Betreff
Teilnahme an dem Modellprojekt Bildung von Schulbegleiterpools
Vorlage
511/070/2019
Aktenzeichen
IV/51/511/009
Art
Beschlussvorlage

1. Das Stadtjugendamt nimmt am Modellprojekt Bildung von Schulbegleiterpools der Montessori-Schulen Erlangen und Nürnberg teil; das Modellprojekt beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020 und dauert drei Jahre.

2. Das Stadtjugendamt nimmt an der Evaluationsstudie teil und beteiligt sich an deren Kosten.

 

Sachbericht:

Schulbegleitung ist eine Form von Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer drohenden oder vorliegenden seelischen Behinderung. Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer Mehrfachbehinderung fallen in den Aufgabenbereich des Sozialhilfeträgers. Sie hat das Ziel, das Kind mit vorliegender oder drohender seelischer Behinderung individuell und bedarfsgerecht zu unterstützen, sodass es am Unterricht teilnehmen und die schulischen Anforderungen erfüllen kann. Weiterhin soll die Schulbegleitung in Zusammenwirken mit allen Beteiligten dazu beitragen, für das behinderte Kind die soziale Eingliederung und Teilhabe am Schulleben zu eröffnen oder zu erhalten und die Inklusion in die Klassengemeinschaft zu fördern. 
Ziel bleibt jedoch immer, die Selbständigkeit des Kindes zu fördern, d.h. das Kind in geeigneter Zeit von der Hilfestellung unabhängig zu machen.

Bisher wurden/ werden diese Leistungen stets am Einzelfall orientiert im 1:1 Setting erbracht. Mit der Leistung wurde, in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten und stets am individuellen Bedarf orientiert, ein geeigneter Träger beauftragt. Wir registrieren, wie in ganz Deutschland, eine starke Zunahme der Fallzahlen und der Kosten. In Erlangen stieg der Finanzbedarf von 85.000 € für 2010 auf 756.000 € in 2018.

Mit dem Modell Schulbegleitung im Pool wollen wir neue Wege gehen, die Wirksamkeit dieser Form überprüfen und Hypothesen im Zusammenhang mit Schulbegleitung verifizieren und darauf aufbauend entsprechende Schlüsse ziehen bzw. verwerfen. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Prüfung,

·         ob durch eine andere Organisationsform von Schulbegleitung eine Reduzierung der bisher üblichen 1:1 Versorgung möglich ist

·         ob ein Schulbegleiter in Einzelfällen, zumindest zeitweise, für mehrere Kinder gleichzeitig tätig und wirksam sein kann

·         welches know how ein Schulbegleiter für die unterschiedlichen Bedarfe mitbringen sollte; braucht es in diesem Bereich eine fachliche Standardisierung und wie kann ggf. eine solche aussehen - Aufgabenprofil

·         ob Schulbegleiter, um erfolgreich arbeiten zu können, Teil eines multiprofessionellen Teams sein müssen

·         welche Rahmenbedingungen benötigt Schulbegleitung, um eine Teilhabe zu ermöglichen, ohne die Entwicklung zur Selbstständigkeit zu behindern

·         ob ein Schulbegleiterpool zu einer Verwaltungsvereinfachung führt

·         ob diese Art einer Schulbegleitung zu Verbesserungen in der Situation der Beteiligten (leistungsberechtigter/e Schüler*in, Eltern, Mitschüler, Schulen, Schulbegleiter) führt

·         wie weit gehen die Eingliederungsleistungen (zuständig Jugendhilfe bzw. Sozialhilfe) und wo beginnt die pädagogische-erzieherische Arbeit (eigentlich Aufgabe der Schule); wie viele Überschnitte gibt es hier und wie passieren die Abstimmungen in der täglichen Arbeit

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)Die Montessori-Schule Erlangen stellt Schulbegleiter*innen an und bildet einen Pool. Die Leistung der Schulbegleitung wird für jede(n) leistungsberechtige(n) Schüler/ Schülerin aus diesem Pool erbracht.

      Das Modellprojekt wird parallel durch eine Evaluationsstudie der Ludwig-Maximilians-Universität München begleitet.  

     

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?) Ein Poolmanager steuert diesen Pool fachlich und organisatorisch, verantwortet, welcher Schulbegleiter für den/ die einzelnen Schüler/ Schülerin verantwortlich ist und berät parallel Lehrer und Schulbegleiter.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?) Die Kosten für die Schulbegleiter und des erforderlichen Poolmanagers bleiben unverändert, der Stadt entstehen hier keine zusätzlichen Kosten.

      Die erweiterte Evaluationsstudie, durchgeführt durch die Ludwig-Maximilians-Universität München teilen sich die drei Jugendämter. Der Bezirk Mittelfranken hat bereits die Übernahme der Kosten für die Schüler*innen, für die der Bezirk zuständig ist, beschlossen. Für die Stadt kommen auf die Laufzeit des Projekts von drei Jahren Kosten in Höhe von maximal 30.500 € zu. Hier sind die Verhandlungen noch nicht final abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt 2019 aus dem Budgetübertrag, in den beiden Folgejahren aus dem Budget. Die Universität erbringt parallel ebenfalls Leistungen aus dem universitären Betrieb ein und reduziert dadurch den Kostenaufwand für die beteiligten Leistungserbringer.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 30.500

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: