1. Der Bericht „Kindertagesbetreuung in Erlangen –
Versorgungsziele in der Bedarfsplanung für
unter dreijährige Kinder“ wird zur
Kenntnis genommen.
2. Auf der Grundlage des Berichts wird das Ziel einer
stadtweite Versorgungsquote von ca. 53% in
der U3-Kindertagesbetreuung
angestrebt. Die aufgeführten kleinräumigen Versorgungsziele für
die U3-Planungsbezirke dienen der
Orientierung bei den Planungen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Versorgungsziele
bei der weiteren Bedarfsplanung in der
Kindertagesbetreuung für unter
dreijährige Kinder anzuwenden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die bisherigen Versorgungsziele, damals Bedarfskorridore genannt, wurden nach fachlichen Empfehlungen durch die Jugendhilfeplanung im Jahre 2012 vom Stadtrat verabschiedet. Stadtweit wurde eine Versorgungsquote in der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder von ca. 45 bis 50% festgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Jugendhilfeplanung 2017 beauftragt, die bestehenden Bedarfskorridore kleinräumig und stadtweit zu überprüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen (Vorlage 51/138/2017).
Bei der Bildung, Erziehung und Betreuung gilt für ein- und zweijährige Kinder seit 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, für unter einjährige Kinder ein bedingter Rechtsanspruch.
Da bei unter dreijährigen
Kindern die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung bayern- und bundesweit
sehr heterogen ist, müssen belastbare Versorgungsziele passend für die
Situation in der Stadt Erlangen erarbeitet und festgesetzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen setzt sich in der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder folgende Versorgungsziele:
Die Versorgungsziele beziehen sich auf die Gesamtanzahl der Kinder im Alter von unter drei Jahren, die in der Stadt Erlangen bzw. im U3-Planungsbezirk leben.
Die kleinräumigen Versorgungsziele dienen der Orientierung, um eine wohnort- bzw. arbeitsplatznahe Versorgung sichern zu können. Entscheidend für die Größenordnung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist das stadtweite Versorgungsziel.
Die Erarbeitung des stadtweiten Versorgungszieles basiert dabei primär auf zwei Säulen:
• Auswertung der realen stadtweiten und kleinräumigen Betreuungsquoten auch unter Berücksichtigung nicht versorgter Kinder und
• Generierung des Betreuungsbedarfs durch die Auswertung der elterlichen Betreuungswünsche
Darüber hinaus werden Einzelthemen berücksichtigt, die relevant für die Bestimmung der Versorgungsziele sind (z.B. integrative Plätze, Kinder im Alter unter einem Jahr).
Die Ergebnisse der Expertenbefragung Bedarfsplanung 2017 sind – wie vom Jugendhilfeausschuss beauftragt (Vorlage 51/161/2018) – ebenso wie relevante Aussagen der Familienbefragung 2018 eingearbeitet.
Der Bericht „Kindertagesbetreuung in Erlangen – Versorgungsziele in der
Bedarfsplanung für unter dreijährige Kinder“ (s. Anlage) erläutert im Detail
die fachliche Erarbeitung der Ziele.
In den in Ergänzung zu diesem Bericht jährlich erscheinenden Bestands- und Planungsberichten Kindertagesbetreuung kombiniert die Jugendhilfeplanung die Versorgungsziele mit den Kinderzahlprognosen und macht fachliche Empfehlungen für die Festsetzung des zukünftigen Bedarfs an Betreuungsplätzen und die evtl. notwendige Größenordnung der Platzneuschaffung. Es ist geplant, dass der nächste Bericht im Oktober 2019 erscheint.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Qualitätsanforderungen von SGB VIII und BayKiBiG an die Bedarfsplanung sowie der Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur kommunalen Bedarfsplanung sind berücksichtigt:
Die Bedürfnisse der Erlanger Familien wurden im Rahmen der Familienbefragung 2018 repräsentativ schriftlich erfragt, ausgewertet und eingearbeitet.
Die freien Träger der Jugendhilfe wurden intensiv am Planungsprozess beteiligt:
·
Expertenbefragung Bedarfsplanung 2017
(u.a. wurden alle Kinderkrippen und Kindergärten schriftlich befragt, der
Fachdienst Kindertagespflege wurde beteiligt),
·
Expertengespräche U3-Bedarfsplanung 2019
(alle Krippenleitungen, betroffene Leitungskräfte der Abt. 511 und 512, die
Fachaufsicht sowie der Fachdienst Kindertagespflege waren für insgesamt neun
Termine zu den einzelnen U3-Planungsbezirken eingeladen),
·
mehrere Beratungen in der Planungsgruppe
Kindertagesbetreuung
(zuletzt am 27.05.2019)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Bericht „Kindertagesbetreuung in Erlangen – Versorgungsziele in der Bedarfsplanung für unter dreijährige Kinder“
- Karte der U3-Planungsbezirke