1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die von der
Verwaltung vorgeschlagene Anpassung der
Tagessätze für die Familiäre
Bereitschaftspflege.
2. Dem Nachbetreuungskonzept mit der finanziellen Vergütung wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftige Anpassungen
aufgrund von gestiegenen
Lebenshaltungs- und Lohnkosten in
eigener Verantwortung umzusetzen.
Sachbericht:
Die
Familiäre Bereitschaftspflege wurde beim Stadtjugendamt Erlangen 1999
konzeptionell entwickelt und umgesetzt. Das Konzept hat sich bewährt. Familiäre
Bereitschaftspflegen sind eine wichtige Ergänzung im Bereich der
Notunterbringungen von Kindern in Krisensituationen. Insbesondere Säuglinge,
Kleinkinder und Kinder in Vorschulalter benötigen bei stationärer Unterbringung
ein familiäres Setting.
Bereitschaftspflegefamilien nehmen ad hoc
Kinder auf, die aufgrund von krisenhaften Entwicklungen und
Kindeswohlgefährdungen in ihren Familien kurzfristig untergebracht werden
müssen. Viele dieser Kinder sind aufgrund ihrer krisenhaften Lebensumstände
nicht altersentsprechend entwickelt oder zeigen auffällige Verhaltensweisen. Die Kinder leben in der
Bereitschaftspflegefamilie bis ihre weitere Perspektive geklärt ist. Zu den
Aufgaben der Bereitschaftspflegefamilien gehören zusätzlich zu Betreuung und
Entwicklungsförderung der Kinder u.a. Vorbereitung und Begleitung der Kinder
bei Elternkontakten und Gestaltung der Übergänge zurück zu den Eltern oder in
Anschlusshilfen.
Aufgrund
der hohen fachlichen Anforderungen basiert das Konzept der Familiären
Bereitschaftspflege beim Stadtjugendamt Erlangen auf dem Fachkräftemodell, d.h.
in jeder Bereitschaftspflegefamilie muss mindestens eine Betreuungsperson über
eine pädagogische Ausbildung oder über langjährige Erfahrung als
Vollzeitpflegestelle verfügen.
Derzeit stehen dem Stadtjugendamt drei qualifizierte
Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.
Diese reichen allerdings nicht aus, um den Bedarf zu decken. Ein Ausbau
auf fünf Familien wird daher angestrebt.
Um Fachkräfte für diese Aufgabe gewinnen zu können, ist es notwendig, diese attraktiver zu gestalten und die Konditionen der Familiären Bereitschaftspflege zu verbessern.
Der Tagessatz für die Familiäre Bereitschaftspflege des Stadtjugendamtes Erlangen wurde zuletzt 2014 erhöht und beträgt derzeit bei Belegung für die Erziehungsleistung und den Unterhalt des Kindes 80,- € pro Kind. Die Rufbereitschaft wird bisher mit 10% des Tagessatzes vergütet. Der Bayerische Städte- und Landkreistag empfiehlt mit Rundschreiben vom 13.02.2019 die Erhöhung des Tagessatzes auf 93,- € pro Kind.
Die familiäre Bereitschaftsbetreuung ist ein äußerst wirtschaftliches Angebot. Zum Vergleich: Der Tagessatz der Kindernotwohnung des Kinder- und Jugendnotdienstes in Nürnberg beträgt 375,- €.
Konzept Nachbetreuung:
Pädagogisch ist es notwendig, die
Übergänge zurück zur Herkunftsfamilie oder in eine Anschlusshilfe für die
Kinder verantwortungsvoll zu gestalten und zu begleiten. Besonders nach
Langzeitbelegungen haben die Kinder in der Regel enge Bindungen zur
Bereitschaftspflegefamilie entwickelt. Hier sind Nachbetreuungskontakte
notwendig, um den Kindern das Auflösen der Bindungen zu erleichtern und
positive Bindungserfahrungen zu ermöglichen. Maximal fünf Nachsorgekontakte
sind hier fachlich ausreichend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des Angebots Familiäre Bereitschaftspflege.
2. Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
· Anpassung des Tagessatzes für die Familiäre Bereitschaftspflege
· Umsetzung des Nachbetreuungskonzeptes.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
· Der Tagessatz für die Familiäre Bereitschaftspflege wird auf 93,- € für jedes aufgenommene Kind angehoben.
· Die Rufbereitschaft wird mit 25 % des Tagessatzes vergütet.
· Für die Nachsorge stehen maximal fünf Kontakte zur Verfügung. Die Kontakte werden mit 50,- € je Kontakt vergütet. Fahrtkosten bis zu einem Umkreis von 100 km sind in diesem Betrag enthalten.
· Die Umsetzung der genannten Punkte erfolgt zum 01.07.2019.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?) Der finanzielle
Aufwand hängt direkt von den Belegtagen ab. 2018 betrug der Aufwand 101.588,34
€.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: