Betreff
Zustandsverbesserung des Radweges nördlich des Zentralfriedhofes;
hier: Beschlussänderung
Vorlage
66/325/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Beschluss 66/262/2018 vom 10.07.2018 bezüglich der Zustandsverbesserung des Radweges wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die künftige Nutzung als Radschnellweg vorzunehmen und Mittel für die nächsten Haushalte anzumelden


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Einbringung durch den OBM als Antrag des Stadtteilbeirates Anger/Bruck wurde im BWA vom 10.07.2018 die umfassende Belagserneuerung des Radweges nördlich des Zentralfriedhofes zwischen Michael-Vogel- und Äußere Brucker Straße beschlossen. Wenn auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Verkehrssicherheitsgefährdung vorliegt, so wird der Fahrkomfort durch zahlreiche Muldenbildungen, Absenkungen und Baumscheiben jedoch erheblich eingeschränkt. Maßnahmenbedarf ist somit vorhanden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die im Vorfeld der für 2019 vorgesehenen Durchführung der Belagserneuerung erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen hat ergeben, dass eine Aufhebung des Beschlusses aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit notwendig ist. Hervorgerufen wird dieser Umstand durch das Vorhaben für eine Radschnellwegverbindung zwischen Erlangen und Herzogenaurach, wobei der besagte Radwegeabschnitt einen Bestandteil dieser Verbindung darstellen wird. Die Anforderung bezüglich eines Radweges dieser Kategorie in beidseitiger Richtung ergibt eine notwendige Mindestbreite von 4,50 m zuzüglich der notwendigen Gehwegbreite. Mit Verweis auf den beiliegenden Querschnitt beträgt die Gesamtbreite des Wegeabschnittes jedoch nur 6,00 m. Mit Beibehaltung der Gehwegfunktion sowie der vorhandenen Baumstandorte ist eine Wegeverbreiterung hinsichtlich der künftigen gesteigerten Radverkehrsbedeutung unabdingbar. Maßnahmen im Bestand sind auch dahingehend nachteilig, da die vorhandenen Baumstandorte einer Aufwertung bedürfen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Hinblick auf die bevorstehende Radwegbedeutung ist für den Abschnitt eine Neukonzeptionierung unter Berücksichtigung des begleitenden Fußverkehrs und der Baumstandorte mit Begleitgrün mittels Planung beabsichtigt. Im Gegensatz zu einer reinen Belagserneuerung können bei Umbaumaßnahmen auch Fördermittel abgerufen werden. Die Verwaltung wird diese Möglichkeit der Mitfinanzierung prüfen und bei der Planung berücksichtigen.

 

Die Verkehrssicherheit wird bis zum Zeitpunkt des Umbaus durch Unterhaltsmaßnahmen des bereits vorhandenen Bedarfs sichergestellt.

Die erforderlichen und bereits vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen an den Rampen und im Unterführungsbereich der sich ostseitig anschließenden Bahnunterführung werden davon nicht beeinträchtigt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan

                        Querschnitt Bestand