Betreff
EB 77: Feststellung des Jahresabschlusses 2018
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/028/2019
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2018 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.

2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2018 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von -197.184,76 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.941.292,65 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.744.107,89 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB 77

Der Jahresabschluss 2018 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April 2019 aufgestellt.

Er enthält.

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats

durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im April/Mai 2018

durchgeführt.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2018 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).

 

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2018 aufgrund deutlich gestiegener Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen und Pensionen leicht verschlechtert, nähere Informationen können der Anlage entnommen werden (s.u.).

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 6. November 2019.

Der geprüfte Jahresabschluss 2018 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 28. November 2019 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung
  (Werkleitung und Oberbürgermeister)

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 23. Juli 2019

- Behandlung im Revisionsausschuss am 6. November 2019

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 28. November 2019

 

4.   Ressourcen: Siehe Prüfbericht des BKPV

 


Anlagen:        Der Prüfbericht des BKPV ist der Werkausschusssitzung des EB 77 (Bilanzsitzung) als nichtöffentliche Anlage zu einer MzK im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt; in der Stadtratssitzung tritt an diese Stelle der sog. Testatsbericht (Jahresabschluss, Lagebericht und Testat des Wirtschaftsprüfers).