Den Ausführungen im Sachbericht und
der vorgelegten Ausführungsplanung zum Neubau einer Querungshilfe und dem
barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der Stintzingstraße
1 Lageplan |
M 1: 200 |
Unterlage |
2-1904.1 A |
1 Deckenhöhenplan |
M 1: 200 |
Unterlage |
2-1904.2 A |
1 Höhenplan |
M 1: 200/ 50 |
Unterlage |
2-1904.3 A |
1 Regelquerschnittsplan |
M 1: 50 |
Unterlage |
2-1904.4 A |
1 Detailplan Blindenleitsystem |
M 1: 100 |
Unterlage |
2-1904.14 A |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Stintzingstraße soll gem. Städtebaulichen Vertrag zum BP 345 und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Querungshilfe errichtet werden.
Die beiden vorhandenen Bushaltestellen in der Stintzingstraße sollen barrierefrei ausgebaut werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro Valentin Maier die Ausführungsplanung für den Neubau der Querungshilfe sowie die beiden barrierefreien Haltestellen erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Querungshilfe und die beiden Haltestellen werden sehbehindertengerecht mit Bodenindika-toren sowie barrierefrei ausgestattet. Die beiden Bushaltestellen erhalten Kasseler Sonderbor-de.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.
Im Zuge der Maßnahme wird die Beleuchtung auf den Stand der Technik gebracht und an die neue Verkehrssituation angepasst.
Der bestehende Beleuchtungsmast wird abgebrochen und durch zwei neue Lichtmaste ersetzt. Zum Einsatz kommen energieeffiziente LED- Leuchten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach Beschluss der Ausführungsplanung wird die Maßnahme im Sommer 2019 öffentlich ausgeschrieben, so dass die Baudurchführung noch im Herbst 2019 erfolgen kann.
Die genauen Termine der Bauabwicklung sowie die verkehrlichen Auswirkungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
ca. 90.000 € für den Neubau der Querungshilfe ca. 74.000 € für den barrierefreien Ausbau der |
|||||
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
||||
|
Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: Beleuchtung ca.
100 € Straßenbau ca. 500 € |
|
bei Sachkonto: |
||||
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
||||
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
||||
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
||||
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
||||
Korrespondierende Einnahmen |
Gemäß Städtebaulichem Vertrag zum BP 345 |
|
|||||
|
|
||||||
Haushaltsmittel
werden für den Neubau der Querungshilfe nicht benötigt, da die Kosten gem. § 6 des Städtebaulichen Vertrags vom Investor getragen werden.
sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorhanden auf
IvP-Nr. 541.6101 Bushaltestellen (Barrierefreiheit)
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
03.07.2019, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)