betr. Informationen zur staatlichen Wohnungsbauförderung
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Für die Gewährung von staatlichen Wohnungsbaudarlehen
bzw. -zuschüssen für das Stadtgebiet
Erlangen ist das Liegenschaftsamt zuständige Bewilligungsstelle.
Beigefügte Pressemitteilung mit Informationen über die einzelnen
Förderprogramme wird in regelmäßigen Abständen im redaktionellen Teil der EN
veröffentlicht.
Auf Nachfrage von Frau StR Dr. Marenbach wird mitgeteilt, dass der Stadtrat im
Rahmen des Strategiepapiers Wohnen am 27.11.2014 unter Vorlagennummer
611/019/2014 beschlossen hat, bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten einen
Anteil von 25% der neu zu schaffenden Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser
(Doppel- und Reihenhäuser) für den geförderten Eigenheimbau zu sichern, wenn
das Baugebiet mindestens 16 Doppel- und/oder Reihenhäuser umfasst.
Anlagen: Beschlussstand vom 27.11.2014
EN-Zeitungsartikel vom 23.02.2019
Protokollvermerk vom 02.04.2019