(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
1. Der
Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2018 wird gem. § 25 EBV
(Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6
Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.
2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüfte Jahresabschluss 2018 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von -197.184,76 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.941.292,65 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.744.107,89 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
Der Jahresabschluss 2018 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April 2019 aufgestellt.
Er enthält.
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte gem. Beschluss
des Stadtrats
durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im
April/Mai 2018
durchgeführt.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2018 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).
Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2018 aufgrund deutlich gestiegener Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen und Pensionen leicht verschlechtert, nähere Informationen können der Anlage entnommen werden (s.u.).
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 6. November 2019.
Der geprüfte Jahresabschluss 2018 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 28. November 2019 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung
(Werkleitung und Oberbürgermeister)
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 23. Juli 2019
- Behandlung im Revisionsausschuss am 6. November 2019
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 28. November 2019
4. Ressourcen: Siehe Prüfbericht des BKPV
Anlagen: Der Prüfbericht des BKPV ist der Werkausschusssitzung des EB 77 (Bilanzsitzung) als nichtöffentliche Anlage zu einer MzK im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt; in der Stadtratssitzung tritt an diese Stelle der sog. Testatsbericht (Jahresabschluss, Lagebericht und Testat des Wirtschaftsprüfers).