Zur Erleichterung des Verwendungsnachweisverfahrens wird die Aufwandspauschale für die städtischen Naturschutzverbände von 5.000 Euro auf 7.000 Euro erhöht.
1. Ergebnis/Wirkungen
Der UVPA hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 beschlossen, den städtischen Zuschuss von 40.900 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 um 10.000 Euro auf 50.900 Euro zu erhöhen.
Die Zuschüsse werden verbeschieden und sind gemäß den Bestimmungen der städtischen Zuschussrichtlinien bis zum 31.03. des Folgejahres sachgerecht nachzuweisen. Aufgrund der geltenden Beschlusslage konnten die Vereine bislang die Aufwandsentschädigungen für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Fahrtkosten, die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit u.ä. bis zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 5.000 Euro hierbei geltend machen.
Durch die vorgelegten Verwendungsnachweise in der Vergangenheit zeigte sich jedoch, dass die meisten Verbände die o.g. Aufwandspauschale überschritten haben.
Aufgrund der Anhebung der Zuschussmittel kann eine Erhöhung der Aufwandspauschale ermöglicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
Nach Rücksprache mit den Verbänden schlägt die Verwaltung vor, den Betrag für die Aufwandspauschale von 5.000 Euro auf künftig 7.000 Euro anzuheben. Die Regelung soll erstmals für das Abrechnungsjahr 2019 gelten.
3. Prozesse und Strukturen
Unterrichtung der Verbände nach Billigung des Verwaltungsvorschlags
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: