Fraktionsantrag der Fraktion erlanger linke Nr. 023/2019 vom 27.02.2019
Nachfolgender Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Fraktionsantrag der Fraktion erlanger linke Nr. 023/2019 vom 27.02.2019 ist damit bearbeitet.
Sachbericht
Aufgrund des Antrags der Stadtratsfraktion
erlanger linke vom 27.02.2019 wurde der mit Fa. Ströer/DSM am 13.11.2008
abgeschlossene Werbenutzungsvertrag, insbesondere zur Frage der
Vertragslaufzeit, durch das Rechtsamt überprüft. Im Ergebnis unterliegt eine
Entscheidung über die Vertragslaufzeit grundsätzlich der Privatautonomie.
Allgemeinverbindliche Grenzen über die Vertragslaufzeit gibt es per se nicht.
Gerade im Hinblick auf den hohen Investitionsaufwand, der dem Vertragspartner
durch die Verpflichtung zur Errichtung von Plakatwerbetafeln, Litfaßsäulen und
Buswartehallten entsteht, war hier eine Vereinbarung einer entsprechend langen
Vertragslaufzeit angemessen und erforderlich. In Bezug auf die Vertragsdauer an
die Stadtratsperioden anzuknüpfen, findet im Gesetz keine Stütze. Insofern
könnten auf kommunaler Ebene nie Verträge mit längerer Bindungswirkung (wie
z.B. Erbbaurechtsverträge) abgeschlossen werden. Für eine eventuelle
Sittenwidrigkeit des Vertrages bestehen insofern keine Anhaltspunkte. Eine mögliche
Verkürzung der Laufzeit ist kaum denkbar, da sie nur einvernehmlich zu
erreichen wäre und liegt im Übrigen auch nicht im Interesse der Stadt, da die
vom Vertragspartner errichteten Werbeanlagen und Buswartehallen den gewünschten
Anforderungen der Stadt entsprechen.
Im Ergebnis ist
der Vertrag der Stadt Erlangen mit dem Vertragspartner Fa. Ströer/DSM vom
13.11.2008 – insbesondere auch bezüglich der bestehenden Vertragslaufzeit bis
31.12.2028 – rechtmäßig.
Hinsichtlich einer möglichen neuen vertraglichen
Vereinbarung eines Tabak- und Alkoholwerbeverbots soll nach Auffassung der
Verwaltung die dann, d.h. bei Vertragsende vorliegende, gültige (bundesweite)
Rechtslage zu dieser Thematik abgewartet werden. Zu gegebener Zeit werden diese
Aspekte – wie auch alle weiteren in einem Vertrag zu berücksichtigenden Belange
- rechtzeitig vor Vertragsende neu bewertet und gewichtet.
Auf dieser Grundlage wird voraussichtlich
eine Ausschreibung zur Vergabe der Werbenutzungsrechte ab 2029
durchgeführt.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass
bereits heute eine vertragliche Regelung über ein Verbot von Tabakwerbung im
Umkreis von 300 m im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten und
Jugendeinrichtungen besteht. Diese Regelung geht über die derzeit existierende
freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Werbewirtschaft hinaus, die ein
Verbot im Umkreis von 100 m empfiehlt.
Insgesamt wird der Werbenutzungsvertrag nach wie vor intensiv gelebt. Durch die Vielzahl der zu errichtenden Werbeanlagen, wie auch aufgrund von Straßenumbaumaßnahmen bzw. der Veränderung von Verkehrsführungen, die auch Werbeanlagenstandorte tangieren, entsteht nach wie vor hoher Abstimmungsbedarf zwischen Stadt, Vertragspartner und Erlanger Stadtwerken. In aller Regel können zügig einvernehmliche Lösungen an Ort und Stelle gefunden werden (Abbau, Versetzung, Modelltausch etc.).
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der Fraktion erlanger linke Nr. 023/2019 vom 27.02.2019