Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Nr. 061/2019 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Automatisierte Fahrzeuge sind in der
Industrie inzwischen keine Seltenheit mehr, so können beispielsweise
Containertransporte an Häfen automatisiert abgewickelt werden. Auch im
Nahverkehr sind führerlose U-Bahnen bereits seit einigen Jahren im Einsatz.
Diese Applikationen sind vom öffentlichen Straßenverkehr weitestgehend
abgegrenzt. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV werden derzeit auf Testgeländen, aber
auch schon in Bereichen mit geringem Verkehrsaufkommen getestet.
Stadt
Monheim - autonom fahrende Linienbusse
Die nordrhein-westfälische Stadt Monheim mit
43.000 Einwohnern plant noch im Herbst 2019 die Einführung einer Buslinie mit
fünf autonom fahrenden, elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die autonomen
Kleinbusse sollen als eigene Linie im öffentlichen Straßenverkehr bei einem
Zehn-Minuten-Takt täglich von 7 bis 24 Uhr eingesetzt werden und mit den
bestehenden ÖPNV-Tickets genutzt werden können. Die Linienroute wird durch die
Altstadt geführt und beträgt rund zwei Kilometer, an der sechs neue
Haltestellen bedient werden. Damit ist das Pilotprojekt das erste seiner Art in
Europa.
Das erste Fahrzeug des französischen
Herstellers Easy Mile hat die Stadt
Monheim bereits im März vorgestellt. Das vier Meter lange Fahrzeug EZ10 kann
bis zu elf Personen transportieren und ist barrierefrei ausgebaut. Für den
Betrieb wird die technisch mögliche Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h auf 20
km/h beschränkt. Gänzlich ohne Personal werden die Kleinbusse jedoch nicht
fahren, da die Zulassungen derzeit
generell vorschreiben, dass begleitendes Personal eingesetzt werden
muss. Diese „Operatoren“ sollen die Fahrzeuge im Notfall per Knopfdruck stoppen
können.
Als Voraussetzung für den Einsatz in der
Monheimer Altstadt muss die vorgesehene Route präpariert werden (u.a.
versenkbare Poller und Orientierungspunkte im Linienverlauf). Im Testbetrieb im
Sommer wird zudem die Strecke für das System eingemessen, um es auf mögliche
Hindernisse und Orientierungspunkte zu programmieren.
Der Betrieb ist über eine Ausnahmegenehmigung
über die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Im Vorfeld hierzu wurde eine
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und genehmigungsrelevante Unterlagen auf
Basis der Anforderungen des TÜV Rheinland ausgearbeitet.
Für die konzeptionelle Planung des Projektes
hat die Stadt Monheim 300.000 Euro aus ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt.
Die weitere Finanzierung wurde über einen Förderantrag des Verkehrsbetriebes
Bahnen der Stadt Monheim (BSM) sichergestellt. Für die Anschaffung der
Fahrzeuge, die jeweils 250.000 Euro kosten, übernimmt das Land
Nordrhein-Westfalen 90 Prozent der Kosten. Die Gesamtinvestitionen belaufen
sich auf ca. 2,1 Millionen Euro.
Sollte der Start und Betrieb erfolgreich
verlaufen, plant die Stadt Monheim eine Ausweitung auf weitere Teile des
Stadtgebiets. Die Buslinie soll vor allem als Lückenschluss des ÖPNV in der
Monheimer Altstadt und als Zubringerlinie zu den Hauptbuslinien dienen.
Weitere
Einsätze autonomer Fahrzeuge im ÖPNV
Im bayerischen Bad Birnbach werden zwei
Fahrzeuge desselben Herstellers und Typs bereits seit Oktober 2017 von der
Deutschen Bahn betrieben. Die Fahrzeuge sind abwechselnd im Betrieb und fahren
auf einer festen Strecke von 700 Metern mit maximal 15 km/h. Seit 2017 wurden
32.000 Passagiere mit den autonomen Bussen befördert. Aufgrund der bisherigen
Erfahrungen soll die Strecke verlängert werden. (Ein Bericht zum autonomen Bus
in Bad Birnbach findet sich unter https://www.youtube.com/watch?v=K58wQvP15Fs).
In Berlin werden auf dem Klinikgelände der
Charité autonom fahrende Kleinbusse der Berliner Verkehrsbetriebe in drei
Ringlinien genutzt. Die Geschwindigkeit ist auf der 3,5 Kilometer langen
Strecke dabei auf 12 km/h begrenzt. Im Jahr 2018 wurden rund 4000 Personen
befördert. Die Kleinbusse haben sich inzwischen zu einer touristischen
Attraktion entwickelt.
In beiden Fällen wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften begleitendes Personal eingesetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Möglicher
Einsatz von autonom fahrenden Bussen auf der geplanten City-Linie in Erlangen
Um Hindernisse zu erkennen und um sich im Straßenbild zu orientieren, sind autonome Fahrzeuge mit moderner GPS-, Laser- und Radartechnologie ausgestattet. Wird durch die Sensorik ein Hindernis oder das Abkommen von der Route erkannt, drosselt der Kleinbus die Geschwindigkeit ab oder kommt gänzlich zum Stehen. Für das Umfahren von Hindernissen erfordert es bisher ein Eingreifen des Begleitpersonals.
Die Anforderungen an ein autonomes Fahrzeug im ÖPNV in Erlangen sind auf einer Linienführung wie der geplanten City-Linie (siehe Beschluss Nr. 613/211/2018) durch die Innenstadt jedoch weitaus höher als bei den dargestellten und vergleichbaren Projekten.
Gebiete, in denen autonome Kleinbusse bereits eingesetzt werden, weisen im Vergleich zur Innenstadt Erlangens kaum (insbesondere bei abgegrenzten Geländen) oder nur ein geringes Verkehrsaufkommen auf. Das Einsatzgebiet in der Stadt Monheim ist unter diesen Gesichtspunkten mit der Erlanger Innenstadt kaum vergleichbar.
Vor allem der hohe Radverkehrsanteil birgt eine Hindernis- und Gefahrenquelle. Hierbei ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge bei einer hohen Radverkehrsfrequenz sehr oft die Geschwindigkeit stark drosseln oder zum Stehen kommen müssen. Das Fahrzeug ist Anforderungen wie zum Beispiel Überholmanövern, Querungen und plötzlichen Hindernissen ausgesetzt.
Mit einer Linienführung durch die nördliche Altstadt, zu den Universitätskliniken und zu weiteren Universitätsstandorten ist darüber hinaus mit vielen Begegnungsfällen mit Fußgängern und mit ähnlichen Gefahrensituationen zu rechnen. In Kombination mit dem vorhandenen Bus- und Kfz- Verkehr (insbesondere an Knotenpunkten wie dem Martin-Luther-Platz, Zollhaus oder Hauptbahnhof) werden hiermit hohe Ansprüche an das verkehrssichere Verhalten eines autonomen fahrenden Busses gestellt, das – wie alle weiteren Verkehrsteilnehmer auch - die Straßenverkehrsordnung einhalten muss. Mit einer aus Verkehrssicherheitsgründen begrenzten Geschwindigkeit von maximal 20 km/h und den in der Innenstadt zu erwartenden Abbrems- und Anhaltevorgängen würde das autonome Fahrzeug auf den unterschiedlich zulässigen Geschwindigkeiten der Streckenabschnitte ein Hindernis für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellen. Hieraus resultiert eine geringe Gesamtgeschwindigkeit, welche die Attraktivität und Akzeptanz der Buslinie stark beeinträchtigen würde. Von Vorteil ist allerdings die kompakte Bauweise der Kleinbusse, die einen Einsatz auch auf Strecken ermöglichen, die vom bisherigen Linienverkehr nicht genutzt werden können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ein Einsatz vergleichbarer
autonom fahrender Busse in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen wie in der
Erlanger Innenstadt ist aus den dargestellten Gründen derzeit nicht absehbar
und nur langfristig vorstellbar. Der von den Herstellern prognostizierte
Entwicklungsstand der Technik verläuft zudem langsamer, als zunächst
angenommen. Neben technischen Aspekten sind auch rechtliche und ethische
Fragestellungen vor allem mit dem Ziel der vollständigen Automatisierung verbunden.
Bisher werden schrittweise Erfahrungen auf abgegrenzten Testgeländen sowie öffentlichen Bereichen mit geringem Verkehrsaufkommen gesammelt. Oftmals dienen diese Einsätze zum Überbrücken der „letzten Meile“ oder als Pendelshuttle auf kurzen Strecken. Das Projekt der Stadt Monheim könnte zu einem wesentlichen Erfahrungsgewinn für den Betrieb einer autonom fahrenden Buslinie im öffentlichen Straßenverkehr beitragen und wird von der Verwaltung weiterhin verfolgt. Zu gegebener Zeit wird dem Ausschuss über die Ergebnisse des Pilotprojektes in Monheim berichtet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 061/2019: autonom fahrende Linienbusse für die „Kliniklinie“