1. Der festgestellte Jahresverlust 2016 der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 11.493.357,43 EUR wird mit der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.304.652,27 EUR verrechnet. Der überstehende Fehlbetrag in Höhe von 10.188.705,16 EUR wird auf das Rechnungsjahr 2017 vorgetragen.
2. Für die unselbständigen Stiftungen werden folgende Jahresergebnisse 2016 festgestellt:
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(1) |
(2) |
(3) |
(4)=(1)-(3) |
(5) |
Stiftung |
Jahresergebnis 2016 in EUR nach Bildung
Mittelverwendungsrückstellung |
Mittelverwendungs- |
Zuführung/ |
Zuführung/ |
Verlustvortrag in EUR |
Vermächtnis Babette Zielbauer |
5.803,78 |
51.654,72 |
1.946,33 |
3.857,45 |
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Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung |
-932,56 |
0,00 |
|
0,00 |
-932,56 |
Josefine-Riha-Stiftung |
1.187,77 |
3.178,37 |
|
1.187,77 |
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Krumbeck-Stiftung |
307,00 |
15.761,41 |
-4.208,66 |
307,00 4.208,66 |
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Marianne-Seltner-Stiftung |
246,98 |
|
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246,98 (davon 164,65 an Zweckrücklage) |
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Ilse-Kosmol-Stiftung |
1,92 |
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1,92 |
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Der bei der Auguste-Killinger´schen-Waisenstiftung entstandene Fehlbetrag in Höhe
von 932,56 EUR wird als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen
1. Ausgangslage
In der heutigen Sitzung hat der
Stadtrat das Jahresergebnis 2016 der Stadt Erlangen zum 31.12.2016 mit einem
Fehlbetrag von 11,487 Mio. EUR (Defizit Stadt Kernhaushalt 11,493 Mio. EUR,
Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 6.615 EUR) festgestellt. Auf die
Vorlage 14/229/2019 wird verwiesen.
Dem
Defizit des Kernhaushalts steht eine Ergebnisrücklage in Höhe von 1,305 Mio.
EUR gegenüber.
§
24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch
Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um
eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des
Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete
Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.
Alternativ
zur Verrechnung wäre im Ausnahmefall ein Verlustvortrag möglich. Da keine
Gründe erkennbar sind, von der beschriebenen Soll-Regelung abzuweichen, schlägt
die Kämmerei vor, den Jahresverlust 2016 mit der Ergebnisrücklage zu
verrechnen.
Nach
dieser Verrechnung verbleibt ein Defizit von 10,189 Mio. EUR. Gemäß § 24 Abs. 4
KommHV-Doppik ist der verbleibende Fehlbetrag auf Rechnung 2017
vorzutragen. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass es durch den
Jahresabschluss 2017 nicht nur gelingen wird, diesen Fehlbetrag auszugleichen,
sondern auch eine Zuführung zur Ergebnisrücklage zu generieren (vorbehaltlich
Stadtratsbeschluss).
Die
Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt
Erlangen im Treuhandkapital enthalten.
Bei
der Auguste-Killinger´schen-Waisenstiftung würde die Zuführung an die freie
Rücklage (Kapitalerhaltungsrücklage) 1.301,04 EUR betragen. Aufgrund des
Fehlbetrages wird diese im Jahr 2017 nachgeholt.
Bei
der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer
Zweckrücklage zugeführt. Die mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur
Förderung der naiven Kunst entnommen.
2. Ergebnis
/ Wirkungen
Bei der Verrechnung des Jahresdefizits 2016 des Kernhaushalts in Höhe von
11,493 Mio. EUR mit der Ergebnisrücklage verbleibt ein Defizit von 10,189 Mio.
EUR, das auf neue Rechnung vorzutragen ist.
Der bei der Auguste-Killinger´schen-Waisenstiftung entstandene Fehlbetrag in Höhe
von 932,56 EUR wird als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen.
3. Ressourcen
Der vorgeschlagene Beschluss setzt die Ergebnisrücklage auf null. Dies führt zu
einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ auf der Passivseite
der städt. Bilanz.
Anlagen: