Betreff
Anfrage von Frau StR Dr. Marenbach in der 4. Sitzung des Bauausschusses /Werkausschusses Entwässerungsbetrieb
betr. Informationen zur staatlichen Wohnungsbauförderung
Vorlage
231/060/2019
Aktenzeichen
II/232
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Für die Gewährung von staatlichen Wohnungsbaudarlehen bzw.  -zuschüssen für das Stadtgebiet Erlangen ist das Liegenschaftsamt zuständige Bewilligungsstelle.
Beigefügte Pressemitteilung mit Informationen über die einzelnen Förderprogramme wird in regelmäßigen Abständen im redaktionellen Teil der EN veröffentlicht.


Auf Nachfrage von Frau StR Dr. Marenbach wird mitgeteilt, dass der Stadtrat im Rahmen des Strategiepapiers Wohnen am 27.11.2014 unter Vorlagennummer 611/019/2014 beschlossen hat, bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten einen Anteil von 25% der neu zu schaffenden Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser (Doppel- und Reihenhäuser) für den geförderten Eigenheimbau zu sichern, wenn das Baugebiet mindestens 16 Doppel- und/oder Reihenhäuser umfasst.

 


Anlagen: Beschlussstand vom 27.11.2014

                     EN-Zeitungsartikel vom 23.02.2019
                     Protokollvermerk vom 02.04.2019