Den nachfolgenden Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung
der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen
e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.
und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die vier Erlanger Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH),
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des
Landesbund für Vogelschutz und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE)
haben wie im Vorjahr beantragt, im Jahr 2019 städt. Zuschüsse für ihre
Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier
Vereine haben die Verwendungsnachweise für die Zuschüsse des Jahres 2018 dem
Umweltamt fristgerecht vorgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise hat
ergeben, dass die städt. Mittel sachgerecht verwendet wurden.
Im Haushalt 2018 stehen insgesamt 50.900 EURO im Budget des Umweltamtes zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund werden seitens der Verwaltung für das lfd. Jahr folgende Zuschussvorschläge unterbreitet:
Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 27.03.2019):
Bezogen auf den Förderantrag erachtet die Verwaltung folgende Positionen als förderfähig:
Pos. I Biotoppflegearbeiten auf einer Fläche von rd. 8 ha:
Die NUH pflegt und unterhält verschiedene Biotopflächen im Bereich des Stadtgebietes, darunter die Klingelweiher in Alterlangen, an der Pommernstraße, den Laubfroschweiher in Dechsendorf, mehrere Hangwiesen zwischen Frauenaurach und Kriegenbrunn, das sog. Stählin-Biotop am Langenaugraben, ein Feuchtbiotop in Bruck, Biotop Obere Wiese u.a.m. Den größten Anteil bei der alljährlichen Pflege haben Baumschneide- und Mäharbeiten.
Der Verein hat hierfür für das
lfd. Jahr folgende Kostenaufstellung vorgelegt:
- Baumschneide- und Mäharbeiten 4.000 €
- Werkzeuge und Arbeitsmaterialien (Neuanschaffungen/Reparatur) 1.000 €
- Beseitigung der Schäden im Biotop Alterlangen 1.000 €
- Beseitigung der Versandungen im Biotop Obere Wiese 1.000 €
- Betriebskosten/Rücklagen für das vereinseigene Fahrzeug 1.500 €
- Verwaltung, Telefon, Post, Papier 350 €
Zwischensumme 1: 8.850 €
Pos. II: Schutz und Pflegemaßnahmen von Lebensräumen von Vogel- und Fledermausarten:
Die Schaffung und Pflege von Nistplätzen ist neben der Biotop-Pflege ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des Vereins. So unterhält die NUH im Stadtgebiet mehrere Vogelschutzstationen (z. B. in alten Trafohäusern) und betreut mehrere Kirchböden und Türme. Damit wird das Ziel verfolgt, unterschiedlichen Vogelarten geeignete Lebensräume und Brutplätze zu ermöglichen. Besonders die Schwalbennester in der Erlanger Altstadt im Gebiet um den Altstädter Kirchenplatz und den Theaterplatz erweisen sich als betreuungsintensiv. Die Nester müssen einzeln entfernt und von Schädlingen befreit werden, die ansonsten eine Gefahr für die Schwalbenbrut darstellen. Außerdem müssen die sog. Schmutzbretter regelmäßig gereinigt bzw. ersetzt werden, dies gilt auch für weniger sichtbare Nisthilfen, wie z.B. für den Wander- und Turmfalken.
Die hierzu übermittelte Kostenaufstellung beinhaltet
- Neuanschaffung/Ersatz von Nisthilfen und sog. Schmutzbretter : 1.200 €
- Futter für verunglückte Vögel: 300 €
- Anschaffung von Fachliteratur 150 €
Zwischensumme 2: 1.650 €
Gesamt (1. & 2.) 10.500 €
Die Verwaltung erachtet die Maßnahmen als förderfähig, wenn sie – wie seitens des Vereins mehrfach zugesichert - unter primärer Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel erfolgen, mit den zuständigen Behörden abgestimmt sind und naturschutzfachlich positiv bewertet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein für seine vorgenannten Arten- und Biotopschutzmaßnahmen einen Förderbetrag in Höhe von 10.500 EURO zu gewähren.
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. – BN - (Antrag vom
29.03.2019)
Der vorliegende Förderantrag beinhaltet auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes die Weiterführung von Projekten der Flächenbetreuung auf überwiegend städtischen Grundstücken sowie Ausgaben für Veranstaltungen und Aktionen für die Erlanger Bevölkerung anbietet. Im Einzelnen hat der BN für das lfd. Jahr die nachstehend genannten Natur- und Umweltschutzprojekte benannt und beantragt, einen Förderbetrag in der genannten Maximalhöhe verwenden zu dürfen:
Biotop- und Artenschutz auf städtischen Flächen
und erhalt der Biodiversität: bis
9.800 €
Klimaschutz und Energie bis 2.500 €
Umweltbildung bis 800 €
Verbraucherschutz und gesunde Ernährung bis 600 €
Verbraucherberatung bis 1.500 €
Beantragter Gesamtzuschuss für das Jahr 2019: 15.200 €
Für die o.g. Positionen wird seitens der Verwaltung ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 13.500 EURO vorgeschlagen.
Naturschutzgemeinschaft Erlangen –NGE- (Antrag vom 09.03.2019)
Auf dem Weihergrundstück an der Barthelmeßstraße befindet
sich die Weiherhütte, die von außen renoviert werden soll. Des Weiteren muss
der Steg ausgebessert und an den durch den Biber erhöhten Grundwasserstand angepasst
werden. Der Gehweg ist auszubessern und das Ausstellungsangebot soll durch neue
Sumpfschildkröten erweitert werden.
Wie in den Vorjahren beantragt der Verein des Weiteren die Bezuschussung der Personalstelle für eine pädagogische Kraft; die Kraft führt die zahlreichen Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück durch. Das Angebot wird durch die Öffentlichkeit durchwegs positiv bewertet; das Umweltamt vertritt die Auffassung, dass der Verein damit einen wichtigen Beitrag zu einer familien- und kinderfreundlichen Stadt leistet.
Der Verein betreut des Weiteren seit vielen Jahren die Amphibienwanderungen an den sog. Lobersweihern bei Steudach. Der Verein plant daher mittelfristig die Installation eines dauerhaften Amphibienleitsystems. Die Projektfinanzierung wurde bisher von der Stadt Erlangen unterstützt, jedoch wird aus fachlicher Sicht dies zukünftig nicht mehr befürwortet. Der beantragte Zuschuss von 5.000 EURO wird nicht mehr anerkannt.
Insgesamt werden für das Weihergrundstück, die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle 14.374,89 EURO (ohne den Betrag von 5.000 Euro für die Rücklagenbildung zur Anschaffung eines Amphibienleitsystems) beantragt; aus Sicht der Verwaltung sollten im lfd. Jahr für die nachstehend genannten Projekte folgende Beträge in Anrechnung gebracht werden können:
Sanierungsarbeiten auf dem Weihergrundstück bis 7.924,89 EURO
Aufwendungen f. landschaftspflegerische Maßnahmen +Gemeinkosten bis 150,00 EURO
Zuschuss für die Personalkostenaufwendungen für Führungen bis 5.500,00 EURO
Die Verwaltung schlägt für die Naturschutzgemeinschaft Erlangen eine Förderung mit einer Gesamthöhe von 13.500 EURO vor.
Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen (Antrag vom
25.03.2019)
Die örtliche Kreisgruppe des LBV hat mit dem sich in der
Anlage befindlichen Schreiben einen Zuschuss in Höhe von 13.500 EURO beantragt.
Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter planen auch 2019
zahlreiche naturkundliche Führungen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, u.a.
im Rahmen der bayernweiten BayernTourNatur-Aktion sowie bei der „Rädli“, und
dem Büchenbacher „Holzweg-Aktionstag“ im Juni 2019.
Das seit rd. 10 Jahren laufende Gebäudebrüterprojekt und der hierfür
geschaffene Internetauftritt sollen auch im lfd. Jahr weitergeführt. Die
GEWOBAU wird fachlich begleitet.
Die vom LBV im Stadtgebiet angebrachten Nisthilfen bedürfen ständiger Pflege und müssen besonders im Stadtwesten ersetzt werden. Der LBV möchte zudem die örtlichen Amphibienschutzmaßnahmen unterstützen und weiterhin das „Fledermaustelefon“ für Bürger anbieten, um aufgefundene Tiere pflegen zu können.
Zu den weiteren Projekten wird auf den sich in der Anlage
befindlichen Antrag verwiesen.
Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt die Förderung in einer Gesamthöhe von 13.500 € vor.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
Gewährung von freiwilligen Fördermitteln an die vier Erlanger
Naturschutzverbände wie im Sachbericht aufgezeigt. Auf die Zuschussanträge in
den Anlagen wird im Übrigen verwiesen.
3. Prozesse und Strukturen
Auszahlung der Mittel gegen Vorlage von Verwendungsnachweisen bis zum
30.03.2020
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
51.000 € |
bei Sachkonto: 530101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
51.000 € sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 530101
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1_Zuschussantrag Natur- und Umwelthilfe 2019
Anlage 2_Zuschussantrag BN 20198
Anlage 3_Zuschussantrag Naturschutzgemeinschaft 2019
Anlage 4_Zuschussantrag LBV 2019