1. Die freiwillige Aufgabe „kommunale Gesundheitsförderung“ wird als dauerhafter Aufgabenbereich durch die Verwaltung der Stadt Erlangen wahrgenommen und im Aufgaben
gliederungsplan dem Sportamt (Amt 52) zugeordnet.
2. Das Sportamt wird in „Amt für Sport und Gesundheitsförderung“ umbenannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe „kommunale Gesundheitsförderung“ durch das künftige „Amt für Sport und Gesundheitsförderung“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Inhaltlich wird auf den Vermerk des Sportamtes in der Anlage verwiesen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Anpassung des Aufgabengliederungsplan der Stadt Erlangen und organisatorische Zuweisung.
Ggf. erforderliche Schaffungen von zusätzlichen Planstellen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlage: Vermerk des Sportamtes