Betreff
Städtische Zuschüsse an Erlanger Naturschutzverbände; Erhöhung der Aufwandspauschale
Vorlage
31/222/2019
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Zur Erleichterung des Verwendungsnachweisverfahrens wird die Aufwandspauschale für die städtischen Naturschutzverbände von 5.000 Euro auf 7.000 Euro erhöht.


1.         Ergebnis/Wirkungen

Der UVPA hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 beschlossen, den städtischen Zuschuss von 40.900 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 um 10.000 Euro auf 50.900 Euro zu erhöhen.

Die Zuschüsse werden verbeschieden und sind gemäß den Bestimmungen der städtischen Zuschussrichtlinien bis zum 31.03. des Folgejahres sachgerecht nachzuweisen. Aufgrund der geltenden Beschlusslage konnten die Vereine bislang die Aufwandsentschädigungen für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Fahrtkosten, die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit u.ä. bis zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 5.000 Euro hierbei geltend machen.

Durch die vorgelegten Verwendungsnachweise in der Vergangenheit zeigte sich jedoch, dass die meisten Verbände die o.g. Aufwandspauschale überschritten haben.

 Aufgrund der Anhebung der Zuschussmittel kann eine Erhöhung der Aufwandspauschale ermöglicht werden.

 

 

 

2.         Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Nach Rücksprache mit den Verbänden schlägt die Verwaltung vor, den Betrag für die Aufwandspauschale von 5.000 Euro auf künftig 7.000 Euro anzuheben. Die Regelung soll erstmals für das Abrechnungsjahr 2019 gelten.

 

 

 

3.         Prozesse und Strukturen

Unterrichtung der Verbände nach Billigung des Verwaltungsvorschlags

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: