Betreff
Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg über die gemeinschaftliche Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Nürnberg
Vorlage
613/253/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für die Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Nürnberg auf Erlanger Stadtgebiet in den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wird die Verwaltung beauftragt, die in Anlage 1 beiliegende Planungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg abzuschließen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vom Staatlichen Bauamt Nürnberg (Straßenbauverwaltung) wurde der Verwaltung eine Planungsvereinbarung für die Radschnellverbindung Erlangen-Nürnberg auf Erlanger Stadtgebiet vorgelegt (vgl. Anlage 1). Damit soll vereinbart werden, dass die Stadt den Neubau der Radschnellverbindung für die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) mit finanzieller Beteiligung des Staatlichen Bauamtes plant.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Kostenschlüssel soll gemäß Planungsvereinbarung 66,25 % für die Stadt und 33,75 % für die Straßenbauverwaltung betragen. Damit ergeben sich für die Stadt geschätzte Honorarkosten i. H. v. 42.629,08 €.

Bei der vorliegenden Planungsvereinbarung ist noch die Radschnellverbindungstrasse aus der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen im Großraum Nürnberg als Grundlage enthalten. Diese Trassenführung kann sich im Rahmen der Vorplanung ändern (z. B. Führung parallel zur B4 im Bereich Tennenlohe gemäß Plannetz Verkehrsentwicklungsplan), da in der Leistungsphase 2 im Zuge eines zu erarbeitenden Planungskonzeptes verschiedene Trassenvarianten geprüft werden. Auf Grundlage der in der Vorplanung ausgearbeiteten Vorzugsvariante soll für die weitere Planung ab Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) eine neue Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt geschlossen werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird nach Abschluss der Planungsvereinbarung die Vergabe der Planungen für die Radschnellverbindung Erlangen-Nürnberg auf Erlanger Stadtgebiet in den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI vorbereiten und dem Ausschuss einen entsprechenden Vergabebeschluss vorlegen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

42.629,08

bei IPNr.: 547.870

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.870

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Vereinbarungsentwurf zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen über die gemeinschaftliche Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Nürnberg auf Erlanger Stadtgebiet