hier: Beschluss Entwurfsplanung
Den
Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Umbau der
Kreuzung Hüttendorfer Straße/ Pappenheimer Straße/ Neuenweiherstraße
1 Lageplan |
M 1: 250 |
Unterlage |
2-1903.1 E |
2 Höhenpläne |
M 1: 500/ 50 |
Unterlagen |
2-1903.3.1 E bis 3.2 E |
2 Regelquerschnittspläne |
M 1: 50 |
Unterlagen |
2-1903.4.1 E bis 4.2 E |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch den Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn wird während der Bauzeit der Schwerlastverkehr im Bereich der Kreuzung Hüttendorfer Straße/Pappenheimer Straße / Neuenweiherstraße deutlich ansteigen. Derzeit passieren ca. 30 Schwerlastfahrzeuge den Knotenpunkt, während der Bauzeit werden ca. 200-300 Fahrzeuge täglich erwartet. Der bevorrechtigte Geh- und Radweg parallel der Hüttendorfer Straße wird durch den von der Hüttendorfer Straße in die Pappenheimer Straße nach links abbiegenden Baustellenverkehr erheblich stärker gefährdet als vor Baubeginn.
Diese Auswirkung der Schleusenbaustelle soll durch den Bau und Betrieb einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung während der Bauzeit minimiert werden. Da eine Gefährdung des Radverkehrs jedoch nicht nur durch den Baustellenverkehr, sondern auch durch den bereits jetzt an diesem Knotenpunkt auftretenden öffentlichen Verkehr (durch LKW und PKW) besteht, soll eine dauerhafte Lichtsignalanlage zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer errichtet werden. Hierzu wird auch auf den mehrheitlichen Beschluss des UVPA vom 19.03.2019 hingewiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 19.03.2019 wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro Glückert die Entwurfsplanung für den Kreuzungsumbau der Hüttendorfer Straße/ Pappenheimer Straße/ Neuenweiherstraße erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Auf Basis der am 27.06.2019 im Stadtrat beschlossenen Vereinbarung wird derzeit die Kostenteilung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ermittelt. Nach derzeitigem Verhandlungsstand wird davon ausgegangen, dass sich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit ca. 45 %, also rund 260.000 €, an den tatsächlichen Herstellungskosten beteiligen wird.
Der signalisierte Knotenpunkt wird sehbehindertengerecht (taktile Freigabe, Bodenindikatoren) ausgestattet. Die beiden Haltestellen werden barrierefrei mittels Kasseler Sonderbord ausgeführt und mit Bodenindikatoren versehen. Zum Einsatz kommen ein modernes Steuergerät sowie energieeffiziente LED Signalgeber der neuesten Generation, mit der sog. „1-Watt“ LED Technologie.
Ein grundsätzlicher Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage ist nicht vorgesehen. Aufgrund von Spartenlagen kann ein Versetzen einzelner Maste erforderlich werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Sommer 2019 muss der Zuwendungsantrag nach BayGVFG erstellt und eingereicht werden, um die Programmaufnahme 2020 und somit auch die termingerechte Realisierung sicher zu stellen. Es ist mit einer Förderrate in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.
Auf Basis der beschlossenen Entwurfsplanung soll im Herbst 2019 die Ausführungsplanung und die Ausschreibung vorbereitet werden, so dass die Baudurchführung in 2020 erfolgen kann. Die verkehrlichen Auswirkungen und die geplanten Bauphasen werden rechtzeitig mit den Betroffenen abgestimmt und wie üblich öffentlich bekannt gegeben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 575.000 € bei IPNr.: 541.415 „Hüttendorfer
Straße zwischen Pappenheimer Straße und BAB A3“ |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: LSA ca. 3.000 € Straßenbau ca. 3.500 € |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen: |
® geschätzte Zuwendungen nach BayGVFG |
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Weitere Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für die bauliche Realisierung sind derzeit nicht vorhanden und werden zum HH 2020 angemeldet.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk
03.07.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlage
1 - Übersichtslageplan (Anlage 1)
Anlage 2 -
Lageplan (Anlage 2)
Anlage 3 - Lageplan Fiktiventwurf WSV (LSA stationär)