hier: Gewährung von Städtebauförderungsmitteln
Für die Gesamtsanierung des
Anwesens Lazarettstraße 3 und 5 („Stadtforscherhaus“) wird ein Zuschuss in Höhe
von 80.000,- € gewährt.
Die Verwaltung wird beauftragt mit
dem Heimat- und Geschichtsverein Erlangen e. V. (Eigentümer des Anwesens) eine Modernisierungsvereinbarung
nach den §§ 148, 177 BauGB abzuschließen.
Der städtische Anteil beträgt 40%
der förderfähigen Kosten (Gesamtzuschuss 80.000,- €; Anteil Stadt 32.000,- €,
Anteil Bund/Land 48.000,- €).
Die notwendigen Finanzmittel für
die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der
Heimat- und Geschichtsverein Erlangen e. V. (HuG) hat im März 2012 bei seiner
Jahreshauptversammlung einstimmig beschlossen, das Einzeldenkmal in der
Lazarettstraße 3 und 5 (Fl. Nr. 757 Gemarkung Erlangen) zu kaufen und
herzurichten.
Ziel
ist es, das stark instandsetzungsbedürftige Gebäude unter Berücksichtigung der
Aspekte des Denkmalschutzes für seinen neuen Zweck zu gestalten, um es
beispielsweise Studierenden oder Doktoranden per Nutzungsvertrag zu überlassen
(ca. 25qm; Einnahmen ca. 200,- € pro Monat), die sich als Historiker oder
Regionalforscher mit Erlangen und seiner Umgebung befassen.
Im
Gegenzug werden die Bewohner ihre Forschungsergebnisse im Haus selbst in einem
„spatium publicum“ und über Publikationen des Vereins, der Öffentlichkeit
zugänglich machen. Daher trägt das Gebäude den Namen „Stadtforscherhaus“. Es
wird rein ehrenamtlich organisiert.
Neben
den Wohn- und Arbeitsräumen wird das Haus auch einen öffentlichen Bereich
(Vereinsheim und Vereinssitz) für Vorträge und Ausstellungen zur
Geschichtsforschung und Denkmalpflege bekommen (ca. 55qm). Einnahmen sind hier
nicht vorgesehen.
Das
Vorhaben des HuG wurde der „Lenkungsgruppe Innenstadt“ am 21.11.2018
vorgestellt und fand dort Zustimmung. Es ist davon auszugehen, dass von der
Sanierung des „Stadtforscherhauses“ positive Impulse für das umliegende
Quartier ausgehen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In der
Denkmalliste ist das Anwesen als „Kleinhaus, dendro. dat. 1669/70,
Erweiterungen dendro. dat. 1718/19 und 1753/54” eingetragen. Erste
Untersuchungen zur Baugeschichte haben ergeben, dass das Haus in der Lazarettstraße
für Erlangen eine besondere Bedeutung hat. Es ist eines der wenigen Häuser,
wenn nicht sogar das einzige innerhalb der Stadtmauer um die Altstadt
Erlangens, die den großen Stadtbrand von 1706 überstanden haben und das bis
heute noch steht. Leider zeigt die Untersuchung des Tragwerks und der
Bauschäden, dass das Gebäude in einem schlechteren Zustand ist als zunächst
angenommen. Insbesondere ist die Stadtmauer, die das nördliche „Fundament” des
Stadtforscherhauses bildet langfristig nicht mehr standsicher. Die Neigung
beträgt teilweise bereits einige Grad.
Da
aktuell die Sanierung der Nördlichen Stadtmauer von der Stadt Erlangen
durchgeführt wird und voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen ist, kann auch
mit der Sanierung und Instandsetzung des „Stadtforscherhauses“ im Jahr 2019
begonnen werden.
Kosten
und Zuschusshöhe:
Nach
der vorliegenden Kostenberechnung betragen die Kosten für die Gesamtsanierung
ca. 350.000,- € (brutto). Förderfähig ist lt. Bescheid der Regierung von
Mittelfranken (Nr. 044/2018 vom 02.05.2019) eine Kostenpauschale i. H. v.
80.000 €. Diese Kostenpauschale soll als Zuschuss gewährt werden. Dieser Betrag
wird zu 60% aus Städtebauförderungsmitteln (Anteil Bund / Land) bezuschusst
(48.000,- €). Somit beträgt der Eigenanteil der Stadt 32.000 €.
Weitere
(beantragte) Zuschüsse anderer Zuschussgeber:
-
Antragshöhe: 50.000 €, Zuschussgeber: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
-
Antragshöhe: 40.000 €, Zuschussgeber: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
-
Antragshöhe: 30.000 €, Zuschussgeber: Bayerische Landesstiftung
-
Antragshöhe: 15.000 €, Zuschussgeber: Bezirk Mittelfranken
Die
Summe aller beantragten und zugesagten Zuschüsse beträgt voraussichtlich
215.000 €. Bei geschätzten Gesamtkosten von 350.000 € (brutto) beträgt somit
der Eigenanteil des HuG ca. 135.000 €.
Nachrichtlich:
Die
Stadt Erlangen hat bereits das Modernisierungsgutachten im Jahr 2013 mit einem
Zuschuss von 5.500,- € gefördert (Zuschuss 5.500,- €; Anteil Stadt 2.200,- €,
Anteil Bund/Land 3.300,- €).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Anwesens eine
Modernisierungsvereinbarung nach den §§ 148, 177 BauGB abzuschließen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
80.000
€ |
bei
IPNr.: 511.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
48.000
€ |
Bei IP-Nr.
611.600EB u. 511.611ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.880
(für 2019, 20.000 € siehe UVPA-Vorlage
610.1/012/2019 v.
14.05.2019, Verwendung der BG-Rücklage)
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden für die Finanzplanjahre 2020, 2021 und 2022 je 20.000 €
Anlagen: Anlage 1: Ansichten / Schnitte
Anlage 2: Fotos „Stadtforscherhaus“