Betreff
Teilweiser Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2016 durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage und Verlustvortrag auf die Rechnung 2017
Vorlage
20/041/2019
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1. Der festgestellte Jahresverlust 2016 der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 11.493.357,43 EUR wird mit der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.304.652,27 EUR verrechnet. Der überstehende Fehlbetrag in Höhe von 10.188.705,16 EUR wird auf das Rechnungsjahr 2017 vorgetragen.

 

2. Für die unselbständigen Stiftungen werden folgende Jahresergebnisse 2016 festgestellt:

 

 

(1)

(2)

(3)

(4)=(1)-(3)

(5)

Stiftung

Jahresergebnis 2016 in EUR nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Zuführung/
Entnahme (-)
Umschichtungsrücklage (Sachanlagen) in EUR

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklagen
in EUR

Verlustvortrag in EUR

Vermächtnis Babette Zielbauer

5.803,78

51.654,72

1.946,33

3.857,45

 

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

-932,56

0,00

 

0,00

-932,56

Josefine-Riha-Stiftung

1.187,77

3.178,37

 

1.187,77

 

Krumbeck-Stiftung

307,00

 

15.761,41

 

 

-4.208,66

307,00

4.208,66

 

Marianne-Seltner-Stiftung

246,98

 

 

246,98

(davon 164,65 an Zweckrücklage)

 

Ilse-Kosmol-Stiftung

1,92

 

 

1,92

 

 

 

Der bei der Auguste-Killinger´schen-Waisenstiftung entstandene Fehlbetrag in Höhe

von 932,56 EUR wird als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen

 

 

 

 

 

 

 

 


1.   Ausgangslage


In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2016 der Stadt Erlangen zum 31.12.2016 mit einem Fehlbetrag von 11,487 Mio. EUR (Defizit Stadt Kernhaushalt 11,493 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 6.615 EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/229/2019 wird verwiesen.

Dem Defizit des Kernhaushalts steht eine Ergebnisrücklage in Höhe von 1,305 Mio. EUR gegenüber.

§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.

Alternativ zur Verrechnung wäre im Ausnahmefall ein Verlustvortrag möglich. Da keine Gründe erkennbar sind, von der beschriebenen Soll-Regelung abzuweichen, schlägt die Kämmerei vor, den Jahresverlust 2016 mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen.

Nach dieser Verrechnung verbleibt ein Defizit von 10,189 Mio. EUR. Gemäß § 24 Abs. 4 KommHV-Doppik ist der verbleibende Fehlbetrag auf Rechnung 2017 vorzutragen. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass es durch den Jahresabschluss 2017 nicht nur gelingen wird, diesen Fehlbetrag auszugleichen, sondern auch eine Zuführung zur Ergebnisrücklage zu generieren (vorbehaltlich Stadtratsbeschluss).

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

 

Bei der Auguste-Killinger´schen-Waisenstiftung würde die Zuführung an die freie Rücklage (Kapitalerhaltungsrücklage) 1.301,04 EUR betragen. Aufgrund des Fehlbetrages wird diese im Jahr 2017 nachgeholt.

 

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.

 

 

 

2.   Ergebnis / Wirkungen


Bei der Verrechnung des Jahresdefizits 2016 des Kernhaushalts in Höhe von 11,493 Mio. EUR mit der Ergebnisrücklage verbleibt ein Defizit von 10,189 Mio. EUR, das auf neue Rechnung vorzutragen ist.

 

Der bei der Auguste-Killinger´schen-Waisenstiftung entstandene Fehlbetrag in Höhe

von 932,56 EUR wird als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen.

 

 

 

 

3.   Ressourcen


Der vorgeschlagene Beschluss setzt die Ergebnisrücklage auf null. Dies führt zu einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ auf der Passivseite der städt. Bilanz.

 

 

 

 


Anlagen: