mit dem Ziel, als treibende Kraft den fairen Handel ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, den Konsum von Fair Trade-Produkten zu fördern und weitere Akteure für das Thema zu gewinnen. Um dies zu erreichen, hat sich die Steuerungsgruppe als einen Aufgabenschwerpunkt das Thema Öffentlichkeitsarbeit gesetzt und dazu bereits konkrete Schritte beschlossen. So soll in ein „faires Schaufenster“ in der Erlanger Innenstadt eingerichtet werden, in dem über den fairen Handel informiert wird und verschiedene Fair Trade Produkte vorgestellt werden. Ebenso ist geplant, den Fairen „Stattplan“ zu aktualisieren und neu herauszugeben, auf dem Geschäfte, Betriebe und andere wichtige „faire“ Punkte in Erlangen markiert sind.

Zusätzlich wird die Stadtverwaltung Erlangen in ihren Vergaberichtlinien festlegen, Kriterien des „Fairen Handels“ zu berücksichtigen. Ergänzend gibt es bereits seit 2006 den Stadtratsbeschluss gegen Kinderarbeit.

 

4 Erhöhung des Anteils an vegetarischen und veganen Gerichten in allen städtischen Verpflegungseinrichtungen mit zusätzlichem vegetarischen/veganen Tag (z.B. Kitas, Schulen)

 

Die Stadt Erlangen hat als Sachaufwandsträgerin für alle Schulen mit eigener Mensa Dienstleistungskonzessionsverträge abgeschlossen, welche auch auf die Empfehlungen der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) verweisen. Für Schwangere, Stillende, Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird eine vegane Ernährung von der DGE nicht empfohlen. Bei einer rein pflanzlichen Ernährung ist eine ausreichende Versorgung mit einigen Nährstoffen nicht oder nur schwer möglich.

In der Regel wird an jeder Schule jeweils eine vegetarische Menülinie angeboten. Vor Abschluss eines Vertrages mit einem Caterer (hier: Betreiber einer Schulmensa) werden bestimmte Leistungskriterien mit der Schule im Vorfeld erarbeitet und für die Ausschreibung als Maßstab herangezogen.

Darüber hinaus ist es Ziel des Schulverwaltungsamtes, dass die Schulen und deren Verpflegungsbeauftragte intensiven Austausch mit ihren Caterern pflegen und ggf. das Angebot variieren oder anpassen, soweit es mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbar und wirtschaftlich ist. Bei zu niedrigen Essensteilnehmer und rückläufiger Wirtschaftlichkeit droht Vertragsauflösung.

Die größten Chancen auf eine Steigerung des vegetarischen Angebots und Intensität der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird darin gesehen, dass die Themen Ernährung-Gesundheit- Nachhaltigkeit pädagogisch in den Fokus gerückt werden und eine mögliche Umstellung der Ernährung sodann von der ganzen Schulfamilie - auch finanziell - mitgetragen wird.

In den städtischen Kindergärten, Horten und Krippen ist das Thema „Ernährung“ ohnehin eines der Kernkompetenz-Felder des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP). Von daher wird dem Thema „Bewusste (und dabei eben auch vegetarische und vegane) Ernährung“ -je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder- im Betreuungsalltag viel Raum gegeben.

 

In Zusammenarbeit mit Lieferanten / Caterern wird besonders auf folgende Aspekte immer mehr Wert gelegt – und auch pädagogisch mit den Kindern dazu gearbeitet:

-          möglichst hoher Anteil an Bio-Kost

-          möglichst hoher Anteil an selbst/frisch zubereiteten Nahrungskomponenten

-          möglichst gentechnikfreie Kost

-          verstärkt Produkte aus der Region

-          vegetarische Gerichte gezielt und mit steigender Häufigkeit anbieten. Aktuell sind 1 bis 2 vegetarische Gerichte pro Woche die Regel.

In den Spiel- und Lernstuben wurde kürzlich ein Mindest-Bio-Anteil beim Mittagessen auf 25 Prozent festgelegt.

 

 

ABFALL/RESSOURCEN

ENTSORGUNG

1 Verbreitung und Vergrößerung der Anzahl an Mülleimern mit regelmäßiger Ausleerung

im Stadt- und Waldgebiet

 

Eine Erhöhung der öffentlichen Mülleimer in Stadt- und Waldgebieten lehnt Stadtgrün ab, weil dies nicht zu mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und Waldflächen führt. Leider wird viel Unrat nicht in die Mülleimer entsorgt, was nur durch enge Reinigungsintervalle der gesamten Flächen behoben werden kann. Des Weiteren werden einzelne angebotenen Mülleimer bei größeren Versammlung sehr schnell überfüllt, Mülleimer in 50m Entfernung werden dann selten als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit verwendet. Hier muss an die Vernunft der Nutzer appelliert werden, die Müllaufkommen sind teilweise immens, beispielsweise an der Lewin-Poeschke-Anlage.

Die Reduzierung von Verpackungsmüll ist hier ein entscheidender Faktor. Dazu wurde bereits die coffe to go-again Kampagne durchgeführt. Derzeit finden Gespräche mit Bäckereien, Kaffeehaus-Ketten und Imbissbetreibern statt, um ein Pfandbecher-System zu etablieren.

 

2 Mülltrennung im gesamten städtischen Raum (insbesondere an Bildungseinrichtungen)

 

Aufgrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes §4, §5, §11, des Bayerischen Abfall- und Altlastengesetzes Art 1, Art 2 und der städtischen Abfallwirtschaftssatzung §6, §7, §8 besteht für die Stadt Erlangen eine besondere Verpflichtung zur Abfalltrennung.

 

So wurden vom Gebäudemanagement der Stadt Erlangen frühzeitig alle öffentlichen Einrichtungen mit Abfalltrennsystemen ausgestattet. Es konnten so die jährlichen Abfallkosten um ca. 200.000 Euro pro Jahr reduziert werden.

 

In den Schulen wurde mit der Aktion „Weniger Müll an unserer Schule“ 2001 die Abfalltrennung eingeführt:

In einer konzertierten Aktion wurden gemeinsam mit der Schulleitung, Lehrkräften, der Hausverwaltung und den Reinigungsunternehmen auf das jeweilige Objekt optimierte Konzepte zur Abfalltrennung erarbeitet. Im Rahmen einer Unterrichtseinheit wurden danach alle Schülerinnen und Schüler - angepasst an die jeweilige Altersstufe - über das Projekt informiert und zur Abfalltrennung motiviert. Dabei wurden alle Klassen mit einem einheitlichen Trennsystem ausgestattet. Ein blauer Eimer für Papier, ein grüner Eimer für den Biomüll, ein gelber Eimer für die Verpackungsabfälle und ein schwarzer Eimer für den Restabfall. Zusätzlich wurden auf den Gängen und im Pausenhof Abfallstationen eingerichtet. So konnte der Jahresdurchschnittswert von 8,07 Liter Restmüll pro Schüler auf 3,29 Liter Restmüll pro Schüler gesenkt werden.

 

Derzeit läuft die Beschaffung von neuen Trennsystemen für eine bessere Handhabung und zur Erfüllung von Brandschutzauflagen für die Flure und Treppenhäuser über einen Gesamtwert von 70.000 Euro.

 

3 Plastiktüten-Verbot für Supermärkte / auch kleinere Läden

 

Es existiert keine Rechtsgrundlage, auf der eine Kommune in ihrem Gebiet ein solches Verbot aussprechen könnte.

 

ALTERNATIVEN

1 Abbaubare Alternativen für Hundetüten

 

Da Hundekot zwingend in der Müllverbrennung endbehandelt werden muss (Restmülltonne), ist das Kriterium biologisch Abbaubarkeit der Tüten nicht relevant für Hundekot. Im Stadtgebiet Erlangen werden derzeit Hundetüten aus HDPE-Kunststoff den Hundehaltern zur Verfügung gestellt. Neben diesen üblichen Hundetüten werden auch „umweltfreundliche“ Produkte aus Papier/Pappe und sog. Bio-Hundetüten aus kompostierbaren Kunststoffen angeboten.


Eine Schnellabfrage unter Hundehalter*innen ergab, dass Hundetüten aus Papier aus hygienischen Gründen (Durchweichen etc.) abgelehnt werden und so wohl auch bei der breiten Masse wenig Akzeptanz finden würde. Des Weiteren werden kompostierbare Bio-Hundetüten angeboten, die jedoch laut Bundesumweltamt nicht umweltfreundlich sind.

Die Verwaltung wird daher bei der nächsten Angebotsabfrage Kotbeutel aus recyceltem Kunststoff berücksichtigen.

 

2 Verpflichtende Benutzung von Umweltschutzpapier und Umweltschutzdruckerpatronen

 

Verwaltungsbereich:

Für die Dienststellen der Stadtverwaltung Erlangen besteht für die vom Amt für Gebäudemanagement (zentral) vorgehaltenen Papiermassenartikel, wie Papier für Kopierer und Drucker, sowie Briefumschläge seit April 2007 ein Anschluss- und Benutzungszwang (s.a. Ziff. 2.2.1 Budgetierungsregeln). In den Budgetierungsregeln ist auch festgelegt, dass ausschließlich Recyclingpapier zu beziehen/verwenden ist.

Durch den Anschluss- und Benutzungszwang ist sichergestellt, dass verwaltungsweit die Vorgabe „Recyclingpapier“ eingehalten wird, das Papier aufgrund des zentralen Bezuges (Mengenbündelung) kostengünstig bezogen werden kann und belastbare Zahlen über die verbrauchte Papiermenge gebündelt vorliegen.

 

Der Verbrauch von Papier hat sich seit 2008 wie folgt entwickelt: Jahr

Verwaltung (Blatt Papier)

Hausdruckerei (Blatt Papier)

gesamt (Blatt Papier)

2008

12.471.000

1.645.000

14.116.000

2009

11.551.100

1.420.500

12.971.600

2010

7.925.822

1.325.655

9.251.477

2011

6.845.800

1.338.000

8.183.800

2012

6.657.500

1.315.500

7.973.000

2013

6.385.500

1.321.500

7.707.000

2014

7.032.000

1.389.000

8.421.000

2015

6.960.500

1.351.500

8.312.000

2016

7.487.500

1.318.000

8.805.500

2017

6.884.000

1.002.500

7.886.500

2018

6.515.500

1.206.500

7.722.000

 

 

 

 

 

Der Papierverbrauch hat sich von 2008 bis 2011 zum Teil erheblich verringert und bewegt sich seit 2011 auf einem in etwa gleichbleibenden Niveau.

Die vorstehenden Jahresverbrauchszahlen werden auch beim jährlich durchgeführten Wettbewerb „Papieratlas“ der Initiative Pro-Recycling gemeldet, bei dem die Stadt Erlangen in den vergangenen Jahren aufgrund der hohen Recyclingpapierquote (im Verwaltungsbereich 100%) immer sehr gut abgeschnitten hat.

 

Schulbereich:

Im Gegensatz zu den Dienststellen besteht für die Schulen, für die die Stadt Erlangen Sach-aufwandsträger ist, kein Anschluss- und Benutzungszwang und auch keine verbindliche Vorgabe ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden. Allerdings nutzt ein Großteil der Schulen die Möglichkeit, den Papiereinkauf einfach und kostengünstig über den städtischen Rahmenvertrag, der jährlich vom Infrastrukturellen Gebäudemanagement ausgeschrieben wird, abzuwickeln. Die Schulen werden durch das Schulverwaltungsamt regelmäßig dahingehend beraten, die Verwendungsrate von Recyclingpapier kontinuierlich zu erhöhen. Da bisher noch nicht alle Schulen ihr Papier über das Schulverwaltungsamt beschaffen, sondern auch direkt aus Kopiergeldeinnahmen finanzieren, kann hinsichtlich des Gesamtverbrauchs Papier an allen Schulen keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Der über Amt 40 abgewickelte Papierbezug für Schulen lag im Jahr 2017 bei rd. 8,99 Mio., 2018 bei 8,63 Mio. Blatt und einem Recyclinganteil von ca. 40%.

Um den Recyclinganteil nachhaltig zu steigern, werden die Schulen im Rahmen der anstehenden Kontaktgespräche im Juni 2019 darüber informiert, dass seitens des Schulverwaltungsamtes künftig nur noch Rechnungen für Recyclingpapier zur Verrechnung über das schulische Budget anerkannt werden können. Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahme nachweisbare Effekte zur Steigerung des Recyclinganteils erzielt werden.

 

3 Druckerzeugnisse der Stadt aus umwelt- und klimafreundlichen Druckereien (wie z.B. die „Umweltdruckerei“)

 

Es gibt bisher keine internen Vorgaben Druckaufträge an umwelt- und klimafreundliche Druckereien zu vergeben. Diese Möglichkeit wird derzeit vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen geprüft. Dabei sollen auch vergaberechtliche Aspekte betrachtet werden. Außerdem könnte sich gegebenenfalls auch die Hausdruckerei zertifizieren lassen.

 

 

AKTIONEN

Stadtweite Müllsammelaktionen (feste Daten – Eintragung in Müllabholkalender)

 

Die Aktion Saubere Stadt-Sauberer Wald-Saubere Gewässer gibt es seit über 50 Jahren in Erlangen und diese findet alljährlich im Herbst statt. Dabei gehen Schulkassen und Vereine unter Koordination der Stadtverwaltung hinaus und sammeln Müll.

 

 

INVESTITIONEN

ETHISCHES INVESTMENT

1 Stadt & FAU Divestment (Desinvestment bei Staaten und Unternehmen mit unethischem/klimaschädlichen Verhalten, z.B.: Divestment bei Kohle-Unternehmen)

 

Kernhaushalt

Die städtische Bilanz weist auf der Aktivseite unter der Hauptposition „Finanzanlagen“ zum 31.12.2017 einen Wert von 275 Mio. € aus. Den Löwenanteil an dieser Position bilden „Anteile an verbundenen Unternehmen“ mit 237 Mio. €. Die Beteiligung der Stadt an der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW AG) wird unten näher beleuchtet.

Die Position „Wertpapiere des Anlagevermögens“ weist einen Wert von 0 aus, da die Stadt Erlangen keine Aktien – außer an der ESTW AG besitzt. Insoweit stellt sich die Thematik eines „Desinvestments“ bei Aktienbeständen nicht.

Die Position „Ausleihungen“ (36 Mio. €) beinhaltet weitestgehend die Ausreichung von Darlehen an die GEWOBAU und andere Wohnungsunternehmen sowie soziale Einrichtungen und dienen der Förderung preisgünstigen Wohnraums. Klimaschädliches Verhalten ist bei diesen Unternehmen aus Sicht der Stadtkämmerei nicht anzunehmen.

 

Städtische Beteiligungen

Die Töchter und Eigenbetriebe der Stadt Erlangen sind in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Nahverkehr, städtische Infrastruktur, Wohnungsbau sowie Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung tätig. Soweit sie eigene Unternehmungen halten, dienen auch diese dem Unternehmenszweck und tätigen – außer der ESTW AG – keine Investitionen in klimaschädliche (oder unethische/unökologische) Anlagen (Näheres siehe Beteiligungsbericht der Stadt Erlagen). Darüber hinaus verfügen die städtischen Töchter nach eigenen Aussagen – außer der ESTW AG – über keine Finanzanlagen.

In geringem Umfang halten die ESTW Aktien an Energieversorgungsunternehmen.

Der Aktienbesitz der ESTW AG ist historisch nach mehreren gesellschaftsrechtlichen Veränderungen aus einer Beteiligung hervorgegangen, die in den 1920er Jahren zur Leistungsabsicherung erfolgte.

 

Für den Antrag relevant ist das „Verbundene Unternehmen“ ESTW AG, das ein gas- und kohlebefeuertes Heizkraftwerk betreibt. Die Außerbetriebnahme des Kohleblocks im Heizkraftwerk und dessen Umrüstung ebenfalls auf Erdgasbetrieb ist im Jahr 2021 geplant. Die CO2-Einsparung wird ca. 40.000 t/Jahr betragen.

 

Stiftungen in städtischer Verwaltung

Die Gelder der von der Stadt Erlangen verwalteten Stiftungen sind weitgehend in Termingeldern und Sparbriefen angelegt. Nur eine Stiftung hält einen Aktienbesitz an einer AG im Wert von rund 5.000 €. Das Unternehmen betreibt auch einen Geschäftszweig, der sich mit (fossiler) Energieerzeugung befasst. Die Stiftung beabsichtigt nicht, sich von diesem Aktienbestand zu trennen.

Um die Bedeutung von Finanzanlagen im Bereich der Stiftungen zu verdeutlichen, wird exemplarisch die Situation der rechtsfähigen Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung dargestellt, der mit Abstand kapitalstärksten Stiftung in der Verwaltung der Stadt Erlangen. Diese Stiftung hält derzeit Anteile an drei Fonds, die speziell auf Stiftungen zugeschnitten sind. Der Wert dieser Fondanteile beläuft sich in Summe auf rund 85.000 €. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 8 % am Kapitalvermögen dieser Stiftung. Finanzanlagen spielen damit im Bereich der Stiftungen nur eine untergeordnete Rolle. Der überwiegende Teil der Geldanlagen wird im Bereich von Termingeldern und Sparbriefen getätigt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für das weitere Vorgehen innerhalb der Verwaltung wird eine Projektstruktur als notwendig erachtet. Die Projektleitung würde das Amt für Umweltschutz und Energiefragen übernehmen.

Da für diese Aufgabe und für die Betreuung des Stadtklimarates und für die Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte bisher keine Personalkapazität vorhanden ist, wird diese im Stellenplan 2020 beantragt.

Um externe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des Projekts zu gewährleisten, wird vorgeschlagen ein Expertengremium aus Wissenschaft und Forschung zu benennen, die Mitglieder im Entscheidungsgremium der Projektgruppe sind. Die Modalitäten der Umsetzung (Berufung, Struktur, Aufwandsentschädigung, etc.) sind noch zu klären.

 

Bereits im Haushalt 2020 soll sich der Klimanotstandsbeschluss abbilden. Dazu werden die Ämter aufgefordert entsprechende Prioritätensetzungen vorzunehmen. Die von den Ämtern vorgeschlagenen Maßnahmen zum Klimanotstand werden dem Stadtrat in einer gesonderten Vorlage vorgestellt. Künftig sollen die Ämter ihre Ideen/Projekte/Maßnahmen/Investitionen auch in ihren Arbeitsprogrammen verankern.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen neben der städtischen Projektgruppe und dem Beratungsgremium „Stadtklimarat“ auch verstärkt Bürger*innen in das weitere Vorgehen zum Klimanotstand einbezogen werden. Dazu ist es aber notwendig, mindestens die Ergebnisse der Kurzstudie abzuwarten, um möglichst konkrete – auf die Stadt bezogene – Fragestellungen zu bearbeiten.


4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antragsteil 2 Bürgerversammlungsantrag vom 27.03.2019