Betreff
Antrag der Ernst-Penzoldt-Mittelschule auf Einrichtung einer neuen und Fortführung einer bestehenden gebundenen Deutschklasse ab dem Schuljahr 2019/2020
Vorlage
40/200/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Antrag der Ernst-Penzoldt-Mittelschule auf Einrichtung einer neuen und Fortführung einer bestehenden gebundenen Deutschklasse ab dem Schuljahr 2019/2020 wird befürwortet.
  2. Die notwendigen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2020 sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden, wenn die Einrichtung der drei gebundenen Deutschklassen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus schulaufsichtlich genehmigt wird.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um den besonderen individuellen und sozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler von Übergangsklassen verstärkt Rechnung tragen zu können, hat die Bayerische Staatsregierung eine Umsetzung des gebundenen Ganztagskonzepts im Bereich von Deutschklassen ermöglicht. Im Rahmen des ESF-Programms „Perspektiven in Bayern – Perspektiven in Europa, ESF Bayern 2014 – 2020“ kann dieses Modellprojekt fortgesetzt und ausgebaut werden. Die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus kann für maximal drei Schuljahre erfolgen. Die Projektförderung durch den ESF erfolgt jährlich nach Antragstellung durch den Projektträger.

 

An der Ernst-Penzoldt-Mittelschule (EPS) werden im Schuljahr 2018/2019 zwei Deutschklassen bereits im gebundenen Ganztag unterrichtet. Dies ermöglicht eine differenzierte und professionalisierte Förderung, die durch eine sozialpädagogische Betreuung seitens des Stadtjugendamtes unterstützt wird.

Die Deutschklassen werden in das vorhandene Ganztags-Konzept eingebunden. Sie nehmen an den musikalischen Angeboten und den AG-Angeboten der Schule teil. Dies hat einen großen integrativen Mehrwert. Neben den sozialen kommen kognitive Aspekte hinzu. Die Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztag sind erfolgreicher als diejenigen, die im offenen Ganztag betreut werden.

 

Die schulaufsichtliche Genehmigung für eine der beiden Klassen, die im Jahr 2016/2017 eingerichtet wurde, läuft zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aus, eine Deutschklasse ist noch bis Ende des Schuljahres 2019/2020 genehmigt.

 

In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt beantragt die EPS, auch ab dem Schuljahr 2019/2020 zwei gebundene Deutschklassen bilden zu können. Hierzu ist die Fortführung einer gebundenen ESF-geförderten Deutschklasse (im Anschluss an die auslaufende Befristung) zu beantragen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat den entsprechenden Antrag vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bildungsausschuss bei der Regierung von Mittelfranken wegen Fristablauf bereits eingereicht. Die Regierung von Mittelfranken befürwortet den Antrag der EPS gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium innerhalb des Verteilungsschlüssels für Mittelfranken.

Unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Staatsministerium der Einrichtung/Fortführung einer Deutschklasse an der EPS zustimmt, übernimmt die Stadt Erlangen den daraus resultierenden Sachaufwand.  

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei der Auswahl der am Projekt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit einer kontinuierlichen Teilnahme in der gebundenen Deutschklasse erfolgen kann. Die zusätzlichen und gezielten Fördermaßnahmen sollen möglichst auf eine Teilnahme am deutschsprachigen Unterricht zum darauffolgenden Schuljahr befähigen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

5.500 € oder 6.150 € je geb. Deutschklasse und Jahr

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Die Personalkosten für die sozialpädagogischen Fachkräfte werden vom Stadtjugendamt gesondert angegeben und beantragt.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden