Betreff
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
30/111/2019
Aktenzeichen
V/51 III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 1, Entwurf vom 26.06.2019) wird beschlossen.

 


Der HFPA (als für das Stadtrecht zuständiger Ausschuss) wird vor dem JHA mit der Begutachtung befasst, da die Satzungsänderung aufgrund des rückwirkenden Inkrafttretens der Zuschussgewährung zum 01.04.2019 dringlich ist.

 

1. Ausgangslage

Der Bayerische Landtag hat im Mai 2019 im Rahmen des Haushaltsgesetzes beschlossen, zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 100 Euro monatlich zu gewähren.

Die Regelung gilt stichtagsbezogen. Kinder, die im Laufe eines Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten den Zuschuss ab dem 1. September dieses Jahres bis zum Schuleintritt.

Der Zuschuss wird nach Beantragung an die Gemeinden ausbezahlt. Die Gemeinden geben den Zuschuss auch an die freien Träger im Gemeindegebiet weiter.

Für die städtischen Kitas bedeutet dies, dass der Zuschuss zukünftig automatisch mit den Elternbeiträgen, die sich nach der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen ergeben, verrechnet wird. Die Eltern zahlen nur die Gebühr, die über den 100 Euro-Zuschuss hinausgeht. Sollte der Elternbeitrag geringer als 100 Euro sein, verbleibt nach der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG der überschießende Betrag beim Träger bzw. der Stadt.

Für Kinder, die bereits 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben, wird der Zuschuss erstmals ab dem 01.04.2019 gewährt. Da eine Verrechnung mit den Elternbeiträgen größtenteils nicht mehr möglich ist, wird in diesen Fällen der Zuschuss rückwirkend an die Familien ausbezahlt.

Da die städtische Gebührensatzung bisher nur die Gebührenreduzierung für das letzte Kindergartenjahr regelt, ist eine Änderung der Satzung erforderlich.


 

2. Neuregelungen

a) § 4 der städtischen Gebührensatzung ist entsprechend anzupassen.

Die neue altersbezogene Ermäßigung schließt die bisherige Gebührenreduzierung für Vorschulkinder mit ein, so dass diese entfällt.

In der Gebührensatzung wird klargestellt, dass die Ermäßigung nur auf die Betreuungsgebühr, nicht aber auf die Verpflegungsgebühr angerechnet wird. Dies war auch bereits bei der bisherigen Vorschulkinder-Ermäßigung so geregelt.

b) § 5 der Gebührensatzung muss in Absatz (1) Satz 1 redaktionell angepasst werden.

 

In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und die neue Fassung der Satzung gegenübergestellt.

 

 


Anlagen:        1.         Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt

Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen vom 26.06.2019

                        2.         Synoptische Darstellung der geplanten Änderungen